Heilbehandlung nach Kostenerstattungsprinzip
Gesetzlich versichert, privat behandelt.
Bevorzugte Behandlung und mehr Aufmerksamkeit durch Privatpatienten-Status.
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Gesetzlich versichert und trotzdem Privatpatient
Gesetzlich Krankenversicherte können bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten die gleiche bevorzugte Behandlung und umfassenden Kostenschutz genießen wie Privatversicherte mit einer Krankenvollversicherung. Durch unsere Krankenzusatzversicherungen – die mit ihren Leistungen dort beginnen, wo die Kostenübernahme der GKV endet.
Die Vorteile unserer Krankenzusatzversicherungen
Heilbehandlung nach dem Kostenerstattungsprinzip
Um unsere günstigen Zusatzversicherungen nutzen zu können, vereinbaren Sie mit Ihrer Krankenkasse eine „Heilbehandlung nach dem Kostenerstattungsprinzip“. Das heißt, Sie erhalten die Arztrechnung wie alle Privatpatienten zunächst selbst und reichen diese der Krankenkasse ein. Ihre GKV erstattet den gesetzlichen Anteil nach festen Gebührensätzen, und wir übernehmen für Sie den vereinbarten privaten Anteil.
Versicherungsschutz im ambulanten Bereich
Tarif 183 |
Tarif 182 |
Tarif 181 |
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Kostendeckung Ohne Vorleistung der GKV |
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60 % |
30 % |
Kostendeckung inklusive der Leistungen der GKV |
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Selbstbeteiligung Je Kalenderjahr/ Person |
150 € |
75 € |
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Ärztliche Behandlung Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Laboruntersuchungen, ambulante Operationen |
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Wegegebühren Übernahme, falls am Wohnort kein Arzt vorhanden ist |
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Erstattung über Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus Wenn wirksame individuelle Honorarvereinbarung vorliegt |
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Arzneien und Verbandmittel Ohne Nähr- und Stärkungsmittel |
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Apparatemedizin Röntgentherapie, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgenaufnahmen, EKG und EEG |
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Heilmittel Licht-, Wärme- und andere physikalische Behandlungen, Massagen und medizinische Bäder |
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Vorsorgeuntersuchungen Ohne Alters-, Diagnose- oder Zeitbeschränkung |
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Psychotherapie 50 Behandlungsstunden pro Jahr, wenn vom Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt |
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Schutzimpfungen Nicht auf gesetzliche Programme beschränkt, auch Reiseprophylaxe |
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Schwangerschaft/ Entbindung Schwangerschafts- überwachung und -erkrankung, ärztliche Behandlung wegen Entbindung |
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Krankentransporte Bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit |
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Behandlung in einem Heilbad/Kurort |
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Heilpraktiker Hier gilt die Gebührenordnung der Heilpraktiker |
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Unser Versicherungsschutz für Ihre Zähne
Hohe Kostenerstattung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz. Genießen Sie die Vorzüge als Privatpatient auch beim Zahnarztbesuch. Mit den ARAG Zahntarifen 184 oder 185 und einer Kostenübernahme von 70 bis 100 Prozent werden gesunde und schöne Zähne wieder bezahlbar.
Zahntarif 184 |
Zahntarif 185 |
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Zahnbehandlung Inklusive professioneller Zahnreinigung, Versiegelung der Kauflächen |
70 % |
100 % |
Zahnersatz Prothesen, Brücken, Kronen, vollverblendete Kronen, Implantate, Onlays, etc. |
70 % |
70 % |
Inlays Einlagefüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik |
70 % |
70 % |
Kieferorthopädie Medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen |
70 % |
70 % |
Was sonst noch wichtig ist
- Das Kostenerstattungsprinzip vereinbaren Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für mindestens drei Monate.
- Unsere Kranken-Zusatzversicherungen schließen Sie für die ambulante ärztliche und/oder zahnärztliche Versorgung ab. Dazu stehen Ihnen fünf Tarife zur Verfügung.
- Die Zusatzversicherung „Privatpatient im Krankenhaus“ mit Chefarztbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer schließen Sie gesondert ab – mit unserem Tarif 261 oder 262.
- Ihr Arzt darf bei Privatbehandlung ein höheres Honorar ansetzen als bei einer Kassenbehandlung.
- Ihre Krankenkasse erhebt eventuell eine Verwaltungsgebühr für die Rechnungserstattung.
Hilfreiche Services unserer Krankenversicherung
Kostenerstattung einfach digital
Egal ob Arztrechnungen, Rezept oder Heil- und Kostenplan: Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.
Mehr zur ARAG GesundheitsAppARAG Online Rechts-Service
In unserem umfangreichen Rechtsportal finden Sie Musterschreiben und -verträge zu den wichtigsten grundlegenden Rechtsfragen, die Sie kostenlos nutzen können. (Eine Leistung der ARAG SE)
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