Sozialrechtsschutz
Wenn Behörden blocken, geben wir Ihnen Rückenwind.
Wir machen uns bei Konflikten mit Sozialversicherungsträgern stark für Sie.
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Sozialrechtsschutz für starke Rückendeckung
Der ARAG Sozialrechtsschutz ist fester Bestandteil unserer privaten Rechtsschutzversicherung und unterstützt Sie bei rechtlichen Konflikten mit Sozialversicherungsträgern. Dazu zählen unter anderen die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Wir machen uns für Sie stark, wenn es beispielsweise zu Problemen mit Kindergeld, Rentenhöhe, Pflegestufen-Einordnung oder Nichtzahlung von wichtigen Medikamenten kommt.
Vorteile der Privatrechtsschutzversicherung inklusive Sozialrechtsschutz
Hier hilft unsere Sozialrechtsschutzversicherung
Viele Menschen haben mit Vorgängen bei Sozialversicherungsträgern zu kämpfen. Die Palette an Leistungsfällen im sozialen Rechtsschutz ist breiter, als man auf den ersten Blick denken mag.
Gesetzliche Krankenversicherung
Nicht nur Krankengeld, sondern auch die Auszahlung von Mutterschaftsgeld, Kuren, Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankenhausaufenthalten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei unrechtmäßiger Ablehnung von Behandlungen oder Nichtübernahme von Kosten kann das Sozialgericht entscheiden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Stimmt Rentenart, Höhe, Berechnung und Anerkennung der relevanten Zeiten? Bei Unstimmigkeiten beantworten wir Ihre Fragen und setzen uns für Sie ein, wenn es zu Widersprüchen kommt, die eine Klage vor dem Sozialgericht nötig macht.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sind Sie mit der Bestimmung von Pflegegraden nicht einverstanden oder werden Pflegeleistungen nicht anerkannt? Fachanwälte für Sozialrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Streitfälle bezüglich der gesetzlichen Pflegeversicherung geht.
Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind Sie bei Arbeits- oder Wegeunfällen gesetzlich versichert. Auch Berufskrankheiten sind abgedeckt. Wenn diese nicht anerkannt, Übergangsgelder nicht gezahlt oder Renten nicht genehmigt werden, kann eine Klage vor dem Sozialgericht nötig werden.
Dank Sozialrechtsschutz bei Gutachtenkosten gelassen bleiben

Bei sozialrechtlichen Konflikten sind fast immer kostspielige Gutachten gefordert, die den Sachverhalt fachmännisch offenlegen sollen. Auf diese Gutachten folgen in der Regel Gegengutachten, welche schlussendlich einem Gericht vorgelegt werden. Für genau diese und mögliche weitere Kosten für einen Anwalt sichert Sie der Bestandteil Sozialrechtsschutz Ihrer Privatrechtsschutzversicherung ab.
Typische Sozialrechtsschutz-Beispiele
Es gibt diverse Situationen, in denen Streitigkeiten im Sozialrecht auftreten können. Einige Beispiele aus dem Leben:
Noch Fragen zum Sozialrechtsschutz?
Sozialrechtsschutz unterstützt Sie bei Prozessen gegen einen Sozialversicherungsträger und schützt Sie vor hohen Kosten, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet oder es zu ähnlichen Problemen kommt. Wurde zum Beispiel der Grad einer Behinderung falsch eingestuft oder wurden wichtige medizinische Folgeleistungen abgelehnt, dann können Sie von Ihrer Sozial-Rechtsschutz Gebrauch machen. Wenn Ihnen gegenüber zu Unrecht gehandelt wird und als letzter Ausweg nur noch die Klage vor einem Sozialgericht besteht, trägt die Sozialrechtsschutz die Kosten für Anwalt und Gericht.
In allen ARAG Tarifen der privaten Rechtsschutzversicherung ist Sozialrechtsschutz enthalten. In der Variante Premium sogar europaweit.
Ja, die Kosten für ein vom Gericht beauftragtes Gutachten erstattet der ARAG Sozialrechtsschutz.
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