Streit mit Nachbarn, Mietern und Vermietern sowie Handwerkern oder Werkstätten

Was ist Mediation?
Unter Mediation können sich viele Menschen nichts vorstellen. Dabei ist es ganz einfach: Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter ihnen, selber eine Lösung zu finden. Wir sagen Ihnen, wie das Mediationsverfahren funktioniert, und warum nicht jeder Streit vor Gericht enden muss.
Konflikte mit dem Vermieter oder am Arbeitsplatz, Nachbarschaftsstreit oder Sorgerechtsprobleme mit dem Ex-Partner, die Höhe einer Hecke – warum nicht den Weg aus der Sackgasse selbst finden?
Es tut sich was in Sachen Streitkultur: Heute kommt immer häufiger ein Mediator zum Einsatz. Er erarbeitet die Interessen und Bedürfnisse zusammen mit den Konfliktparteien und am Ende steht im Idealfall eine oft auch sehr kreative Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Ein wertvolles Verfahren, das wir für Sie näher beleuchten.
Mediatoren helfen den Konfliktpartnern fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikts vorzudringen und diesen kreativ zu lösen. Es geht nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Jeder arbeitet aktiv mit und ist dabei nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Das gewährleistet eine gute Vertrauensbasis als Grundlage für die Mediation.
Oft ist der sachliche Teil des Konflikts lediglich der „Aufhänger“. In der Mediation kann dann nicht nur die „viel zu hohe Hecke“ geklärt werden, sondern gleichzeitig der zukünftige Umgang der Nachbarn miteinander. Das ist ideal, wenn Sie in einem dauerhaften Verhältnis zu Ihrem Konfliktpartner stehen. Denn schließlich wohnen Sie weiterhin neben Ihrem Nachbarn oder arbeiten noch länger in der Firma, mit der Sie Ärger hatten.
Diese Fälle haben gute Chancen mithilfe einer Mediation gelöst zu werden

So läuft das Mediationsverfahren ab
Das Mediationsverfahren kann persönlich oder auf Wunsch auch telefonisch erfolgen. In der Präsenzmediation erläutert der Mediator zunächst das Verfahren und klärt den zeitlichen und finanziellen Rahmen. Der Konflikt wird beleuchtet und in der dann folgenden Bestandsaufnahme wird schriftlich festgehalten, welche Wünsche und Bedürfnisse die Konfliktpartner haben.
Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator abwechselnd die Konfliktparteien an und vermittelt. So kann in den allermeisten Fällen ein Streit bereits schon am Telefon beigelegt werden.
Dann folgt die Sortierung:
Es wird ermittelt, was den Beteiligten wirklich wichtig ist. Überraschungen sind hier nicht selten. Beim Sammeln von Lösungsmöglichkeiten werden alle Vorschläge zusammengetragen – auch solche, die scheinbar nicht infrage kommen. In der Phase der Bewertung werden die Konfliktlösungs-Optionen auf Realisierbarkeit und Akzeptanz geprüft. Und am Ende steht ein Vertrag. Die Lösung wird in einem Memorandum schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag ist für die Konfliktparteien bindend.

Dies ist eine vereinfachte Darstellung zur besseren Verständlichkeit.
Faktencheck: Interessante Details, die Sie über Mediation wissen sollten
Wenn Sie sich mit einer Mediation nicht anfreunden können, ist das nicht schlimm. Niemand kann Sie zwingen, teilzunehmen. Denn: Mediation lebt von der Freiwilligkeit der Konfliktpartner. In manchen Bundesländern gibt es aber Regelungen, wonach zum Beispiel Nachbarn bei Konflikten erst einen Schiedsmann aufsuchen müssen, ehe sie sich an ein Gericht wenden können.
Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Nichts dringt an die Öffentlichkeit, denn der Mediator ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gelten, etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Gerichtsverfahren hingegen sind häufig öffentlich.
Sie können einen Streit in wenigen Tagen beilegen. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich häufig über Monate und Jahre hin. Ein Vergleich der von der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder) untersuchten Aktenlaufzeiten belegt dies eindeutig: Während ein Fall vor Gericht im Arbeitsrecht auf durchschnittlich 190 Aktenlaufzeit-Tage kommt, sind das bei einer Mediation im Schnitt 13,2 Kalendertage bis zur Lösung. Noch gravierender fällt der Vergleich im allgemeinen Vertragsrecht aus: 580 Aktenlaufzeit-Tage vor Gericht stehen 9,2 Tage bei einer Mediation gegenüber.
Pauschal gesagt, ist eine Mediation ist viel günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Die Kosten hängen davon ab, wie komplex der Streitfall ist. Mediatoren berechnen ihr Honorar in der Regel nach Stundensätzen, für die es allerdings keinen festen Rahmen gibt. Zu Beginn der Mediation wird der Zeit- und Kostenrahmen festgelegt. In der Regel teilen sich beide Parteien am Ende die Kosten. Für Rechtsschutzversicherte der ARAG ist die Mediation Bestandteil ihrer Versicherung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
In aller Regel kann das Ergebnis einer Mediation nicht wie ein Richterspruch vollstreckt werden. Aber grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei Erwachsenen getroffen werden, rechtsverbindlich. Am Ende einer Mediation steht ein privatrechtlicher Vertrag. Wird er nicht eingehalten, kann man prozessieren.
Ob erfolgreich oder nicht, eine Mediation verbaut nicht den Rechtsweg.
Auch eine gerichtsinterne Streitschlichtung ist möglich. Bei Gericht heißt der Mediator Güterichter. Er darf beraten, den Parteien Lösungen vorschlagen und – im Unterschied zu den Mediatoren – rechtliche Empfehlungen geben. Urteile darf er nicht fällen, kann aber einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren. Die Güteverhandlung vor dem Güterichter wird nur protokolliert, wenn alle Parteien zustimmen.
Das spricht für die Mediation

