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Auf den Punkt

 
  • Mit einem gesunden Hund im Alter von bis zu zehn Jahren sollten Sie mindestens einmal jährlich zum Tierarzt gehen. Besonders bei großen bis sehr großen Hunden können bereits ab dem 5. bis 6. Lebensjahr zwei Untersuchungen pro Jahr erfolgen.
  • Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung werden in der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) geregelt.
  • Je nach Schwere des Falles, Zeitaufwand und Zeitpunkt der Behandlung (etwa in der Notdienstzeit) können Tierärzte einen bis zu vierfachen Gebührensatz berechnen.
  • Tierärzte unterliegen der Schweigepflicht, der Aufklärungspflicht und der Dokumentationspflicht.
 

Wie oft muss man mit einem Hund zum Tierarzt?

Neben der Behandlung bei akuten Krankheiten, Verletzungen und anderen Notfällen sollten Sie Ihren Hund auch ohne konkreten Anlass regelmäßig von einem Tierarzt untersuchen lassen. Zum einen können dabei bestimmte Erkrankungen frühzeitig erkannt werden, zum anderen bedarf es auch bei Tieren der ein oder anderen Vorsorgemaßnahme, etwa in Form von Impfungen oder Prophylaxe in Sachen Mund- und Zahnhygiene.

Grundsätzlich wird deshalb empfohlen, mit einem gesunden Hund im Alter von bis zu zehn Jahren mindestens einmal jährlich zum Tierarzt zu gehen. Spätenstens, wenn Überschreitet Ihr Hund wiederum das 12. Lebensjahr überschreitet, wird zu zwei tierärztlichen Untersuchungen im Jahr geraten. Bei großen bis sehr großen Hunderassen sind häufigere Untersuchungen bereits ab dem 5. Bis 6. Lebensjahr sinnvoll.

 

Wann zum Tierarzt?

Natürlich sollten Sie – auch im Sinne des eigenen Geldbeutels – mit Ihrem Hund nicht ständig auf Verdacht zum Tierarzt gehen. Gerade deshalb ist es für Sie als Hundehalter wichtig zu wissen, welche Symptome wirklich Anlass zur Sorge sind und wann eine tierärztliche Untersuchung womöglich notwendig und sinnvoll ist.

Achten sollten Sie insbesondere auf Symptome wie andauernde Appetitlosigkeit, Durchfall oder Erbrechen. Zudem können auch heftiger Husten, auffällig struppiges und stumpfes Fell, eine gesteigerte Temperatur sowie übermäßige Müdigkeit auf eine Erkrankung Ihres Hundes hinweisen. Besonders häufig kämpfen Hunde auch mit parasitären Befällen, die sich dadurch ankündigen, dass sich das Tier häufiger kratzt. Vermehrtes Kratzen kann zudem ein Indiz für eine Allergie beim Hund sein. Halten Sie deshalb immer mal wieder Ausschau nach wunden und geröteten Hautstellen. Auch kneifen oder reiben der Augen, Lahmheiten oder vermehrter Speichelfluss beim Fressen können auf eine ernsthafte Erkrankung hinweisen.

 

Alternativen zum normalen Tierarztbesuch bei Notfällen oder Komplikationen

Neben einem herkömmlichen Tierarztbesuch können Sie Ihren Hund im Notfall auch bei einem tierärztlichen Notdienst beziehungsweise bei einer Tierklinik in Behandlung geben. Die Bundestierärztekammer hat in den vergangenen Jahren jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solcher Schritt für Tierhalter die absolute Ausnahme bleiben sollte. Die Begründung: Viel zu oft suchten Hundebesitzer zuletzt für Routinebehandlungen den Notdienst auf. Dies ist gerade deshalb problematisch, weil dadurch die echten Notfälle weniger schnell und effektiv aufgenommen werden können. Zudem sind sich viele Hundehalter nicht darüber bewusst, dass die Kosten für eine Notfallbehandlung in der Regel um ein Vielfaches höher sind als die Kosten für einen herkömmlichen Besuch beim Tierarzt. Gerade deshalb sollten Sie sich immer zweimal fragen, ob Ihr Hund wirklich auf den Notdienst angewiesen ist – oder eine Behandlung womöglich auch einfach bis zum nächsten Werktag warten kann.

