
Mobbing: Wir dürfen nicht wegsehen
Udo Vetter schreibt exklusiv für die ARAG.
26.03.2014
Die Zahl ist erschreckend: Fast jeder dritte Erwachsene sagt von sich, er sei schon mal Opfer von Mobbing gewesen und habe stark darunter gelitten. Die Symptome beginnen bei Schlaflosigkeit, Nervosität oder Angstzuständen. Sie gehen oft viel weiter. Zahlreiche Betroffene werden dauerhaft krank, ein Prozent dachte sogar an Selbstmord.
Spätestens mit diesen Zahlen, die sich aus einer von der ARAG unterstützten Studie des „Bündnisses gegen Cybermobbing“ ergeben, wird man Mobbing nicht mehr als Randerscheinung abtun können. Für die deutschlandweite Untersuchung, die größte bisher, wurden 6.200 Erwachsene nach ihren Erfahrungen in der Online- und Offlinewelt befragt.
Wo findet Mobbing statt? Ich persönlich hätte aufs Internet getippt, denn die Online-Welt verspricht den Tätern zweifellos Anonymität und Reichweite. So schlimm jeder Fall von Cybermobbing ist, gemobbt wird laut der Studie tatsächlich aber drei Mal häufiger im wirklichen Leben. Tatort Nr. 1 ist der Arbeitsplatz. Dort spielen sich zwei Drittel aller Fälle ab.

Neid und Konkurrenzstreben sind aus Opfersicht die häufigsten Gründe für Mobbing am Arbeitsplatz. Da ist es nachvollziehbar, dass sich rund 77 % aller Mobbingfälle unter „Gleichgestellten“ zutragen sollen. Mit anderen Worten: Gemobbt wird unter Kollegen, der Chef kriegt häufig erst mal gar nichts mit. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum laut der Studie selbst große Firmen kaum wirksame Anti-Mobbing-Programme haben. Dabei könnten sie nicht nur das Arbeitsklima verbessern, sondern auch viel Geld sparen. Mobbingopfer sind pro Jahr fünf Tage länger krank als ihre Kollegen.
Keine Frage, bei dieser Opferzahl muss Mobbing auf die gesellschaftliche Agenda. Allerdings sollte hier nicht reflexartig nach einem eigenständigen Anti-Mobbing-Paragrafen im Strafgesetzbuch gerufen werden. Es ist nämlich faktisch kaum möglich, die vielfältigen Erscheinungsformen von Mobbing in eine Norm zu packen. Überdies gibt es eigentlich bereits genug Tatbestände, welche das klassische Mobbing abdecken, dazu gehören Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung und Stalking. Mehr als symbolische Wirkung hätte so ein Paragraf also kaum; den Opfern wäre damit nicht geholfen.
Tatsächlich sind vielmehr das Zivil- und Arbeitsrecht gefordert. Angesichts der Dimension von Mobbing wäre es sinnvoll, wenn es für jeden Arbeitnehmer und sonstigen Betroffenen Beratungsangebote gäbe, flankiert von kompetenten Schlichtungsstellen. Abgesehen davon ist es unser aller Pflicht, bei Mobbing im eigenen Umfeld nicht wegzusehen. Schon damit ließe sich sicher viel erreichen.
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