Hinzuverdienst als Rentner: Wie viel ist erlaubt?
Dürfen Rentner hinzuverdienen und wo liegt die Hinzuverdienstgrenze bei Alters-, Witwen- und Erwerbsminderungsrenten?
Auf den Punkt
- Um den Einstieg in die Rente flexibler zu gestalten, dürfen Sie seit dem 1. Januar 2023 auch bei vorgezogener Altersrente so viel dazuverdienen, wie Sie wollen.
- Hinzuverdienstgrenzen gibt es nur noch für Erwerbsminderungsrenten und Witwen- bzw. Witwerrenten. Der darüber liegende Hinzuverdienst wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.
- Neu in 2026: Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, können im Rahmen der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen.
Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen in der Rente 2026?
Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente können Sie Ihre vorgezogene Altersrente daher unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet, dass Sie so viel zu Ihrer Rente hinzuverdienen können, wie Sie möchten oder schaffen – ohne dass Ihre Rentenleistungen gekürzt werden. Eine Meldung ist für die Rentenzahlung nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, wenn Rentenbeiträge gezahlt oder Rentenansprüche erhöht werden sollen.
Anders sieht es bei Erwerbsminderungsrenten aus. Für diese gilt seit 2025 eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die nach § 96a VI SGB VI jährlich an die Entwicklung der Löhne angepasst wird:
- teilweise Erwerbsminderung: individuell berechnet, höchstens 41.527,50 Euro jährlich
- volle Erwerbsminderung: höchstens 20.763,75 Euro jährlich
Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird der darüber liegende Betrag in der Regel zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Einnahmen müssen der Rentenversicherung gemeldet werden.
Was zählt zum Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente?
Was als Zuverdienst zur Rente wegen Erwerbsminderung gilt, wird in § 96a des Sozialgesetzbuchs (SGB) Teil 6 geregelt.
Was zählt zum Hinzuverdienst?
- Arbeitsentgelt
- Arbeitseinkommen
- Vergleichbare Einkommen (z. B. Vorruhestandsgeld)
Wie viel darf ich in der Rente dazuverdienen?
Wichtig zu wissen an dieser Stelle ist, dass beim Hinzuverdienst zur Rente durchaus Unterschiede bestehen, je nachdem um welche Rentenart es geht. Das Gesetz unterscheidet hier nämlich unter anderem zwischen Hinzuverdiensten zur Altersrente, zur Erwerbsminderungsrente und zur Witwenrente. In der Altersrente dürfen Sie beispielsweise unbegrenzt hinzuverdienen, während die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente individuell berechnet wird und maximal 41.527,50 Euro jährlich beträgt.
Was darf ich bei der Rente mit 63 dazuverdienen?
Im Fall einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise der Rente mit 63, wird Ihnen die Rente als Vollrente ausgezahlt. Bisher geltende Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Den Nebenjob und Ihren Verdienst müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger übrigens nicht melden.
Neu ab 2026: die Aktivrente
Zum 1. Januar 2026 wird die sogenannte Aktivrente eingeführt. Sie soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und zusätzliche Anreize setzen, länger zu arbeiten. Künftig können dann Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob neben dem Job eine Rente bezogen wird.
Der Freibetrag der Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Für Selbstständige, Minijobs, Beamte sowie für Personen in vorgezogener Altersrente greift diese Steuerbefreiung nicht.
Unabhängig davon dürfen Bezieher einer Altersrente (auch einer vorgezogenen) weiterhin unbegrenzt hinzuverdienen. Die Aktivrente betrifft ausschließlich die steuerliche Behandlung, nicht die Rentenhöhe. Bei Altersrenten führt ein Hinzuverdienst zwar nicht mehr zu einer Rentenkürzung, dennoch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, eine Beschäftigung gegenüber der Rentenversicherung anzuzeigen – etwa, wenn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden sollen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Aktivrente weiter gezahlt und hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Steuerfreier Hinzuverdienst bei Rente
Wie viel darf ich in der Rente dazuverdienen, ohne versteuert zu werden?