 
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Hund bellt beim Tierarzt: Was Sie tun können, um den Besuch zu erleichtern

Viele Hunde haben eine tiefsitzende Abneigung gegen Besuche beim Tierarzt. Grund dafür ist nicht zwangsläufig, dass sie die Behandlung fürchten, sondern häufig das ganze Drumherum des Tierarztbesuchs. Immerhin muss Ihr Hund sein gewohntes Umfeld verlassen und sich unter wildfremde Menschen und Artgenossen mischen. Neigt Ihr Hund dazu beim Tierarzt zu bellen oder gar nach Mitarbeitenden zu schnappen? Hat er in der Vergangenheit bereits auf andere Art und Weise angedeutet, dass er sich in der Praxis unwohl und verängstigt fühlt? Dann können die folgenden Maßnahmen helfen, um dem Tier einen Besuch beim Arzt zu erleichtern:

  • Entspannter Transport
    Gewöhnen Sie Ihren Hund vor einem Tierarztbesuch an die Transportbox und machen Sie ihm die Fahrt so gemütlich wie möglich – zum Beispiel indem Sie, wie bei einer Reise mit Hund, ein Spielzeug oder eine Kuscheldecke mit in die Box legen.
  • Personal kennenlernen
    Suchen Sie, wenn möglich, ein und dieselbe Praxis mehrfach auf. So wird sich das Tier nach und nach an Räumlichkeiten sowie Personal gewöhnen und entwickelt Vertrauen. Oft ist auch ein kurzer Besuch nur zum Kennenlernen möglich. Dann werden auf dem Behandlungstisch lediglich Leckerlies und Streicheleinheiten verabreicht. Besonders bei Welpen kann so effektiv Stress und Angst bei der ersten Tierarztbehandlung vorgebeugt werden.
  • Ruhig bleiben
    Leben Sie beim Tierarztbesuch eine gewisse Ruhe und Entspanntheit vor und lassen Sie sich nicht von der Nervosität des Hundes anstecken. Ihr eigenes Verhalten färbt immer auch auf Ihr Haustier ab.
  • Kreative Lösungen finden
    Ist Ihr Hund ein echter Problemfall, dann können Sie etwa versuchen, den ersten Termin des Tages zu erhalten. So ist in der Praxis mehr Ruhe und ängstliche oder aggressive Hunde sind weniger Stress ausgesetzt. Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem Tierarztpersonal zu verabreden, dass Sie mit dem Hund draußen warten, bis Sie aufgerufen werden.
 

Tipps für den ersten Tierarztbesuch mit Hund

Nur die wenigsten Hunde gehen gerne zum Tierarzt. Damit der Besuch für alle Beteiligten so angenehm wie möglich wird, könnt ihr schon zuhause trainieren.

 

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In unserer Playlist sammeln wir für alle Hundehalter informative und hilfreiche Videos mit Tierärztin Dr. Gloßner.

 

Behandlung beim Tierarzt: Kosten mit denen Sie rechnen müssen

Aus Umfragen unter Hundebesitzern geht hervor, dass mindestens ein Zehntel der Halter in Deutschland pro Monat einen Betrag zwischen 100 und 500 Euro für tierärztliche Behandlungen ausgeben. Die Kosten setzen sich dabei immer aus den folgenden vier Bereichen zusammen: Kosten für Behandlung und Untersuchung, Laborkosten, Kosten für Medikamente und Kosten für Verbrauchsmaterial. Wie tief genau Hundebesitzer für die jährlichen Besuche beim Tierarzt in die Tasche greifen müssen, lässt sich nicht pauschalisieren. Immerhin hängt der Kostenaufwand stark davon ab, ob das Tier durchgehend gesund war – und deshalb beispielsweise lediglich Impfkosten angefallen sind – oder ob der Hund sich in dieser Zeit schwer verletzt hat oder erkrankt ist.

 

Gebührenordnung für Tierärzte

Welche Vergütungen Tierärzten für ihre Leistungen zustehen, wird in der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) geregelt. In dieser sind jedoch keine nach Behandlungsarten aufgeschlüsselten Festkosten angegeben, sondern sogenannte Gebührensätze, die je nach Schwere des Falles, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Behandlung (etwa in der Notdienstzeit) und anderen äußeren Rahmenbedingungen angepasst werden können. Dementsprechend können Routineuntersuchungen nach einem einfachen GOT-Satz berechnet werden. Für kompliziert eingestufte Behandlungen während der Notdienstzeiten können Tierärzte sogar einen vierfachen Gebührensatz verlangen.

Die Gebührenordnung schlüsselt Behandlungen, Diagnostik und Sonderleistungen dabei äußerst detailliert auf: Von der Beratung über die Röntgendiagnostik bis hin zum Herzultraschall und von der Bandscheiben-OP über die Augenbehandlung (Grauer Star, Cherry Eye etc.) bis zur Zahnsteinentfernung sind hier alle Kosten genauestens festgehalten.

