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Auf den Punkt

 
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einen Bezug zum Beruf hat.
  • Angestellte machen die Arbeitsrechtsschutzversicherung als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebsausgabe steuerlich geltend.
  • Die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich nur, wenn Sie den Pauschbetrag von 1.230 Euro damit überschreiten.
 

Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung geltend machen

Spätestens zur Steuererklärung kommt die Frage auf: Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen? Schließlich handelt es sich hierbei – ähnlich wie bei anderen Versicherungen – um Sonderausgaben. Demnach müsste man eine Rechtsschutzversicherung also auch steuerlich geltend machen können.

Für Rechtsschutz müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Damit Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist, muss sie den beruflichen Bereich abdecken – also eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.
  • Deckt Ihre allgemeine Rechtsschutzversicherung oder Kombiversicherung Bereiche aus dem Arbeitsrecht ab, können Sie diese anteilig geltend machen.

Alle anderen Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen Wohnen oder Verkehr lassen sich nicht absetzen.

 

Welche Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen?

Rechtsschutz lässt sich also nur von der Steuer absetzen, wenn er im beruflichen Kontext besteht. Je nach Beschäftigungsart sind damit unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen gemeint:

  • Für Angestellte der berufliche Bereich einer Rechtsschutzversicherung oder eine reine Arbeitsrechtsschutzversicherung
  • Für Selbstständige die Betriebsrechtsschutzversicherung

Darüber hinaus können Sie sämtliche Vorsorgeaufwendungen (außer Altersvorsorge) von der Steuer absetzen. Dazu gehören Ausgaben für eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Auszug – Diese Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Kranken- & Pflegeversicherung
  • Zahnzusatzversicherung

Gut zu wissen: Nicht alle Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen. Beiträge für Sachversicherungen wie beispielsweise Hausrat-, Kasko- oder Reisegepäckversicherung sind für die Steuererklärung belanglos.

 

Arbeitsrechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen – So geht's

Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung setzen Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ab. Gehen Sie wie folgt vor:

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen
 

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit Ihrem Job in Verbindung stehen und notwendig dafür sind, dass Sie Ihre Arbeit ausführen können. Darüber hinaus sind sie steuerlich absetzbar. Typische Werbungskosten sind beispielsweise:

  • Fahrtkosten zur Arbeit, egal ob Auto oder Bahn
  • Reisekosten bei Dienstreisen
  • Kosten für Arbeitsmittel, z. B. Fachbücher oder Werkzeuge
  • Fortbildungskosten für Seminare und Schulungen
  • Bewerbungskosten
 

Ab wann lohnt sich eine Angabe meiner Versicherung bei der Steuer?

Die Rechtsschutzversicherung in der Steuer anzugeben lohnt sich eigentlich erst, wenn Sie den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2023) überschritten haben. Dieser wird bei jedem Arbeitnehmer bereits pauschal ohne Nachweise berücksichtigt. Für Aufwendungen darüber bedarf es einer Quittung oder Rechnung.

Rechenbeispiel: Dann lohnt sich die Angabe bei der Steuer

Kosten pro Jahr
Angestellte auf vereinzelten Kundenbesuchen
Alumni auf Arbeitssuche
Versicherungsprämie für Arbeitsrechtsschutz 240 Euro 130 Euro
Fahrtkosten 325 Euro 96 Euro
Reisekosten 800 Euro -
Berufsbekleidung 180 Euro -
Bewerbungskosten - 30 Euro
Gesamt 1.545 Euro
Pauschbetrag überschritten: Angabe bei der Steuer lohnt sich
256 Euro
Pauschbetrag nicht überschritten: Angabe bei der Steuer lohnt sich nicht

Überschreiten Ihre Werbungskosten nicht den Pauschbetrag, hat die Arbeitsrechtsschutzversicherung auch keine Auswirkungen auf Ihre Steuerrückzahlung. Es ist trotzdem sinnvoll, den Rechtsschutz der Vollständigkeit halber einzutragen. Möglicherweise ändern sich Ihre Werbungskosten oder die Höhe des Pauschbetrags in der Zukunft.

Gut zu wissen: Auch Rentnern entstehen Werbungskosten durch Ausgaben, die sie zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt ihrer Rente tätigen. Überschreiten diese den Pauschbetrag von 102 Euro, können sie entsprechende Beträge auf Seite 2 der Anlage R in der Steuererklärung eintragen.

 
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Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen: Das sind die Regeln für Selbstständige

Für Selbstständige und Freiberufler gestaltet sich die Angelegenheit besonders unkompliziert. Sie müssen die Beiträge Ihrer Versicherung nicht anteilig ermitteln oder anfragen, sondern können die gesamten Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung angeben. Die Betriebsrechtsschutzversicherung (auch Firmenrechtsschutz genannt) machen Sie als Betriebsausgabe, nicht als Werbungskosten geltend.

  • Selbstständige benötigen die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Der Betrag wird in Zeile 55 unter sonstigen Betriebsausgaben eingetragen

Gut zu wissen: In Zeile 55 der Anlage EÜR wird die Gesamtsumme aller Beiträge, Gebühren und Versicherungsbeiträge eingetragen.

 

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Was ist die Versicherungssteuer?

Die Versicherungssteuer ist wie die Mehrwertsteuer eine sogenannte Verkehrssteuer. Versicherungen als solche schaffen jedoch keinen wirtschaftlichen Mehrwert, weshalb auf sie keine Mehrwertsteuer erhoben werden kann. Daher wird die Leistung einer Versicherung in Form der Versicherungssteuer besteuert. Die Steuer bezieht sich direkt auf Ihre Prämie.

Die Basis für die Besteuerung bildet das Versicherungssteuergesetz (VersStG). Bei den meisten Versicherungen beträgt die Versicherungssteuer derzeit 19 Prozent. Wenn sich Ihre eigentliche Prämie beispielsweise auf 20 Euro im Monat beläuft, fallen zusätzlich 3,80 Euro Versicherungssteuer an. Die Versicherungssteuer wird an den Bund abgeführt. In den Steuereinnahmen des Bundes kamen in den letzten Jahren allein durch Versicherungssteuer regelmäßig über 14 Milliarden Euro zusammen.

 

Kann ich die Versicherungssteuer absetzen?

Die Versicherungssteuer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Verbraucher und Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Versicherungssteuer indirekt abzusetzen, indem sie die Versicherungsbeiträge steuerlich als Sonderausgaben (Verbraucher) oder Betriebsausgaben (Unternehmer) geltend machen – sofern die Versicherung steuerlich absetzbar ist.

Gut zu wissen: Unternehmen können die Versicherungssteuer auch nicht als Vorsteuer abziehen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (V B 119/09) hervor. Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Versicherungssteuer keine "gesetzlich geschuldete Steuer". Eine Steuer kann nur als Vorsteuer abgezogen werden, sobald sie bei Handel oder Wertschöpfung entsteht.

 

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