Elektronische Patientenakte und E-Rezept

Alles was Sie dazu wissen müssen

Auf den Punkt

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicher für persönliche Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Berichte und die Medikationsliste.
  • Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sind private Krankenversicherungen nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten. Wir werden das aber für unsere Krankenvollversicherten freiwillig tun.
  • Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Derzeit arbeiten wir an einer App, über die unsere privatversicherten Kunden das E-Rezept nutzen können.
Zur Privaten Krankenversicherung

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicher für persönliche Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Berichte und die Medikationsliste. Sie bietet Ihnen sowie an Ihrer Behandlung beteiligten Personen wie z. B. Ärzten und medizinischem Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren einen Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte. So stehen Informationen genau dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden. Per App können Versicherte jederzeit bequem auf ihre ePA zugreifen, die enthaltenen Daten organisieren und steuern, wer außer ihnen selbst noch Zugriff haben darf.

Ein besseres Verständnis für die Erkrankung

Die ePA hat Vorteile sowohl für die behandelnden Ärzte als auch die Patienten. Sie unterstützt die Ärzte bei der Diagnostik und Behandlung. Patienten ermöglicht sie eine bessere und vollständigere Übersicht der eigenen Gesundheitsdaten. Das trägt dazu bei, die Erkrankung und deren Behandlung besser zu verstehen.

Patienten profitieren von diesen vier Vorteilen

  • Daten sicher speichern: In der ePA können Sie Gesundheitsdokumente sicher digital ablegen und jederzeit per App abrufen.
  • Die Behandlung unterstützen: Stellen Sie Ärztinnen und Ärzten mit der ePA Ihre Gesundheitsdokumente einfach und schnell zur Verfügung, damit sie diese bei Ihrer Behandlung berücksichtigen können.
  • Dokumente direkt digital erhalten: Lassen Sie sich Behandlungsberichte und weitere Dokumente direkt in die ePA einstellen.
  • Medikamente sicher einnehmen: In der Medikationsliste können Sie und berechtigte Leistungserbringer (zum Bespiel Ärzte oder Therapeuten) nachvollziehen, welche Medikamente Ihnen als E-Rezepte verordnet wurden. In Zukunft kommen weitere Anwendungen hinzu, die es Ihren Ärzten erlaubt, einen Medikationsplan erstellen und diesen um Hinweise für eine sichere Verordnung ergänzen, z. B. Medikamentenunverträglichkeiten oder eine Schwangerschaft.

Allgemeine Fragen

Sie sind bei der ARAG privat krankenversichert? Dann haben wir hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen rund um die elektronische Patientenakte und das E-Rezept:

Private Krankenversicherungen sind im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten. Wir haben uns jedoch entschieden, die ePA allen unseren Kunden mit einer privaten Krankenversicherung auf freiwilliger Basis anzubieten, damit diese von den Vorteilen profitieren können. Sie ist aktuell noch in Arbeit. Die Bereitstellung von ePA und E-Rezept im Bereich der privaten Krankenversicherungen unterliegt einigen besonderen Herausforderungen Wir werden die ePA so zeitnah wie möglich bereitstellen.

Nein, jeder Versicherte in Deutschland kann nur eine ePA führen. Bei gesetzlich Versicherten ist das immer die ePA der gesetzlichen Krankenkasse. Diese ePA kann allerdings auch für Behandlungen genutzt werden, die von ihrer Zusatzversicherung abgedeckt sind z. B. stationäre Leistungen oder Zahnbehandlungen. Nein, jeder Versicherte in Deutschland kann nur eine ePA führen. Bei gesetzlich Versicherten ist das immer die ePA der gesetzlichen Krankenkasse. Diese ePA kann allerdings auch für Behandlungen genutzt werden, die von ihrer Zusatzversicherung abgedeckt sind z. B. stationäre Leistungen oder Zahnbehandlungen.

  • Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
  • Daten des elektronischen Medikationsplans
  • Daten der elektronischen Patientenkurzakte (enthält einen schnellen Überblick über die wichtigsten Notfalldaten)
  • Elektronische Arztbriefe
  • Elektronisches Zahn-Bonusheft
  • Elektronisches Untersuchungsheft für Kinder
  • Elektronischer Mutterpass sowie Daten, die sich aus der Versorgung durch eine Hebamme ergeben
  • Elektronische Impfdokumentation
  • Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
  • Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten, der Haus- oder Heimpflege
  • Daten aus eRezepten
  • Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit
  • Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation
  • lektronische Abschriften der Patientenakte
  • Sonstige von den Leistungserbringern für den Versicherten bereitgestellte Daten

Damit Sie die elektronischen Patientenakte nutzen können, benötigen Sie drei Dinge:

