Kfz-Zusatzversicherung für Karnevalsvereine
Für Sicherheit auf allen Vereinswegen.
Damit Mitglieder, Funktionäre, Trainer, Eltern und Helfer mit Sicherheit unterwegs sind.

Freie Fahrt für Mitglieder und Helfer
Zur Durchführung des Vereinsbetriebs gehört auch die Beförderung von Mitgliedern zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen, an denen sie in Ihrer Funktion und im Auftrag des Vereins teilnehmen.
Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden. Schon der Standardschutz umfasst Fahrten zu und von versicherten Veranstaltungen des Vereins, sowie z.B. Karnevalsitzungen, Vorstandssitzungen, Auftritte und Training.
Optional können Sie den Schutz noch um eine Insassen-Unfallversicherung erweitern oder eine andere Selbstbeteiligung wählen.
Highlights der Kfz-Zusatzversicherung für Karnevalsvereine
Im Schadenfall laufen wir zur Höchstform auf
Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden.
Das leistet unsere Kfz-Zusatzversicherung für Vereine und Verbände
Standardschutz |
Komfortschutz |
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Erstattung von Unfallschäden am eigenen Fahrzeug Wir erstatten mit Abzug der gewählten Selbstbeteiligung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts ohne Begrenzung nach oben.
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Erstattung eines Rabattverlust in der Kfz-Vollkaskoversicherung Wird die eigene Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkaskoversicherung) in Anspruch genommen und führt dies zu einer Rückstufung des erworbenen Schadenfreiheitsrabatts (Rabattverlust), wird dieser bis maximal 300 Euro ausgeglichen. Diese Leistung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung der eigenen Kfz-Fahrzeugversicherung des Versicherten, aus der die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse und der Jahresbeitrag vor und nach dem Schadenfall hervor geht.
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bis 300 € |
bis 300 € |
Verkehrsrechtsschutz Machen Sie Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend, verteidigen Sie sich gegen angebliche Vergehen und wehren einen drohenden Führerscheinentzug ab.
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bis 75.000 € |
bis 150.000 € |
Bergung sowie Abschleppen und Weiterbeförderung Mitversichert sind die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs; das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächsten Vertragswerkstatt bis zum Höchstbetrag von 150 Euro; öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi für die Weiterbeförderung der Insassen vom Unfallort zum Veranstaltungsort oder nach Hause bis zum Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall.
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Erstattung eines Rabattverlusts in der Kfz-Haftpflichtversicherung Wird bei einem versicherten Schadenfall in der Kfz-Zusatzversicherung auch ein Dritter geschädigt und muss für diesen Schaden die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen, so wird die Rückstufung des dort erworbenen Schadenfreiheitsrabatts (Rabattverlust) bis maximal 300 Euro ausgeglichen.
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Mitversicherung von Fahrzeugschäden Fahrzeugschäden zum Beispiel durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild oder Marderbiss sind mitversichert.
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Erstattung von Mietwagenkosten bei Werkstattaufenthalt Bis zu 25 Euro pro Tag für maximal sieben Tage.
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Fahrzeug-Rücktransport Wenn das Kfz mehr als 50 Kilometer vom Wohnort des Fahrers entfernt fahruntüchtig ist und die Reparatur länger als 5 Tage dauert, zahlen wir den Fahrzeug-Rücktransport.
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Verschrottung des Kfz bei Totalschaden Im Ausland inklusive Zollgebühren, Pannen- oder Unfallhilfe (inklusive Kleinteile bis 100 Euro, wenn das Kfz vor Ort durch das Pannenhilfsfahrzeug fahrbereit gemacht wird).
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Insassen-Unfallversicherung |
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Mitversicherung aller Fahrten der Vereinsvorstände, Ausschüsse, Abteilungsleiter, Funktionäre und Geschäftsführer |
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Optional können weitere Personen – zum Beispiel Mitarbeiter, Übungsleiter/Trainer, Mitglieder und Helfer – ebenfalls bei allen Fahrten versichert werden. |
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Angebot und Beratung
Sie haben Interesse an einer zusätzlichen Absicherung Ihres Vereins? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Noch Fragen?
- Pkw von Mitgliedern, Freunden oder Gönnern des Vereins bei Fahrten für den Verein
- als Pkw zugelassene Wohnmobile, Elektroautos
- Krafträder (Motorräder, Mopeds und Mofas),
- Anhänger für Pkw und Krafträder.
- LKW bis 3,5 t, die bauartbedingt einem PKW entsprechen und Wohnmobile bis 2,8 t
Ganz gleich, wem das Fahrzeug gehört und wie viele Fahrzeuge eingesetzt werden, sie sind automatisch versichert, wenn
- aktive Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter, Trainer, Angestellte und Arbeiter
- aber auch Mitarbeiter gegen Vergütung, unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer
zu und von den Veranstaltungen befördert werden oder selbst am Steuer sitzen.
Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verband/Verein zugelassen oder geleast sind sowie gewerbliche Fahrzeuge.
Telefonisch
Rufen Sie uns einfach an. Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.
Tel: 0211 9633707
Per Post
Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Angebot anfordernWenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Sollten Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie diesen Schaden bitte Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schadenmeldung online