Gehölzrückschnitt:
Gemeinde fordert Schadensersatz
Im Oktober stand bei einem Segelverein in Mecklenburg-Vorpommern ein großer Gehölzrückschnitt auf dem Vereinskalender. Der Vorstand des Vereins hatte die Gemeinde als Eigentümerin des Platzes zur Auslichtung von Hecke und Bäumen aufgefordert. Leider vergeblich!
Ein Verein packt an
Der Verein schritt an einem Wochenende selbst zur Tat und leitete den Rückschnitt kurzerhand in die Wege. Denn besonders die Hecke war zügig gewachsen und ihre spitzen Dornen ärgerten sehr. Außerdem müssen die Bäume und Sträucher auf dem gemeindlichen Sportstättengelände immer vor Beginn der Vegetationsperiode geschnitten werden.
Alle Mitglieder waren aufgefordert, mitzumachen. Am Ende türmten sich einige Kubikmeter Ast- und Strauchabfälle im Abfallcontainer. Damit war der Fall für den Verein erledigt. Nicht aber für die Gemeinde! Denn kurze Zeit nach der Aktion erhielt der Vereinsvorstand ein Schreiben der Verwaltung, das den Verein in Aufruhr versetzte. Die Gemeinde als Eigentümerin bemängelte ihre nicht erteilte Einverständniserklärung und warf dem Verein vor, mehr als dreißig Bäume, Baumkronen und Hecken durch „unfachmännische Pflege“ folgenschwer geschädigt zu haben.
Dieser Sachverhalt wurde dem Vereinsvorstand erst im Nachhinein bewusst. Die Eigentümerin hatte nach Sichtung des umfangreichen Baum- und Strauchschnitts einen Sachverständigen eingeschaltet. Auf der Grundlage seines Gutachtens erhob die Gemeinde gegenüber dem Sportverein Schadensersatzansprüche. Der Gutachter prognostizierte für die nächsten Folgejahre einen größeren Kostenaufwand für die Baumkronenpflege. Ob die radikal heruntergeschnittene Hecke jemals neu austreiben würde, war außerdem ungewiss.
Gut, dass der Verein haftpflichtversichert war. Für den fachgerechten Nachschnitt in den Folgejahren erstattete die ARAG über die Sport-Haftpflichtversicherung rund 4.000 Euro.
Vier Tipps für den Heckenschnitt
- In der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September ist Schonzeit! In diesem Zeitraum ist ein starker Rückschnitt verboten, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Erlaubt sind nur schonende Pflegeschnitte, die der Erhaltung der Form und der Beseitigung des Zuwachses dienen.
- Um eine Hecke langfristig gut zu erhalten, schneiden Sie die Hecke in Trapezform, so dass diese nach oben hin schmaler zuläuft, damit so auch die unteren Äste genügend Licht erhalten und nicht kahl werden.
- Bevor Sie Sträucher und Hecken radikal zurückschneiden, informieren Sie sich zunächst, ob Ihre Pflanze wieder austreiben wird. Es gibt zahlreiche Pflanzen, die das bei radikalen Schnitten in das Altholz nicht tun.
- Schützen Sie sich während der Arbeiten durch das Tragen von Handschuhen und einer Schutzbrille. Dies ist besonders bei giftigen Pflanzen wie Eibe oder Kirschlorbeer wichtig.