1. Smartphone mit iOS (Apple) oder Android Betriebssystem
2. ihren elektronischen Personalausweis mit dem zugehörigen Pin-Code (fünf- oder sechsstellig)
3. ihre Krankenversichertennummer (KVNR)

Die Daten in der ePA sind im höchsten Maße schutzbedürftig. Um sicherzustellen, dass Unbefugte nicht auf Daten in Ihrer ePA zugreifen können, ist eine sichere Identifizierung notwendig. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen (NFC-fähigen) Personalausweis. Dieser ist schon seit vielen Jahren Standard. Weithin benötigen Sie die dazugehörige Pin (fünf- oder sechsstellig), die sie bei Ausstellung des Ausweises bekommen haben. Falls Sie Ihre PIN nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro.

Übrigens: Der elektronische Personalausweis ist nicht nur für die Identifizierung bei der ePA nützlich. Mittlerweile können Sie damit sogar einige Behördengänge online erledigen.

Die KVNR ist eine zehnstellige Nummer (Buchstabe + 9 Ziffern). Sie dient als ihre kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen und ist nicht zu verwechseln mit Ihrer Versicherungsnummer bei der ARAG. Seit 2025 haben wir für alle unsere privat krankenversicherten Kunden die Erzeugung der KVNR in die Wege geleitet, sofern kein Widerspruch erteilt wurde. Sollten Sie wiedersprochen haben, empfehlen wir Ihnen, uns schnellstmöglich die Erlaubnis für die Beschaffung der KVNR zu geben. Sie ist für die Nutzung der ePA notwendig.

Ja, auch privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung können mit elektronischen Patientenakten arbeiten, sofern sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der Privatpraxis nach.

Ja, Praxen für Heilberufe können mit elektronischen Patientenakten arbeiten, sofern sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der jeweiligen Praxis nach.

Weiterführende Informationen zur ePA für Privatversicherte finden Sie z. B. hier.

Nein, für das eRezept und die ePA stellen wir eine separate App bereit. Die GesundheitsApp können Sie selbstverständlich weiterhin benutzen.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig und Sie können der Nutzung der ePA widersprechen. Aktuell bietet die ARAG noch keine ePA an. Somit ist derzeit kein Widerspruch notwendig. Übrigens, Sie können der ePA in Zukunft auch dann widersprechen, wenn Sie bereits eine ePA haben und diese nicht mehr weiter nutzen möchten.

Nein, die ePA ist nicht verpflichtend. Sobald möglich, wird für alle Krankenvollversicherten eine ePA angeboten. Wir werden Sie rechtzeitig dazu informieren und Ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Bis dahin müssen Sie nichts unternehmen.

Sie können selber bestimmen und einstellen, welche Einrichtungen auf die ePA zugreifen dürfen. Sie können die Zugriffe und Berechtigungen jederzeit nachvollziehen und anpassen.

Bei der Erteilung einer Zugriffsberechtigung in der ePA-App stellen Sie selbst ein, wie lange sie möglich sein soll. Nach dem Ablauf der Berechtigung kann der Leistungserbringer nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen. In der App können Sie auch bereits erteilte Berechtigungen jederzeit anpassen, indem Sie diese vorzeitig beenden oder verlängern.

Die Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) nach europäischen Datenschutzbestimmungen gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur von Ihnen Berechtigte können die Inhalte lesen.

Nein, wir stellen zwar die ePA-App zur Verfügung, haben aber selber keinen Zugriff auf Ihre Dokumente in der ePA.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den Papierausdruck für die meisten Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Bei gesetzlich Versicherten ist das eRezept bereits im Einsatz. Auch privat Krankenversicherte der ARAG können bald das eRezept über eine App nutzen.

Nein, das E-Rezept ist für Privatversicherte nicht verpflichtend. Private Krankenversicherer, die das E-Rezept ihren Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen möchten, stehen beim E-Rezept vor einigen besonderen Herausforderungen. Daher können die meisten privaten Krankenversicherungen aktuell noch kein eRezept anbieten. Wir arbeiten daran, diesen Service unseren Krankenvollversicherten zeitnah für bereitzustellen – selbstverständlich kostenfrei.

Nein, wir werden unseren Versicherten eine digitale Lösung anbieten. Diese ist aktuell noch in Arbeit.

Die Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen. Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der behandelnden Praxis nach.

Nein, für das E-Rezept (und die ePA) stellen wir eine separate App bereit. Die Gesundheitsapp können Sie selbstverständlich weiterhin nutzen.

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Ab dem Jahr 2024 benötigen alle Krankenversicherten eine Krankenversichertennummer (KVNR). Als Ihr Krankenversicherer kümmern wir uns darum, Ihre KVNR rechtzeitig zu beantragen.

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