Schutz im Pflegefall
Ihre gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Pflegegrad-Antrag: Begutachtung und Fristen
Stellen Versicherte einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, beauftragt deren Versicherer den medizinischen Dienst Medicproof mit der Begutachtung und der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens soll laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von fünf oder zehn Arbeitstagen vorgesehen. Laut § 18d Abs. 4 SGB XI sind die Statistiken über die Einhaltung dieser Fristen zu veröffentlichen.