Vier Fragen an unsere Mediatorin Kristina Schwarze
"Streitenden Menschen hilft es immer, wenn wir es als Mediatoren schaffen können, Verständnis herzustellen. Ein Perspektivwechsel wirkt manchmal Wunder: Wer sich in den anderen hineinversetzen kann, versteht plötzlich, warum dem Gegenüber etwas sehr wichtig ist. Oft geht es bei Konflikten nicht um ein Problem, sondern um den Umgang miteinander. Das sehen wir in unserer täglichen Arbeit."
"Als Mediatorin bin ich neutral und allparteilich. Ich analysiere den Konflikt und versuche herauszufinden, wo das Problem liegt. Dabei muss ich mich selbst sehr zurücknehmen. Auch wenn die Lösung vielleicht auf der Hand liegt, müssen die Parteien sie selber finden. Dabei helfe ich als Mediatorin mit einer speziellen Fragetechnik."
"Die Arbeit mit Menschen und deren Konflikten eröffnet ein großes Spektrum an Lernpotenzial. Sowohl für die Konfliktpartner, als auch für mich als Mediatorin. Der Spaß ergibt sich für mich aus vielen Komponenten: Dazu gehört der Erfolg, durch Fragetechniken verschiedene festgefahrene Wahrnehmungen aufzubrechen und Verständnis herzustellen. Wenn dieser erste Schritt getan ist, macht es sehr viel Spaß, mit den Konfliktpartnern zusammen neue Wege zu Lösungen zu finden und dabei gemeinsam gestalterisch zu werden.
Dadurch, dass man in jedem Fall mit unterschiedlichen Sichtweisen konfrontiert wird, lernt man, die eigene immer zu hinterfragen.
Für mich persönlich ist es sehr spannend, sich bei jedem Telefonat komplett neu auf unterschiedlichste Charaktere und Stimmungen einzulassen. Es ist eine tägliche Herausforderung, die Neutralität in jedem Fall zu erhalten und dabei ist viel Fingerspitzengefühl und Konzentration erforderlich."
"Schön wäre es, wenn wir mit unserem Angebot zur Mediation einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Konfliktkultur in unserem Land geben könnten. Kreativ und konstruktiv statt kämpferisch. Wir sind schon auf einem guten Weg. Viel mehr Menschen haben heute schon ein Verständnis von den Möglichkeiten der Mediation als noch vor wenigen Jahren. Immer mehr Kunden fragen sogar gezielt nach einem Mediator, wenn sie mit einem Rechtsproblem bei der ARAG anrufen. Früher war Mediation für die meisten sehr exotisch und in der Regel unbekannt."
Ganz konkret: Acht Beispiele aus unserer täglichen Mediationsarbeit
Wie sieht denn Mediation in der Praxis aus? Wo konnten wir schon helfen? Aus rund 10.000 abgeschlossen Fällen haben wir die interessantesten für Sie herausgesucht. Und wir dürfen stolz sein: Unsere Kunden sind von der Mediation begeistert. Ein heiratswilliger Ägypter, ein Vater in Urlaubsnöten oder ein Hunde-Fall.
Allen gemeinsam war ein Problem, das sie selber nicht lösen konnten. Per Mediation konnten wir unseren Kunden wie auch vielen anderen helfen – und freuen uns über Rückmeldungen wie diese: „So schnell wäre ich hier nie zu einer Lösung gekommen!“ oder „Ich würde immer wieder eine Mediation machen!“ oder „Was haben Sie nur mit meinem Vermieter gemacht?“.
Was Sie zum Mediationsgesetz wissen sollten

