Prozesskostenrechner
Streitwert eingeben, Kosten kennen.
Erfahren Sie mit wenigen Klicks, wie teuer ein Prozess durch die Instanzen sein kann.
Was kostet ein Prozess?
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schadensummen geht, können erhebliche Kosten verursachen.
Geraten Sie in einen Rechtsstreit, zahlen Sie für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und – wenn Sie verlieren – zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Auch wenn kein Richter bemüht werden muss, weil Ihnen beispielsweise ein Mediator als neutraler Dritter hilft oder ein Anwalt sich außergerichtlich für Sie einsetzt, gibt’s das nicht zum Nulltarif. Wir sagen Ihnen, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie keinen Privatrechtsschutz haben.
Die Kosten für einen Zivilprozess
Privatrechtliche Instanz
Im Zivilprozess werden alle privatrechtlichen Auseinandersetzungen verhandelt, zum Beispiel Streit um Mieterhöhung, Garantieleistungen oder Schadenersatz. Zuständig sind die „ordentlichen“ Gerichte. Der Streitwert, also die Höhe des Schadens, entscheidet, vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet. Beim Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof herrscht Anwaltszwang.
- Amtsgericht
Streitwert bis zu 5.000 Euro und alle Mietprozesse - Landgericht
Streit um mehr als 5.000 Euro - Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof
Berufungs- bzw. Revisionsinstanzen
Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten – auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Anwaltliche Beratung
Vor einem eventuellen Prozess steht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Rechtsanwälte sollen für ihre Beratung mit ihrem Klienten eine Gebührenvereinbarung abschließen. Die Höhe ist frei verhandelbar. Der Anwalt kann – wenn nichts vereinbart wurde – für eine Beratung maximal 250 Euro (beim Erstgespräch maximal 190 Euro) abrechnen. Ist ein Gerichtsprozess nicht vermeidbar, dann kann es schnell teuer werden.
Die Gerichtsgebühren
Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1-fache Gebühr 125,50 Euro. Die 1-fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3-fache, in der Berufung die 4-fache und bei der Revision die 5-fache Gebühr berechnet.
Die Gerichtsauslagen
Die Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören unterschiedliche Kosten:
- Schreibauslagen
- Post und Telekommunikation: Porto, Telefon, E-Mail
- Ortsbesichtigung
- Zeugenentschädigungen
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscher
Die Rechtsanwaltskosten
Auch für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer. Basis ist die 1-fache Gebühr.
Außergerichtlich |
1. Instanz |
Berufung |
|
---|---|---|---|
Geschäftsgebühr Außergerichtlicher Schriftverkehr,
Besprechungen mit dem Gegner |
0,5-fache |
|
|
Verfahrensgebühr Fertigung von Klageschrift oder Berufung
|
|
1,3-fache |
1,6-fache |
Terminsgebühr Teilnahme an Terminen vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Gegner
|
|
1,2-fache |
1,2-fache |
Einigungsgebühr Mitwirkung beim
Abschluss von Vergleich oder Einigung |
1,5-fache |
1,0-fache |
1,3-fache |
Auch ein Vergleich kostet
Ein Vergleich oder eine Einigung mit dem Prozessgegner lohnt, wenn die Rechtslage unklar und der Ausgang des Zivilprozesses ungewiss ist. Wer vor Prozessbeginn einen Vergleich schließt, spart die Gerichtskosten. Der Anwalt berechnet das 1,5-fache einer Gebühr als Einigungsgebühr und das 0,5- bis 2,5-fache einer Gebühr als Geschäftsgebühr.
Vergleicht man sich vor Gericht, fällt nur eine 1-fache Einigungsgebühr an. Der Rechtsanwalt erhält zusätzlich eine 1,3-fache Verfahrens- und eine 1,2-fache Terminsgebühr. Die beteiligten Anwälte können darüber hinaus auch Auslagen und Mehrwertsteuer fordern.
Die Kosten für einen Strafprozess
Strafrechtliche Instanz
Im Strafprozess wird entschieden, ob eine Straftat vorliegt und welche Folgen sie für den Beschuldigten hat. Ankläger ist immer der Staat. Er wird vertreten durch die Staatsanwaltschaft. Für den Beschuldigten ist ein guter Anwalt Gold wert – nur kostet er auch entsprechend viel. Zu den Rechtsanwaltskosten kommen Gerichts- und Nebenkosten, sowie eventuell Nebenklagekosten hinzu. Auch hier gilt: Wer rechtskräftig verurteilt wird, muss die Kosten tragen.
Die Gerichtsgebühren
Die Gebühren in gerichtlichen Verfahren richten sich nach der Höhe der Strafe. Bei einer Verurteilung in der 1. Instanz sind zu zahlen bei einer
Freiheitsstrafe
- bis zu sechs Monaten: 169 Euro
- bis zu einem Jahr: 338 Euro
- bis zu zwei Jahren: 507 Euro
Geldstrafe
- bis zu 180 Tagessätzen: 169 Euro
- von mehr als 180 Tagessätzen: 338 Euro
Die Gerichtsauslagen
Die Gerichtsauslagen entsprechen den Auslagen im Zivilprozess und ergeben sich aus unterschiedlichen Kosten:
- Schreibauslagen
- Post-/Telekommunikation: Porto, Telefon, E-Mail
- Ortsbesichtigung
- Zeugenentschädigungen
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscher
Die Nebenklagekosten
Als Nebenkläger können Verletzte oder Hinterbliebene im Strafprozess gegen den Angeklagten auftreten. Sie können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, zahlt er auch die Auslagen und die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers. Sie entsprechen denen des eigenen Verteidigers.
Die Rechtsanwaltskosten
Die Honorare der Rechtsanwälte haben gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstgrenzen.
Sie können aber auch frei vereinbart werden. Meist verlangen Rechtsanwälte einen Kostenvorschuss.