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20.06.2018

Der Inhaber eines Kamelhofs muss einer Frau, die während eines Ausritts vom Kamel stürzte und dabei schwere Verletzungen erlitt, 70.000 Euro Schmerzensgeld und rund 21.000 Euro Verdienstausfall zahlen. Die Klägerin unternahm im konkreten Fall mit ihrer Mutter bei der beklagten Kamelfarm einen einstündigen Kamelausritt. Dabei lief der Inhaber des Kamelhofs zwischen den beiden Kamelen und führte diese an einer Kette. Die Kamele wurden angehalten, als die Gruppe einige Hunde und ihre Halter passierte. Beim Weiterlaufen erschraken die Kamele aufgrund einsetzenden Hundegebells, liefen nach vorne und vollführten an der Führungsleine eine abrupte Linkswendung. Dadurch stürzte die damals 27- jährige Klägerin und fiel aus einer Sitzhöhe von 1,87 Metern kopfüber zu Boden. Sie erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen sowie erhebliche Einschränkungen in ihrer Erwerbstätigkeit.

Das Landgericht sprach der Klägerin unter anderem 50.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall von rund 21.000 Euro zu. Das OLG hat das Schmerzensgeld erhöht und den der Klägerin zugesprochenen Schadensersatz für den Verdienstausfall im Wesentlichen bestätigt. Der Kamelführer kann sich nicht auf das Privileg des Haustierhalters, sich durch Nachweis pflichtgemäßen Verhaltens von der Haftung zu befreien, berufen, da es sich bei dem Kamel um ein Haus- und Nutztier handle. Die Klägerin treffe auch kein Mitverschulden etwa wegen des Nichttragens eines Helmes, so das OLG weiter. Der Beklagte habe davon quasi abgeraten und sich dadurch insbesondere sorgfaltswidrig verhalten, ergänzen ARAG Experten (OLG Stuttgart, Az.: 13 U 194/17).

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