Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

21.03.2014

Läuft ein Pferd eines gewerblichen Tierhalters vom Hof und verursacht auf einer nahe gelegenen Straße einen Unfall, muss der Besitzer des Tieres für den Schaden aufkommen. Das muss er nach Ansicht der ARAG Experten auch dann, wenn das Pferd nur deshalb ausreißen konnte, weil Unbekannte die Hoftore offen gelassen haben. Der Hof- und Pferdebesitzer hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Tore geschlossen bleiben – ggf. muss er sie sogar abschließen (OLG Nürnberg, Az.: 9 U 3987/03).

UNSERE EMPFEHLUNG

Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflichtversicherung

Sollte Ihr Pferd mal einen Schaden anrichten, bleiben Sie finanziell fest im Sattel.

Welchen Führerschein braucht man für einen Pferdeanhänger?

Die Antwort: Es ist eine Frage des Gewichts. Die Details lesen Sie in unserem Rechtstipp.

Waldwege: Pferde führen ist erlaubt

Laut dem Sächsischen Waldgesetz ist das Reiten außerhalb hierfür ausgewiesener Waldwege verboten. Führen darf man sein Pferd aber...

Wer haftet, wenn das Pferd den Hufschmied tritt?

Unsere Experten erörtern einen Rechtsstreit um die Kosten, nachdem ein Wallach einen Hufschmied beim Beschlagen schwer verletzt hatte.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick