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18.07.2014

Wer Pferde halten möchte, darf dies nach Auskunft von ARAG Experten nicht tun, wenn er in einem Wohngebiet lebt. Auch dann nicht, wenn auf dem Grundstück ausreichend Freifläche und Platz für das Unterstellen der Tiere vorhanden wäre. In einem konkreten Fall versagte die Gemeinde einer Pferdeliebhaberin das Recht, ihre Lieblinge bei sich zu halten. Obwohl auf dem Grundstück sogar eine alte Scheune stand, die sie als Stall für bis zu fünf Tiere nutzen wollte, blieben die Richter hart: Die Haltung von Pferden entspricht grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes und sei gegenüber den Nachbarn rücksichtslos. Anders kann es sich nach Auskunft der ARAG Experten verhalten, wenn das Wohngrundstück, auf dem Pferde gehalten werden sollen, am Ortsrand liegt und nicht wie hier, inmitten einer Wohngegend und umgeben von Wohnhäusern (Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 K 828/12.NW und 4 K 793/12.NW).

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