 

Tierarztkosten: Eine Übersicht für Hundebesitzer

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Gebührensätze für Operationen, Behandlungen und selbst für Bescheinigungen und Gutachten genau aufgeschlüsselt (hierbei handelt es sich um die Nettogebühren zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer).

Wichtig zu wissen: Je nach Komplexität und den Rahmenbedingungen der jeweiligen Behandlung können Tierärzte einen bis zu dreifachen Gebührensatz veranschlagen (die Kosten sind in der folgenden Tabelle deshalb als Preisspanne und nicht als fester Satz angegeben). Für besonders komplizierte Behandlungen, die noch dazu innerhalb der Notdienstzeiten verrichtet werden, kann sogar der vierfache Gebührensatz aufgerufen werden.

 

Grundleistungen

Leistung
Kosten in Euro
Beratung ohne Untersuchung 11,26 bis 33,78
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 23,62 bis 70,86
Folgeuntersuchung mit Beratung 19,74 bis 59,22
Stationäre Unterbringung (pro Tag) 19,08 bis 57,24
 

Spezielle Behandlungen & Diagnostik

Leistung
Kosten in Euro
Leber- oder Nierenbiopsie 61,57 bis 184,71
Laserakupunktur je 15 Minuten 42,67 bis 128,01
Durchleuchtung 36,57 bis 109,71
Ultraschalldiagnostik 58,92 bis 176,76
Blutchemische Untersuchung (Blutbild) 9,23 bis 27,69
Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall 61,97 bis 185,91
Euthanasie durch Injektion 30,78 bis 92,34
 

Operationen

Im Folgenden werden die reinen Operationskosten aus der GOT angegeben. Sämtliche weitere Aufwendungen wie beispielsweise für Narkosen sind dabei nicht enthalten.

Leistung
Kosten in Euro
Chirurgische Behandlung der Luftröhre 381,62 bis 1.144,86
Operation einer Wirbelfraktur 548,55 bis 1.645,65
Femurkopfresektion 138,54 bis 415,62
Zusätzlich Meniskusresektion 96,00 bis 288,00
Bänderriss (Seitenbänder) 228,98 bis 686,94
Bandscheibenvorfall / Diskopathie-OP 305,29 bis 1.372,82
Patellaluxation 192,00 bis 804,00
Nickhautdrüse: Zurückverlagerung und Fixierung, je Auge 100,00 bis 300,00
Entfernung von Epuliden 41,05 bis 230,88
Kaiserschnitt Hündin 183,37 bis 550,11
Analbeutelbehandlung: Spülung, je Seite 16,25 bis 48,75
Gaumensegel-OP (Brachycephalensyndrom) 467,60 bis 2.377,05
 

Bescheinigungen & Gutachten

Leistung
Kosten in Euro
Impfbescheinigung 6,16 bis 18,48
Sonstige Bescheinigung 17,00 bis 51,00
Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten): Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten 30,48 bis 91,44
Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels
18,29 bis 54,87
 

Kann man beim Tierarzt auch in Raten zahlen?

Mittlerweile sind Ratenzahlungsmodelle auch bei Tierärzten weit verbreitet. Trotzdem sollte eine etwaige Bezahlung der Tierarztrechnung in Raten stets vor einer anstehenden Behandlung oder Operation mit dem Tiermediziner besprochen werden. Stellt sich nämlich später heraus, dass der Arzt der Ratenzahlung nicht zustimmt, und können Sie die Rechnung daraufhin nicht in einem Mal begleichen, droht Ihnen Ärger. Denn wer eine Behandlung oder Operation in dem Wissen durchführen lässt, dass es an dem notwendigen Geld zur Bezahlung des Arztes mangelt, versucht zu betrügen.

 
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Tierarzt stellt falsche Diagnose oder begeht Behandlungsfehler

Bis ins Jahr 2015 war es für Tierhalter äußerst schwierig, Tierärzte für falsche Diagnosen oder Behandlungsfehler haftbar zu machen. Das lag vor allem daran, dass die sogenannte Beweislastumkehr bis daher nur in der Humanmedizin galt. Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs änderte sich das jedoch grundlegend. Der Hintergrund: Die Verurteilung eines Veterinärmediziners in Niedersachsen. Dieser hatte bei der Behandlung eines Islandhengstes einen Knochenriss nicht erkannt und statt der notwendigen kompletten Ruhe nur zwei Tage Schonung verordnet. Dies führte wiederum dazu, dass der Hengst sich kurz darauf das bereits angeknackste Bein brach und – mangels verfügbarer Behandlungsmöglichkeiten – getötet werden musste.

