Schutz im Pflegefall

Ihre gesetzliche Pflegepflicht­versicherung

Pflegegrad-Antrag: Begutachtung und Fristen

Stellen Versicherte einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, beauftragt deren Versicherer den medizinischen Dienst Medicproof mit der Begutachtung und der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens soll laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von fünf oder zehn Arbeitstagen vorgesehen. Laut § 18d Abs. 4 SGB XI sind die Statistiken über die Einhaltung dieser Fristen zu veröffentlichen.

Einhaltung der Begutachtungsfrist bei Pflegebedürftigkeit

Begutachtungsfrist 2024

Anzahl

Anteil

Verfristung

Fristwahrung

5 Arbeitstage

65

12,9 %

1

98,46 %

25 Arbeitstage

439

87,1 %

60

86,33 %

Gesamt

504

100 %

61

87,9 %