Sehr gut vom TÜV für den ARAG Schaden-Service.

Hundehaftpflicht
Auch der treueste Vierbeiner kann tierisch Schaden anrichten. Wir bewahren Sie vor den finanziellen Folgen.
Beitrag berechnen und abschließenWas ist eine Hundehaftpflicht?
Der Name lässt es schon vermuten: Ihr finanzieller Rückhalt als Hundehalter. Denn wir tragen für Sie den Schaden, den Ihr Hund anrichtet und dadurch andere schädigt. Sowohl Sachschäden als auch Personenschäden sind durch unsere Hundehaftpflicht versichert – bis hin zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Zählen Sie auf unsere Hundeversicherung, wenn Ihr Hund …
- unvermittelt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
- aus Übermut eine Radfahrerin verfolgt und sie zu Fall bringt.
- nach einem Passanten oder einem anderen Hunden schnappt.
- versehentlich sein Geschäft auf dem Teppich Ihrer gemieteten Wohnung verrichtet (Mietsachschaden)
- Kratzspuren auf dem Parkett Ihres Nachbarn hinterlässt.
- trotz Vorsichtsmaßnahmen eine läufige Hündin deckt.
Seit wann ist die Hundehaftpflicht für Hundehalter Pflicht?
2007 führte Hamburg als erste Stadt Deutschlands eine Pflichtversicherung speziell für Hunde ein. In den darauf folgenden Jahren wurde die Hundehalterhaftpflicht dann in fünf weiteren Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben: Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gibt es keine allgemein gültige Hundehalterhaftpflicht. Bestimmte Tiere müssen trotzdem versichert sein, zum Beispiel auffällige Hunde und sogenannte Listenhunde – Hunderassen, die als gefährlich oder potenziell gefährlich angesehen werden. So verlangt es das jeweilige Hundegesetz. In NRW ist die Hundehaftpflicht für Hunde verpflichtend, die schwerer als 20 Kilogramm sind. (Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist kein Hundehalter verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen – selbst dann nicht, wenn er einen Kampfhund besitzen sollte.)
Doch selbst wenn Ihr Vierbeiner in keine dieser Kategorien fällt oder Sie in einem Bundesland ohne verpflichtende Hundeversicherung leben sollten: Dieser Schutz ist für Sie als Hundehalter unbedingt empfehlenswert!
Unser Tipp
Nähere Informationen beim Ordnungsamt
Sie sind sich unsicher, ob für Ihren vierbeinigen Begleiter eine Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben ist? Unser Ratschlag: Kontaktieren Sie einfach das örtliche Ordnungsamt. Dort erfahren Sie zuverlässig, ob für Ihren Hund eine Pflichtversicherung besteht.
Wer ist mit der Hundehaftpflicht versichert?
Unsere Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Tierhalter
Beziehungsweise Ihr Vermögen. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833) sind Sie für Ihren Hund haftbar. So müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Ihr vierbeiniger Kamerad verursacht. In voller Höhe und gegebenenfalls Ihr Leben lang.
In Komfort und Premium inklusive: Schadenersatz-Rechtsschutz
Selbstverständlich lassen wir Sie auch dann nicht allein, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Hund auf Schadenersatz verklagt werden. In den Leistungsvarianten Komfort und Premium unserer Hundeversicherung ist unser Schadenersatz-Rechtsschutz eingeschlossen – das gibt zusätzliche Sicherheit!
Welche Rassen können Sie durch unsere Hundehaftpflicht versichern?
Ob Boxer, Border Collie oder Husky: Unsere leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung kann für fast alle Hunderassen abgeschlossen werden – stets zu denselben fairen Konditionen. Es gibt aber auch Hunderassen, die zunächst nicht versicherbar sind.
- Abkas
- American Stattfordshire Terrier
- Bandog
- Berger de Beauce (Beauceron)
- Berger de Brie (Briard)
- Bordeaux Dogge
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Carpatin
- Chinesischer Kampfhund
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Englische Bulldogge
- Estrela-Berghund
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Karakatschan
- Karshund
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuvasz
- Liptak (Goralenhund)
- Maremmaner Hirtenhund
- Mastiff
- Mastin de los Pirineos
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Mioritic
- Mittelasiatischer Owtscharka
- Pittbull Terrier
- Polski Owczarek Podhalanski
- Pyrenäenberghund
- Raffeiro do Alentejo
- Römischer Kampfhund
- Rottweiler
- Sarplaninac
- Slovensky Cuvac
- Stafforshire Bullterier
- Südrussischer Owtscharka
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
- Tosa Inu
Was kostet die Hundehaftpflicht der ARAG?
Weniger als Sie möglicherweise denken. Die Höhe Ihrer Monatsbeiträge richtet sich natürlich in erster Linie nach der gewünschten Versicherungssumme. Entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang Sie als Hundehalter mögliche Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken möchten.
Auf den ersten Blick ist die Höhe der Deckungssummen vielleicht überraschend. Dafür gibt es jedoch einen guten Grund: Auch von Tieren verursachte Unfälle können beträchtliche Kosten nach sich ziehen. Nicht nur Schmerzensgeld und Behandlungskosten summieren sich auf. Kommt es schlimmstenfalls zu einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, entsteht schnell ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe.
Beispiel aus der Praxis
Ein Hund bringt eine 22-jährige Fahrradfahrerin zu Fall. Sie stürzt so unglücklich, dass sie künftig nicht mehr arbeitsfähig ist und für den Rest ihres Lebens auf professionelle Pflege angewiesen sein wird. Mit unserer Leistungsvariante Komfort sind diese Kosten in vollem Umfang versichert:
Weitere Pluspunkte, die für unsere Hundehaftpflicht sprechen
So können Sie die Hundehaftpflicht abschließen
So verhalten Sie sich im Schadensfall
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