Hundehaftpflicht
Selbst gut erzogene Hunde machen mal Unsinn.
Auch der treueste Vierbeiner kann tierisch Schaden anrichten. Wir bewahren Sie vor den finanziellen Folgen.
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Hundehaftpflicht: Der Kostenschutz für Halter
Ein Hund darf vieles. Juristisch zählt aber nur eins: Wer ihn hält, haftet für alle Schäden. Und zwar uneingeschränkt, auch dann, wenn Sie keine Schuld trifft. Die ARAG Hundehaftpflicht übernimmt genau in diesen Fällen.
Berechtigte Schadensersatzforderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden gezahlt. Unberechtigte abgewehrt – notfalls sogar vor Gericht. Auch Mietsachschäden, Auslandsfälle und rechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Haltern sind mitversichert. Behalten Sie die Kontrolle in Situationen, die Sie nicht vorhersehen konnten und vermeiden Sie finanzielle Folgen, die existenzbedrohend werden können.
Vorteile der ARAG Hundehaftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist in vielen Bundesländern Pflicht, aber sie muss nicht 08/15 sein.
Was die Hundehaftpflicht im Einzelnen leistet
Auch der bravste Hund tanzt mal aus der Reihe. Wir bieten Frauchen und Herrchen finanziellen Rückhalt und erstatten sowohl Sachschäden als auch Personen- und Vermögensschäden.
Hundehaftpflicht: 3 Tarife im Vergleich
Nicht jedes Hundeleben sieht gleich aus. Manche laufen über Waldwege. Andere über Hotelteppiche. Die ARAG Hundehaftpflicht gibt es deshalb in drei Tarifen. So decken Sie genau das Risiko ab, das der Alltag mit Ihrem Vierbeiner mit sich bringt.
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Basis |
Komfort |
Premium |
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Sach- und Vermögensschäden |
10 Mio. € |
20 Mio. € |
30 Mio. € |
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Personenschäden |
10 Mio. € |
15 Mio. € |
20 Mio. € |
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Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb bzw. -schlaufe |
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Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt |
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Schäden durch tierische Ausscheidungen |
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Gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung als Therapiehund, Besuchshund, Rettungs- oder Suchhund |
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Schäden an gemieteten, privaten Räumlichkeiten (nicht Inventar) |
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Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen, Hundeschauen, Turnieren und Rennen (z. B. Agility) sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) |
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Schäden an Inventar in Ferienunterkünften |
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Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder |
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bis 100.000 € |
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Rettungs- und Bergungskosten für Ihren Hund |
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bis 10.000 € |
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Eigenschäden bei versicherten Fremdschäden Z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung oder Schiffskabinen
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bis 10.000 € |
Schadenersatz-Rechtsschutz in Premium & Komfort
Wenn Ihr eigenes Tier durch ein anderes verletzt wird und der Halter nicht versichert ist oder selbst nicht zahlen kann, springen wir ein und ersetzen Ihnen den Schaden. In den Leistungsvarianten Komfort und Premium ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs inklusive.
Hilfreiche Services für Hundehalter
ARAG Dokumenten-Center
In unserem umfangreichen Rechtsportal finden Sie Musterschreiben und -verträge zu den wichtigsten grundlegenden Rechtsfragen, die Sie kostenlos nutzen können. Auch für typische Alltagssituationen mit Hund, z. B. Zusatzvereinbarung über Haustierhaltung in einer Mietwohnung, Deckvertrag für Hunde und Testament für Tierhalter – damit Ihr treuer Freund im Fall der Fälle in gute Hände kommt.
Rechtliche Erstberatung vom Profi
Über ARAG JuraTel erhalten Sie telefonische Erstberatung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte – schnell, fundiert, auf Augenhöhe. So sichern Sie sich direkte Unterstützung bei Streit nach einem Vorfall auf der Hundewiese oder vor dem Kaufvertrag für das neue vierbeinige Familienmitglied.
Typische Fälle, bei denen die Haftpflicht für Hunde hilft
Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ihr Hund kann nichts dafür, aber Sie haften. So hilft die ARAG, wenn durch Ihren Vierbeiner jemand zu Schaden kommt oder der Fellnase selbst etwas passiert.
Noch Fragen zur Haftpflichtversicherung für Hunde?
Wie man die Fitness des Hundes mit Bewegung und mentalem Training erhöht.
Versicherungsbedingungen (1.8 MB)Fast alle Hunderassen können bei der ARAG versichert werden – zu denselben fairen Konditionen. Für bestimmte Rassen ist jedoch keine automatische Annahme möglich. Dazu zählen z. B. Rottweiler, Dogo Argentino oder Tosa Inu.
Ob eine Ausnahmeentscheidung möglich ist, klären wir im persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an: 0211 9890-1436.
