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Ist ein Reithelm Pflicht?

Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Pflicht, einen Reithelm zu tragen. Allerdings können Vereine, Reitschulen und Verbände das Tragen von Helmen vorschreiben – und das machen sie in der Regel auch. Die ARAG Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit, nur mit Helm auszureiten. Genauso wichtig ist das Tragen eines Helms bei der rechtlichen Beurteilung von Schadensersatzpflichten. Wer auf den Helm verzichtet und bei einem Reitunfall zu Schaden kommt, riskiert zumindest eine Kürzung der Leistungen durch die Versicherung.

Wo darf man reiten?

Wer einen längeren Ausritt plant, sollte sich vorher über Strecke und Geländebeschaffenheit informieren und klären, wo geritten werden darf. Denn je nach Gemeinde können Waldstücke oder Wiesen auch in Privatbesitz sein und dürfen deshalb nicht beritten werden.

Auch auf Waldwegen kann das Reiten verboten sein. So ist z. B. laut Sächsischem Waldgesetz das Reiten außerhalb hierfür ausgewiesener Waldwege verboten. Hier sollten Sie absitzen und Ihr Pferd führen. Das Führen ist nämlich laut Oberlandesgericht Dresden auch dann zulässig, wenn das Reiten verboten ist. Prüfen Sie die Landesgesetze Ihres Bundeslandes, um zu erfahren, was in Ihrem Waldgebiet erlaubt ist. Mancherorts gilt beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht und Sie müssen eine Gebühr für die Nutzung bezahlen.

Pferde führen ist erlaubt
In einem konkreten Fall hatte eine Hobbyreiterin das Pferd per Zügel zu einer 50 Meter vom Reitweg entfernten Wiese geführt, um dort Rast zu machen. Das Amtsgericht (AG) Pirna verurteilte sie wegen „unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu einer Geldbuße von 50 Euro, weil es das Führen eines Pferdes mit dem Reiten gleichsetzte.

Das wollte die Reiterin nicht einsehen, legte Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein und hatte Erfolg. Das spezielle Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit gelte auch für Bußgeldtatbestände. Dies lasse insbesondere eine allein am Gesetzeszweck, der Gefahren für den Wald und seine Nutzer begrenzen will, orientierte Auslegung des Begriffes „Reiten“ nicht zu. Nach dem Wortsinn bestehe ein Unterschied zwischen dem „Führen“ und dem „Reiten“. Unter dem Begriff „Reiten“ werde nach allgemeiner Auffassung die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier verstanden. Demgegenüber werde beim „Führen“ das Tier gerade nicht zur Fortbewegung genutzt (Az.: 26 Ss 505/15 (Z)).



Welchen Führerschein braucht man für einen Pferdeanhänger?

Welchen Führerschein braucht man für einen Pferdeanhänger?

Ob Sie mit Ihrem ‚normalen‘ Führerschein einen Pferdeanhänger ziehen dürfen, ist eine Frage des Gewichts. Mit einem Führerschein der Klasse B darf mit einem Anhänger gefahren werden, wenn er nicht mehr als 750 Kilogramm wiegt. Ferner darf mit Anhängern über 750 Kilogramm gefahren werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht (also Fahrzeug und Hänger gemeinsam) 3.500 Kilogramm nicht überschreitet. In der Regel bringt ein mit einem Pferd beladener Hänger jedoch mehr Gewicht auf die Waage. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden theoretischen und praktischen Fahrschulung (ohne Prüfung) die Schlüsselzahl 96 eintragen lassen, dürfen Sie ein Gesamtgewicht von bis zu 4.250 Kilogramm bewegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, braucht die Führerscheinklasse BE, bei der das zulässige Gesamtgewicht allein des Anhängers bis zu 3.500 Kilogramm betragen darf. Dies reicht in der Regel auch für den Transport von zwei Pferden aus.

Darf man Pferde in einem Wohngebiet halten?

Die Haltung von Pferden entspricht grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes. Daher dürfen Sie in einem Wohngebiet auf einem Grundstück inmitten von Wohnhäusern keine Pferde halten. Anders kann es aussehen, wenn Sie am Ortsrand wohnen.

Welche Versicherungen sind für Reiter wichtig?

Jeder Reiter weiß: Selbst das gelassenste Pferd kann mal scheuen oder durchgehen. Und eine Pferdestärke kann großen Schaden verursachen. Unsere Pferdehalter­haftpflicht­versicherung schützt Sie daher als Pferdehalter vor den finanziellen Folgen.

Denken Sie auch an Ihre eigene Absicherung und die Ihrer Familienmitglieder. Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für jeden und nicht in jedem Fall aufkommt, bewegen Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung auf sicherem Terrain. Sollte einmal das Unerwartete eintreten, sind wir für Sie da.

Kostenlose Musterschreiben für Pferdebesitzer

Unser Service für ARAG Kunden

Wir bieten Ihnen im ARAG Online Rechts-Service kostenlos wertvolle Musterschreiben an. Unter anderem einen Pferde-Kaufvertrag, einen Deckvertrag für ein Pferd oder einen Vertrag über eine Reitbeteiligung. Ein Testament für Tierhalter gehört ebenfalls zum Angebot.

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