Grundsätzlich muss das Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und freiberuflich bzw. selbständig Tätigen. Die Einkommenshöhe, die auf der Steuererklärung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.
Steuerliche Eckwerte im Überblick:
- Bis 603 Euro pro Monat
Minijob mit pauschaler Lohnsteuer von 2 % durch den Arbeitgeber; grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, Befreiung möglich. - Bis 7.236 Euro pro Jahr
Entspricht der jährlichen Minijob-Grenze. Steuerfreiheit ist nur gegeben, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro für Alleinstehende). - Darüber hinaus
Reguläre Besteuerung nach individuellem Steuersatz; gilt auch für andere Einkunftsarten wie Vermietung oder Kapitalerträge. Für Regelaltersrentner bleiben allerdings mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei.
Für die Einkommensteuer ist nicht die Höhe des Hinzuverdienstes allein entscheidend, sondern stets das Gesamteinkommen aus Rente und weiteren Einkünften im Verhältnis zum jeweiligen Grundfreibetrag.
Das können Sie zur Rente 2026 steuerfrei hinzuverdienen


Bis 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr gelten Tätigkeiten als Minijob. In der Praxis wird der Arbeitslohn häufig pauschal über den Arbeitgeber versteuert; eine vollständige Steuerfreiheit ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch. Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt vom Gesamteinkommen aus Rente und Hinzuverdienst ab.
Steuerklassen bei Rente und zusätzlicher Beschäftigung
Ihre persönliche Lebenslage und Ihr Familienstatus bestimmen maßgeblich die Steuerklasse, die für Sie in der Rente zutrifft:
|
Familienstand |
Anwendbare Steuerklasse |
|---|---|
|
Single |
Steuerklasse 1 |
|
Verwitwet |
Im Jahr des Partnerverlusts und im Folgejahr Steuerklasse 3, anschließend Steuerklasse 1 |
|
Verheiratet |
Je nach Einkommensverhältnis des Ehepartners Steuerklasse 3, 4 oder 5 |
Die Steuerklasse 6 wird nur relevant, wenn Arbeitslohn aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen bezogen wird (§ 38b I Nr. 6 EStG). Beispielsweise wenn aus dem alten Arbeitsverhältnis noch eine Betriebsrente gezahlt wird, die wiederum als Arbeitslohn gilt. Die gesetzliche Rente an sich zählt nicht als Arbeitslohn, sondern als sonstige Einkunft im Sinne von § 22 EStG.
Mieteinnahmen und Aufwandsentschädigungen: Zählt das als Hinzuverdienst?
Auch die Einnahmen, die gemeinhin nicht als Hinzuverdienst zur Rente zählen, sind im Sozialgesetzbuch festgehalten. In diese Kategorie fallen unter anderem (steuerfreie) Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des öffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld. Ebenfalls durch das Raster fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus einer nichtgewerblichen Vermietung oder Verpachtung.
Flexirente: Länger arbeiten und die Rente erhöhen
Arbeitete man neben dem Bezug einer Vollrente weiter, musste man nach alter Rechtslage keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen – egal, ob man eine vorgezogene Altersrente oder die Regelaltersrente erhielt. Die Einkünfte, die durch die Beschäftigung erzielt wurden, hatten somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.
Das hat sich mit dem Flexirentengesetz bereits zum 1. Januar 2017 geändert: Rentner und Rentnerinnen, die vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Vollrente beziehen, sind für ihren Hinzuverdienst weiterhin versicherungspflichtig. Die dadurch erzielte höhere Rente bekommen sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. Versicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben seitdem die Wahl, ob sie – wie früher – in ihrem Job versicherungsfrei sind oder aber weiter eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und dadurch ihre Rente erhöhen. Das Wahlrecht wird durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Beschäftigungsbetrieb für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgeübt.
Übrigens: Das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug lohnt sich unverändert. Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für jeden Monat, den sie arbeiten, auf ihre spätere Rente einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die laufenden Beitragszahlungen.
Also kann ich Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?
Auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie ohne Probleme weiterhin in Ihrem Job arbeiten. In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Rentenbezug aufschieben:
Sie verzichten vorerst auf Ihren Rentenanspruch und zahlen weiterhin in die Rentenversicherung ein. Für jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre spätere Rente. Zusätzlich erhöht sich der Rentenanspruch durch die weiter eingezahlten Beiträge. - Rente beziehen und weiterarbeiten mit Beitragszahlung:
Sie entscheiden sich, weiter Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Das erhöht Ihre Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres. - Rente beziehen und weiterarbeiten ohne Beitragszahlung:
Sie führen keine Beiträge mehr an die Renten- und Arbeitslosenversicherung ab und erhalten dementsprechend mehr Netto vom Brutto. Weil Sie mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze auch kein Krankengeld mehr beziehen können, verringert sich zudem auch der Beitrag zur Krankenversicherung.
Wie viel darf man zur Pension dazuverdienen?
Genauso wie für Angestellte und Selbstständige im Rentenalter gibt es auch für Beamtinnen und Beamten, die eine Pension beziehen, eine ganze Reihe von Hinzuverdienstregelungen. Diese sind jedoch in der Beamtenversorgung teilweise noch umfangreicher und komplexer als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
In der Regel gilt hier, dass die Höchstgrenze für den Hinzuverdienst deckungsgleich mit den sogenannten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe ist. Ruhestandsbeamte und -beamtinnen können also die Differenz zwischen ihrer Pension und ihrem früheren Aktivgehalt anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei einer Anrechnung sind ihnen allerdings mindestens 20 % des jeweiligen Versorgungsbezuges zu belassen (§ 54 Beamtenversorgungsgesetz).
Hinzu kommt, dass bei einer Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Nebentätigkeiten weitere spezielle Anrechnungsregelungen gelten können. Deshalb empfiehlt sich im Einzelfall eine genaue Prüfung der individuellen Versorgungsvorschriften.
Wie hoch darf der Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente sein?
Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie durch schwere Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Hier bleibt die Hinzuverdienstgrenze bestehen, sie wurde jedoch deutlich angehoben. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können bis zu 20.763,75 Euro jährlich ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Was darüber hinaus geht, wird im Normalfall auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Voraussetzung ist stets, dass die ausgeübte Tätigkeit dem medizinisch festgestellten Leistungsvermögen entspricht; wird darüber hinaus gearbeitet, kann der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente unabhängig von der Höhe des Verdienstes vollständig entfallen. Auch ein dauerhaft höherer Hinzuverdienst kann Anlass für eine Neubewertung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung sein – selbst dann, wenn die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Teilerwerbsminderungsrente: Wie hoch darf der Hinzuverdienst hier sein?
Wird die Erwerbsminderungsrente nur teilweise bezogen, werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell bestimmt. Maßgeblich ist Ihr höchstes beitragspflichtiges Jahreseinkommen aus den letzten 15 Jahren. Die Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und liegt maximal bei 41.527,50 Euro jährlich. Überschreiten Sie Ihre individuelle Grenze, wird der Verdienst wiederum zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.
Was zählt als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente?
Als Hinzuverdienst gelten laut § 96a SGB 6 Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (also zum Beispiel Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie das Vorruhestandsgeld. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung können unter anderem auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten. Zusätzlich sind Verletztenrenten und Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung mögliche Hinzuverdienste bei Renten wegen voller Erwerbsminderung.
Wie viel darf ich mit Witwer- oder Witwenrente dazuverdienen?
Wenn Sie als Hinterbliebener oder Hinterbliebene eine Witwer- oder Witwenrente beziehen, dürfen Sie ebenfalls nicht unbegrenzt hinzuverdienen, wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe ausbezahlt bekommen möchten.
Der Freibetrag ist immer mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. Seit dem 1. Juli 2025 können Witwen oder Witwer bundesweit 1.076,86 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Bei der Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro pro berechtigtes Kind. Einkommen oberhalb des Freibetrags wird weiterhin zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Der Freibetrag bei der Witwen- oder Witwerrente betrifft ausschließlich die Anrechnung auf die Rentenzahlung; steuerlich zählt das Einkommen weiterhin zum zu versteuernden Gesamteinkommen.