22.08.2016

Auch wenn Sie aufmerksam und konzentriert fahren, ist es schnell passiert: ein Bußgeld wird fällig, es drohen Punkte in Flensburg oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Damit Sie im Ernstfall nicht alleine dastehen, hilft der neue ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort. Nur bei uns können Sie diesen Rechtsschutz abschließen, sogar wenn das Malheur bereits passiert ist – bis zu drei Monate nach dem Vorfall.

Heute berichten wir von Fällen, bei denen Sie mit dem ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort gut beraten sind.

Rotlichtverstöße

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

Auffahrunfälle

Verkehrsrechtsschutz Sofort

Sie haben Streit im Straßenverkehr, aber keinen Rechtsschutz? Wir starten trotzdem für Sie durch mit entscheidenden Sofort-Leistungen. Jetzt rückwirkend versichern!

Schaden geltend machen ohne Kostenrisiko

Gut gelaunt will Klaus F. nach der Arbeit nach Hause fahren. Er freut sich auf ein Abendessen mit seiner Familie. Als er auf der 4-spurigen Straße stadtauswärts fährt, die linke Spur ist im Berufsverkehr ebenfalls stark befahren, zieht rechts aus einer untergeordneten Straße ein Fahrzeug heraus. Klaus F. kann nur wenig nach links ausweichen und bremst sofort. Er kann jedoch nicht vermeiden, dass seine rechte Autoseite an dem anderen Fahrzeug vorbeischrammt.

Seine gute Laune ist dahin, besonders, weil der Unfallgegner ihn beschimpft, er hätte rechts geblinkt und sei dann doch geradeaus gefahren. Dies lässt Klaus F. nicht auf sich sitzen, es sei eine Schutzbehauptung des Unfallgegners. Er ist davon überzeugt, dass der Gegner an dem Unfall alleine schuld ist.

Aufgrund des Verhaltens des Gegners am Unfallort befürchtet Klaus F. jedoch, dass es Schwierigkeiten bei der Unfallschadenregulierung geben könnte. Sein Schaden beträgt 7.500 Euro.
Leider ist er nicht rechtsschutzversichert.

Aber, Klaus F. erinnert sich an ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen, dass die ARAG einen „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ anbietet, mit dem er auch diesen bereits eingetretenen Verkehrsunfall versichern kann.

Nach einem Anruf bei der ARAG mit den üblichen Formalitäten wird ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt.

Das Kostenrisiko bei einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von 7.500 Euro beträgt für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz mehr als 3.700 Euro.

Klaus F. ist sehr zufrieden, dass er ohne dieses Kostenrisiko seinen Schaden bei dem Unfallgegner geltend machen kann.

Zu geringer Abstand ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit

Sabine L. fährt nach getaner Arbeit nach Hause. Auf der Autobahn überholt sie mit anderen Verkehrsteilnehmern langsamer fahrende Fahrzeuge. Ein paar hundert Meter vor einer Fußgängerbrücke quetscht sich ein Pkw von der rechten Spur vor sie auf die linke Spur.

Kurz drauf wird sie von der Fußgängerbrücke „gefilmt“. Die Bußgeldbehörde wirft ihr vor, sie habe zum Vorderfahrzeug einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten (weniger als 3/10 des halben Tachowertes). Es ergeht ein Bußgeldbescheid über 240 Euro Buße. Auch drohen der Eintrag von zwei Punkten und ein Fahrverbot von einem Monat.

Sabine L. sieht dies nicht ein, schließlich konnte sie ja nicht auf das sich „herüberdrängelnde“ Fahrzeug auffahren. Ein sehr starkes Bremsen kam wegen der nachfolgenden Fahrzeuge auch nicht in Betracht. Nun ist guter Rat teuer, da Sabine L. über keine Rechtsschutzversicherung verfügte. Oder doch?

Als Sabine L. den Vorfall mit ihrem Arbeitgeber bespricht und im Internet nach Lösungen sucht, stoßen sie auf den „ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort“. Nach einem Anruf bei der ARAG mit den üblichen Formalitäten wird ein Rechtsanwalt für Sabine L. tätig. Gegen den Bußgeldbescheid legt der Rechtsanwalt Einspruch ein. Auch wird ein Sachverständiger über die ARAG vermittelt. Der Sachverständige kommt zum Ergebnis, dass Sabine L. in der kurzen Zeit nach dem Herüberdrängeln den Abstand nicht vergrößern konnte.

Leider lässt sich die Behörde davon nicht beeindrucken, es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren. Nachdem auch das Amtsgericht einen eigenen Sachverständigen beauftragte und Zeugen in der Hauptverhandlung gehört wurden, wurde durch Urteil auf eine Geldbuße von nur noch 100 Euro und der Eintrag eines Punktes entschieden. Das Fahrverbot entfiel, da ohne das herüberdrängelnde Fahrzeug nur eine geringere Abstandsunterschreitung vorlag.

Sabine S. ist mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. Die ARAG hat für sie Kosten von über 3.250 Euro übernommen.

An Rechtsanwaltskosten fielen etwas mehr als 880 Euro, an eigenen Sachverständigenkosten etwas mehr als 670 Euro und an Gerichtskosten incl. Zeugen und Sachverständigenkosten sowie Gebühren für das Bußgeldverfahren rund 1.700 Euro an.

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