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09.12.2016

Ihr nächtliches Quieken und nicht zuletzt ihr Geruch kostete die vierbeinigen Bewohner des Institutes für Neuro- und Verhaltensbiologie ihr Zuhause: Und so mussten die Meerschweinchen, die zu Versuchszwecken in einem Gehege der Uni wohnten, schließlich umziehen. Eine Nachbarin hatte sich über den Lärm und Geruch beschwert und hatte Erfolg.

In diesem Zusammenhang weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Kleintiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen zwar draußen gehalten werden dürfen, die Käfiganlagen aber den laut dem einschlägigen Landesrecht notwendigen Abstand zum nächsten Grundstück einhalten müssen.

In diesem Fall stand das Gehege auf dem Unigelände nur zwei Meter vom Nachbargrundstück entfernt und damit zu nah am Grundstück der Klägerin (Verwaltungsgericht Münster, Az.: 2 K 1015/13).

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