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Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss

22.12.2021

Jeden Winter zieht es Wintersportfans in die Berge und auf die Pisten. Bei der Vorbereitung auf das herrliche Skivergnügen sollten Sie nicht nur an die körperliche Vorbereitung denken und an all das, was mit der Pandemie zu tun hat. Genauso wichtig ist es, richtig abgesichert zu sein. Welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten, sagen ARAG Experten.

Update 2022: In Italien wird eine Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste

ARAG Experten weisen Ski-Urlauber darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2022 in Italien eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haben müssen, wenn sie auf die Piste wollen. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit dem Entzug der Liftkarte und mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden die Sicherheitsvorschriften auf Italiens Skipisten verschärft. Danach wird die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer unter 18 Jahren eingeführt und es soll vermehrte Alkoholkontrollen geben.

Unsere Empfehlung

 

DSV-Skiversicherung

Skiversicherung

Wozu eine Skiversicherung? Ganz einfach: Wenn’s auf der Piste mal kracht, brauchen Sie jemanden, der Ihnen den Rücken freihält. Rechtlich, finanziell und in Gesundheitsfragen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat zwar auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Dazu muss die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Sie befindet sich in der Regel auf der Rückseite der deutschen Karte. Erstattet werden aber regelmäßig nur die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vertragssätze, sprich das, was von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird. Wird nach einem Skiunfall eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig, können deshalb erhebliche Zuzahlungen notwendig werden. Ist im Ernstfall gar nur ein Privatarzt oder ein privates Krankenhaus erreichbar, bleibt der Urlauber unter Umständen auf einem Großteil der Kosten sitzen.

Die ARAG Experten empfehlen daher nicht nur für den Skiurlaub in den Rocky Mountains, sondern auch für das innereuropäische Schneevergnügen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt dann die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Außerdem deckt sie die Kosten für einen unter Umständen erforderlichen Rücktransport nach Deutschland ab. Teuer kann es ohne eine solche Versicherung auch werden, wenn eine Bergung oder Rettung per Helikopterflug von der Piste ins Tal notwendig wird: In Österreich etwa werden diese Kosten nämlich vom heimischen Versicherer nicht oder nicht vollständig ersetzt, so dass auch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung insoweit außen vor ist.

Private Haftpflichtversicherung

Auch wenn der überwiegende Teil der Unfälle auf der Piste ohne Beteiligung von anderen Skifahrern passiert: Laut einer Unfallanalyse der ARAG in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sicherheit im Sport (SiS) waren in der Saison 2015/16 doch über 15 Prozent aller Verletzungen auf Kollisionen zurückzuführen. Wem in so einem Fall ein Schuldvorwurf zu machen ist, der sieht sich unter Umständen hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ausgesetzt. Das können nicht nur die Kosten der medizinischen Behandlung sein, die die gegnerische Krankenversicherung zurückverlangt, sondern auch lebenslange Rentenzahlungen, wenn der Geschädigte durch den Unfall erwerbsunfähig wird. Dieses Risiko deckt grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung ab. Egal, ob Sie schon eine entsprechende Police haben oder rechtzeitig vor dem Skiurlaub noch eine abschließen wollen: Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Versicherung nicht nur innerhalb Europas gilt und dass auch Schäden, die beim Skilaufen entstehen, mitversichert sind.

Private Unfallversicherung

Die meisten Skiunfälle enden glücklicherweise mit leichteren Verletzungen, die ohne Nachwirkungen ausheilen. Doch leider kommt es auf der Piste immer wieder auch zu schweren Verletzungen. Hat ein Skiunfall die Invalidität zur Folge, ist es gut, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Denn die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Behandlung. Eine Unfallversicherung zahlt dagegen – je nach Vereinbarung – einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Skiunfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Einige Unfallversicherungen erstatten übrigens auch die Kosten für eine Bergung! Haben Sie keine Auslandskrankenversicherung, kann dies ebenfalls ein interessanter Aspekt sein.

Eine für alles: DSV Skiversicherung

Es geht aber auch viel einfacher! Wer beim Skifahren wirklich auf Nummer sicher gehen will, der erhält mit der Skiversicherung des DSV in Zusammenarbeit mit Europas größter Sportversicherung, der ARAG, das perfekte Kombi-Paket aus Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall- und Krankheitsschutz. Die enthaltene Wintersportgeräte-Versicherung übernimmt sogar noch die Kosten bei Beschädigung und Diebstahl der Skier.

Lawinenairbag – immer schön oben bleiben

Die Chancen eine Lawine zu überstehen steigen, wenn es gelingt, an der Oberfläche zu bleiben – und genau das ermöglicht ein Lawinenairbag.

Kennen Sie die FIS-Regeln?

Bei Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Machen Sie sich daher mit den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes vertraut, bevor Sie auf der Piste starten.

10 Ski-Tipps für mehr Sicherheit auf der Piste

An alle Ski- und Snowboardfahrer: Wenn Sie unsere Tipps beherzigen, steht einem tollen Ski-Urlaub nichts mehr im Wege. 1,2,3, los geht‘s.

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