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18.04.2016

Wer einen so genannten Listenhund halten möchte, benötigt fast überall in Deutschland einen Sachkundenachweis für Hundehalter. In Niedersachsen wird dieser Sachkundenachweis sogar bei allen Neuanschaffungen von Hunden – unabhängig welcher Rasse – verlangt.

In Nordrhein-Westfalen wiederum muss jeder Halter eines Hundes über 40 cm Widerristhöhe und/oder über 20 kg Körpergewicht aufgrund des Landeshundegesetzes NRW bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hundehaltung nachweisen.

Wer allerdings in Besitz eines Jagdscheines ist, gilt in der Regel als sachkundig und benötigt keinen weiteren Nachweis. Der obligatorische Wesenstest des Hundes entfällt laut ARAG Experten aber nicht.

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