Der deutsche Gesetzgeber hat ein starkes Interesse an Mediation. Daher hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geschaffen.
Das Ziel: Mediation soll den Parteien helfen, ihre Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Außerdem sollen Gerichtsverfahren vermieden und damit die Justiz entlastet werden. Das Gesetz regelt außergerichtliche, gerichtliche und gerichtsnahe Mediation. Das Gesetz definiert und beschreibt außerdem die wesentlichen Aufgaben der Mediatoren.
Wie wird man Mediator oder Mediatorin?
Mediatoren kommen in Deutschland am häufigsten aus psychosozialen, juristischen oder kaufmännischen Ursprungsberufen. Es braucht unter anderem Verhandlungsgeschick und psychologische Gesprächstechniken, um als Mediator erfolgreich zu sein. Es gibt allerdings keine einheitliche Mediationsausbildung. Das Gesetz zur Förderung der Mediation verlangt, dass Mediatoren durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass sie über theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, um die Parteien durch die Mediation führen zu können.
Lernen Sie die ARAG Mediatoren kennen.
Sie erzählen über ihre Ausbildung und worin sie sich spezialisiert haben. Erfahren Sie, wofür sie zuständig sind und – wie sie aussehen.
ARAG und Mediation

Mediation in Ihrer ARAG Rechtsschutzversicherung enthalten
Wir bieten Ihnen in allen Rechtsschutzversicherungen die Möglichkeit zur Mediation bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen an.
Für ARAG Rechtsschutzkunden ist der Service inklusive.
Sie haben als ARAG Kunde ein rechtliches Problem?
Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten:
0211 99 333 99

Konfliktberatung und Mediation auch ohne ARAG Versicherung
Konflikte lösen ohne Anwalt und Gericht: Mediatoren helfen den Konfliktparteien fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikt vorzudringen und gemeinsam eine Lösung zu finden
Sie möchten eine Konfliktberatung oder eine Mediation buchen?
Hier finden Sie weiterführende Informationen und die Möglichkeit einen Termin zu buchen.
Lernen Sie die Mediatoren der ARAG kennen
Unser Mediatoren-Team zeichnet ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen aus. Es geht den Mediatoren nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Dabei legen unsere erfahrenen Mediatoren großen Wert darauf, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Außerdem arbeiten wir mit diesen externen Mediatoren zusammen
Mediation von Kindesbeinen an: So engagieren wir uns an Schulen

Schulmediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen Schülern und Schülerinnen, das speziell ausgebildete Konfliktlotsen und Lotsinnen leiten. Nach ihrer Ausbildung stehen die Konfliktlotsen jüngeren Mitschülern zur Verfügung. Diese Form von Vermittlung können Kinder aller Altersklassen erlernen. Das Schulmediationsgespräch findet in einem Raum statt, der für Schulmediation hergerichtet wird. Die Teilnahme der Streitenden an dem Gespräch sowie die Annahme der Ergebnisse sind freiwillig. Ausgebildete Lehrkräfte koordinieren die Ausbildung und unterstützen die Konfliktlotsen bei ihrer Arbeit.
Schiedsamtsverfahren – erst schlichten, dann richten
Eine erprobte Möglichkeit zur Streitbeilegung ist das auch das so genannte Schiedsamtsverfahren. Schiedspersonen versuchen, in der ruhigen Atmosphäre des Schiedsamtes, Streit zu schlichten. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind auch außerhalb normaler Arbeitszeiten, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar. Ihr Einsatz ist äußerst verbraucherfreundlich und kostengünstig. Die Schiedstätigkeit ist ein Ehrenamt. Sie sind interessiert? Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und viel Geduld. Sie erhalten eine spezielle Ausbildung und werden vom zuständigen Amtsgericht vereidigt und betreut.
Um die Amtsgerichte zu entlasten, müssen Streitende bei bestimmten Sachverhalten in einigen Bundesländern zunächst versuchen, einen Konflikt bei einem Schiedsmann beizulegen, ehe sie Klage einreichen können. Typisch dafür sind
- vermögensrechtlicher Streit mit einem Streitwert bis zu 750 Euro
- Konflikte unter Nachbarn
- Ehrverletzungen wie Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
- Örtlich zuständig ist immer die Schiedsstelle am Wohnsitz des Antragsgegners. Name, Adresse und Telefonnummer der zuständigen Schiedsperson sind bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung, dem Amtsgericht oder der Polizei hinterlegt.
- Sie stellen einen Antrag bei der Schiedsperson. Darin schildern Sie den Sachverhalt und benennen die Gegenpartei.
- Sie zahlen einen Vorschuss. Finanzschwache Antragsteller müssen bei entsprechendem Nachweis nichts zahlen.
- Der Schiedsmann lädt Ihren Gegner zu einer Schlichtungsverhandlung vor. Das Ziel: eine gütliche Einigung.
- Eine abgeschlossene Vereinbarung beendet den Streit in über 50 Prozent der Fälle.
- Können Sie sich nicht einigen, erhält der Antragsteller in der Regel in Strafsachen eine Sühnebescheinigung und in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.
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