Mieterhöhung erhalten? Wir helfen Ihnen.
Mit unserem Mietrechtsschutz Sofort können Sie sich auch noch absichern, wenn Sie die Mieterhöhung bereits erhalten haben.
Jetzt rückwirkend versichern- Ein Vermieter kann laut BGB die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Die Erhöhung muss nachvollziehbar und ausführlich begründet sein.
- Dank der sogenannten Kappungsgrenze kann Ihre Miete in Berlin innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden.
- Vermieter müssen Mieterinnen und Mietern bei einer Mieterhöhung eine Mindestbedenkzeit von zwei vollen Monaten einräumen. Verweigern Sie die Zustimmung bei einer rechtmäßigen Mieterhöhung, kann Ihr Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Bedenkzeit auf Zahlung der höheren Miete klagen.
- Möchten Sie gegen eine Mieterhöhung vorgehen, ist eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt ratsam.
Ihr Vermieter will die Miete um monatlich 80 Euro erhöhen – und fordert Ihre Zustimmung. Verweigern Sie diese, kann er die Erhöhung nur gerichtlich durchsetzen.
So teuer kann ein Rechtsstreit ohne Absicherung werden:
- Außergerichtlicher Vergleich: rund 290 Euro
- Verlorenes Klageverfahren: rund 760 Euro
- Verlorenes Berufungsverfahren: rund 1.500 Euro
Mit unserem Mietrechtsschutz Sofort tragen wir das Kostenrisiko für einen Vergleich oder vor Gericht.
Die ortsübliche Vergleichsmiete sagt, wie viel durchschnittliche Miete in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, wenn die Miete vor der Erhöhung mindestens 15 Monate lang unverändert geblieben ist. Laut Gesetz darf er die Miete aber über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent insgesamt erhöhen. In manchen Ballungszentren und Großstädten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt liegt die sogenannte Kappungsgrenze sogar nur bei 15 Prozent.
Will ein Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, muss er Sie in Textform zur Zustimmung auffordern. Diese dürfen Sie nur verweigern, wenn die Mieterhöhung unberechtigt ist. Wird die Zustimmung bei einer rechtmäßigen Mieterhöhung verweigert, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist (Bedenkzeit) auf Ihre Zustimmung klagen. Spätestens jetzt brauchen Sie juristischen Beistand. Hier hilft unser Mietrechtsschutz Sofort perfekt.
Nach der Ankündigung einer Mieterhöhung haben Sie bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang der Mieterhöhung Zeit, um diese auf formale und inhaltliche Fehler zu prüfen und ihr im Zweifelsfall auch zu widersprechen. Im Fall einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sollten Sie Ihren Widerspruch in schriftlicher Form an den Vermieter richten und genau darlegen, aufgrund welcher formellen oder inhaltlichen Fehler Sie die Mieterhöhung ablehnen. Fühlen Sie sich mit einer rechtssicheren Prüfung überfordert, können Sie auf unseren Mietrechtsschutz Sofort zurückgreifen.
Wollen Sie eine vom Vermieter eingeforderte Mieterhöhung nicht akzeptieren, können Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung Gebrauch machen und ausziehen.
Bei Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und preisgebunden sind, kann die sogenannte Kostenmiete erhöht werden, wenn die „laufenden Aufwendungen“ für die Wohnung gestiegen sind – im Zweifelsfall sogar rückwirkend. Eine Mieterhöhung für Sozialwohnungen ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie vom Vermieter schriftlich begründet wird und dieser belegen kann, dass die laufenden Aufwendungen für die Wohnung auch wirklich gestiegen sind. Die Erhöhung wird in diesem Fall ohne Zustimmung des Mieters wirksam.
Sie können einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auch „teilweise zustimmen“. Sollen Sie beispielsweise 50 Euro mehr zahlen, können Sie auch einer Erhöhung um 25 Euro zustimmen. Mit Ihrer Teilzustimmung ist die Mieterhöhung in dieser Höhe wirksam. Der Vermieter hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder klagt er die Mieterhöhung um zusätzliche 25 Euro vor Gericht ein. Oder er wartet die Sperrfrist von einem Jahr ab und macht dann eine weitere Mieterhöhung geltend.
Ob sich unser Mietrechtsschutz Sofort auch für Sie lohnt, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Aus unserer Erfahrung gibt es im Mietrecht neben der Mieterhöhung noch vier typische Anlässe für Streit oder gar einen Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter. Denken Sie an die Nebenkostenabrechnung, die Kautionsrückzahlung, Reparaturen beim Auszug und die Eigenbedarfskündigung. Auch hier ist rechtlicher Beistand oft Gold wert.