Pflege-Bahr
Heute vorsorgen, morgen profitieren – mit Zuschuss vom Staat.
Um die gesetzliche Pflegeversicherung zu ergänzen, unterstützt der Staat Ihre Eigeninitiative durch ein Förderprogramm.
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Pflege-Bahr für Vorsorge mit staatlicher Unterstützung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Ernstfall nur das Nötigste. Damit die Versorgungslücke nicht zur Belastung wird, hat der Gesetzgeber die geförderte Pflegezusatzversicherung eingeführt, bekannt als Pflege-Bahr.
Mit der ARAG FörderPflege erhalten Sie eine pauschale monatliche Leistung im Pflegefall – zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen und ohne Zweckbindung. Schon mit 10 € Monatsbeitrag sichern Sie sich dauerhaft 60 € Förderung pro Jahr.
Vorteile der ARAG FörderPflege (Pflege-Bahr)
Im Pflegefall zählt jeder Euro
Knapp 6 Mio. Menschen sind in Deutschland auf Pflege angewiesen, Tendenz steigend. Auf Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen kommen hohe Kosten zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt nur die Grundversorgung.
Was kostet Pflege-Bahr und was leistet es?
Pflege-Bahr (ARAG FörderPflege) kostet monatlich 10 € für alle unter 40 Jahren (danach wird es wenige Euro teurer). Pro Monat gibt der Staat 5 € dazu. Somit geben Sie 10 € aus und zahlen tatsächlich 15 € in Ihre private Pflegevorsorge ein.
Warum lohnt es sich, Pflege-Bahr jetzt abzuschließen?
Je jünger Sie sind, wenn Sie unseren Pflege-Bahr abschließen, desto mehr Leistung können Sie im Pflegefall erwarten, was die folgende Tabelle beispielhaft verdeutlicht.
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Eintrittsalter |
Monatsbeitrag |
Monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 5 |
|---|---|---|
|
25 Jahre |
15,00 € |
918,30 € |
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30 Jahre |
15,00 € |
789,60 € |
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35 Jahre |
15,00 € |
671,70 € |
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40 Jahre |
16,00 € |
600,00 € |
|
45 Jahre |
19,00 € |
600,00 € |
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50 Jahre |
22,80 € |
600,00 € |
Leistungsprinzip
Im Pflegefall erhalten Sie von uns das Pflegemonatsgeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
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Pflegegrad 1 |
10 % |
|---|---|
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Pflegegrad 2 |
20 % |
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Pflegegrad 3 |
30 % |
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Pflegegrad 4 |
40 % |
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Pflegegrad 5 |
100 % |
Die Auszahlung erfolgt monatlich unabhängig davon, wie Sie gepflegt werden oder welche Kosten tatsächlich entstehen.
Hilfreiche Services unserer FörderPflege
Unterstützung bei der Pflegeplatzsuche
Wir helfen diskret und unkompliziert bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken oder spezialisierten Fachpflegeangeboten.
ARAG Online-Rechts-Service
Als Kunde erhalten Sie exklusiven Zugriff auf rechtliche Vorlagen. Über unsere Online-Datenbank stehen Ihnen mehr als 1.000 rechtlich geprüften Musterschreiben zum Download zur Verfügung, z. B. für Patientenverfügungen oder Betreuungsdokumente.
Pflege-Bahr kombinieren
Pflege-Bahr ist ein solider Anfang. Für umfassenden Schutz lässt er sich gezielt ergänzen. Wer sich im Falle von Pflegebedürftigkeit umfassend absichern möchte und finanzielle Freiheit möglichst ganz bewahren will, sollte eine Kombination aus Pflege-Bahr und (ungeförderter) Pflegezusatzversicherung wählen.
Kundenstimmen zur ARAG FörderPflege
"Für den Preis nehme ich die Förderung gern mit. Ich weiß, dass das allein nicht reicht, aber es ist ein Anfang."
Jens Richter
38 Jahre, Familienvater aus Leipzig
"Nach dem Schlaganfall meines Onkels war mir klar, dass Warten nichts bringt. Ich habe mit der FörderPflege angefangen. Später kommt dann mehr dazu."
Katharina Schäfer
23 Jahre, Angestellte aus Berlin
Noch Fragen zur ARAG FörderPflege (Pflege-Bahr)?
Lassen Sie sich einen Pflegegrad bestätigen und reichen Sie das Pflegegutachten sowie die Leistungszusage Ihrer Pflegepflichtversicherung bei uns ein – per Post oder digital. Sie erhalten dann von uns Ihre persönliche Leistungszusage. Das Pflegegeld wird regelmäßig ausgezahlt. Nachweise über Ausgaben sind nicht nötig.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Leistungsservice gerne weiter.
Nein, der Mindestbeitrag liegt bei 10 €, um die staatliche Förderung von 5 € zu erhalten. Der tatsächliche Beitrag hängt von Ihrem Alter beim Vertragsabschluss ab und steigt mit zunehmendem Alter leicht an.
Individuell berechnen Beraten lassenNein. Die ARAG FörderPflege können Sie ab dem 18. Lebensjahr abschließen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Es gibt keine obere Altersgrenze. Allerdings gilt: Je früher Sie sich versichern, desto günstiger sind die Beiträge.
Dann endet der Versicherungsschutz und Sie verlieren den Anspruch auf staatliche Förderung sowie spätere Leistungen. Eine vorübergehende Zahlungspause oder Beitragsfreistellung ist bei der ARAG FörderPflege nicht vorgesehen.
Die staatlich geförderte Zusatzversicherung Pflege-Bahr sieht eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren vor. Damit soll verhindert werden, dass sich Menschen erst dann versichern, wenn Pflegebedürftigkeit bereits absehbar ist. So bleibt der Beitrag für alle bezahlbar.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht, entfällt die Wartezeit und Sie erhalten die Leistung sofort.
Ja. Die Beiträge zur ARAG FörderPflege können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angeben. Ob und in welcher Höhe sich das steuerlich auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Nein. Eine Leistung im Ausland ist ausgeschlossen, da die staatliche Förderung an das deutsche Sozialsystem gekoppelt ist.
Die Leistungen aus der ARAG FörderPflege werden direkt an Sie ausgezahlt. Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Pflegemonatsgeld verwenden. Ganz gleich, ob für Pflegekräfte, Alltagshilfen oder persönliche Bedürfnisse.
Weil es sich um eine Grundabsicherung handelt. Die Leistungen allein reichen nicht zur Vollkostendeckung. Dafür ist das Produkt auch nicht gedacht. Pflege-Bahr ist ein sinnvoller Baustein, nicht die Komplettlösung.
Einfach anfangen bevor Pflege ein Problem wird
Die Versorgungslücke im Pflegefall ist real. Die Lösung muss nicht kompliziert sein. Mit der ARAG FörderPflege nutzen Sie staatliche Förderung und bauen frühzeitig vor.