Zur Überraschung vieler Beobachter entschied der Bundesgerichtshof daraufhin, dass der Tiermediziner seine Unschuld in diesem Streitfall beweisen müsse. Und da ihm dies nicht gelang, verurteilten die Richter ihn zu einer hohen Schadensersatzzahlung. Damit legte der BGH den Grundstein dafür, Veterinäre in Zukunft einfacher für grobe Behandlungsfehler haftbar zu machen. Ein Beispiel für solch einen groben Behandlungsfehler wäre in Hinblick auf einen Hund etwa eine fehlerhafte Kastration.

 

Kann ich einen Tierarzt verklagen wegen Fehldiagnose oder Behandlungsfehler?

Begeht der Tierarzt bei der Behandlung Ihres Tieres einen groben Fehler, muss er den von ihm verschuldeten Schaden in der Regel ausgleichen. Sie können ihn also auf Schadensersatz verklagen – und das nicht nur für die Falschbehandlung, sondern auch für daraus resultierende finanzielle Einbußen und Folgekosten. Dass Sie einen Tierarzt für einen Behandlungsfehler oder eine Fehldiagnose verklagen können, bedeutet allerdings nicht, dass sie es in jedem Fall tun sollten, denn: Der Weg vor Gericht ist oft riskant und kann Sie ohne entsprechenden Rechtsschutz – je nach Schwere des Behandlungsfehlers – mitunter mehr Geld kosten, als sich im Endeffekt herausschlagen lässt. Ratsam ist es deshalb, sich im Vornhinein von einem Anwalt beraten zu lassen und auch eine zweite tierärztliche Meinung zu dem mutmaßlichen Behandlungsfehler einzuholen.

Gut zu wissen: Weiterhelfen kann Ihnen in solchen Fällen übrigens nicht nur ein Gericht, sondern im Zweifelsfall auch die Schlichtungsstelle der zuständigen Landestierärztekammer. Diese kann zwischen Ihnen als Tierhalter und dem Tierarzt vermitteln und gegebenenfalls auch eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.

 

Von Aufklärungspflicht bis Herausgabe von Behandlungsunterlagen: Welche Pflichten haben Tierärzte?

Tierärzte haben qua ihres Berufsstands eine Reihe von Pflichten, denen sie strikt Folge leisten müssen. Dazu zählen die tierärztliche Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht, die Schweigepflicht und die Pflicht, Auftraggebern ein Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen zu gewähren:

  • Die Aufklärungspflicht
    Tierärzte verpflichten sich durch ihren Dienstvertrag dazu, Tierhalter bestmöglich zu beraten und aufzuklären. Das bedeutet unter anderem, dass ein Veterinärmediziner die verfügbaren Behandlungsmethoden und ihre Risiken im Vorfeld zu erklären hat, dass er den geplanten Eingriff umreißt, dass er die realistischen Erfolgsaussichten aufzeigt und dass er – falls möglich – auch alternative Behandlungspläne erörtert.
  • Die Schweigepflicht
    Gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) unterliegen auch Tierärzte der sogenannten Schweigepflicht. Diese besagt, dass Veterinärmediziner, genau wie Humanmediziner, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weitergeben dürfen.
  • Die Dokumentationspflicht
    Veterinärmediziner sind immer dazu angehalten, tierärztliche Behandlungen durch Dokumentation nachvollziehbar zu machen. Das bedeutet, dass Aufzeichnungen aller Art – etwa Röntgen- und Ultraschallbilder sowie Operationsberichte und Anästhesieprotokolle – aufbewahrt werden müssen.
  • Das Einsichtsrecht
    Tierärzte sind nicht nur dazu verpflichtet, ihre Arbeit gewissenhaft zu dokumentieren, sondern müssen Auftraggebern auch ein Einsichtsrecht in die jeweiligen Behandlungsunterlagen gewähren. Soll heißen: Als Tierhalter haben Sie einen Anspruch darauf, Kopien von Operationsberichten, Röntgenbildern und anderen Aufzeichnungen zu erhalten.
 
Gundula Glossner

Dr. Gundula Gloßner

Praktizierende Tierärztin

  • Tierärztin, Sanfte Tiermedizin
  • ARAG Tier-Expertin
  • Fast 20 Jahre Berufserfahrung

Als praktische Tierärztin vertrete ich die sanfte Tiermedizin. Ich betrachte meine vierbeinigen Patienten immer ganzheitlich und setzte darauf, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Dabei spielt die Ernährung eine wichtige Rolle. Unterstützend setze ich Physiotherapie, Osteopathie, Homöopathie und Akupunktur ein.

kontakt@sanftetiermedizin.de

 

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