Ausgeschlossene Hunderassen:
- Abkas
- American Stattfordshire Terrier
- Bandog
- Berger de Beauce (Beauceron)
- Berger de Brie (Briard)
- Bordeaux Dogge
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Carpatin
- Chinesischer Kampfhund
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Englische Bulldogge
- Estrela-Berghund
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Karakatschan
- Karshund
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuvasz
- Liptak (Goralenhund)
- Maremmaner Hirtenhund
- Mastiff
- Mastin de los Pirineos
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Mioritic
- Mittelasiatischer Owtscharka
- Pittbull Terrier
- Polski Owczarek Podhalanski
- Pyrenäenberghund
- Raffeiro do Alentejo
- Römischer Kampfhund
- Rottweiler
- Sarplaninac
- Slovensky Cuvac
- Stafforshire Bullterier
- Südrussischer Owtscharka
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
- Tosa Inu
Sie als Tierhalter
Beziehungsweise Ihr Vermögen. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833) sind Sie für Ihren Hund haftbar. So müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Ihr vierbeiniger Kamerad verursacht – in voller Höhe und gegebenenfalls Ihr Leben lang.
Ihre Freunde und Bekannte
Umfangreichen Schutz bietet Ihnen unsere Hundehaftpflicht selbst dann, wenn Sie Ihren Hund gar nicht selbst ausgeführt haben, sondern zum Beispiel Ihr Partner, Nachbar oder ein Bekannter.
Der Hund selbst
Wenn Ihr eigenes Tier von einem anderen verletzt wird und dessen Halter nicht versichert oder zahlungsfähig ist, ersetzen wir Ihnen die entstandenen Kosten, zum Beispiel für die tierärztliche Behandlung.
Die Hundehaftpflicht übernimmt Schäden, die Ihr Hund Dritten zufügt – also Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
- Personenschäden sind Kosten für medizinische Behandlungen nach einem Biss oder Sturz, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeld etc.
- Bei Sachschäden handelt es sich um Reparatur- oder Ersatzkosten, wenn Ihr Hund Möbel, Gegenstände, Fahrzeuge oder Kleidung beschädigt. Schäden an gemieteten Sachen (Mietwohnung, Ferienwohnung, Hotelzimmer – auch im Ausland) sind mitversichert.
- Vermögensschäden liegen vor, wenn durch einen Vorfall mit Ihrem Vierbeiner ein finanzieller Nachteil für Dritte entsteht, etwa Verdienstausfall durch eine Verletzung und daraus folgende Arbeitsunfähigkeit.
Wird Ihr Hund durch einen anderen verletzt und dessen Halter kann den Schaden nicht bezahlen, dann kommt die Haftpflicht ebenfalls auf. Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht, falls es zum Rechtsstreit kommt, sind auch abgedeckt.
In folgenden Fällen zahlt die Hundehaftpflicht nicht:
- Eigenschäden
Wenn Ihr Hund Ihr eigenes Eigentum beschädigt oder das von im selben Haushalt lebenden Personen. - Vorsatz
Wenn Sie Ihren Hund absichtlich auf jemanden hetzen oder einen Schaden vorsätzlich verursachen. - Ordnungswidrigkeiten
Kosten für Bußgelder oder Strafen bei Missachtung der Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder anderer Vorschriften. - Mitverschulden
Bei grob fahrlässigem Verhalten Ihrerseits (z. B. wenn Sie Ihren Hund ungesichert im Auto transportieren, dieser Sie während der Fahrt anspringt und es zu einem Unfall kommt).
Mit ca. 5 € im Monat (im Tarif Basis, bei 250 € Selbstbeteiligung) kostet die Hundehaftpflichtversicherung weniger als Sie möglicherweise denken. Die Höhe Ihrer Monatsbeiträge richtet sich natürlich in erster Linie nach der gewünschten Versicherungssumme.
Sie können zwischen 10, 20 oder 30 Mio. € Deckung wählen und die Selbstbeteiligung flexibel anpassen: 0, 150 oder 250 €. Wie viel die Hundehaftpflicht für Sie genau kostet, sehen Sie jederzeit im Online-Rechner.
Jetzt berechnen Beraten lassenIn Deutschland gelten unterschiedliche Regeln je nach Bundesland. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
In den übrigen Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Tiere, z. B. als auffällig eingestufte Hunde oder sogenannte Listenhunde. Einzige Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keine gesetzliche Verpflichtung – selbst für Kampfhunde nicht.
0211 9890-1405 – wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Hat Ihr Vierbeiner einen Haftpflichtschaden verursacht, sollten Sie uns diesen unverzüglich melden. Am besten geht das telefonisch. Unsere Kollegen vom ARAG Schaden-Service helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Natürlich können Sie den Haftpflicht-Schaden auch online melden.
Zum SchadenformularÜberzeugt von der Hundehaftpflicht?
Wir beraten Sie gerne persönlich rund um den passenden Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner. Online, telefonisch oder vor Ort – ganz so, wie es Ihnen am besten passt.
Auf der Suche nach noch mehr Schutz?
Aus Tradition ausgezeichnet

TÜV Saarland „Sehr gut“
6/2025
Das Ergebnis unserer Befragung spricht für sich: 87 Prozent unserer Kunden sind mit den ARAG Service-Leistungen zufrieden. Für diese hohe Gesamtzufriedenheit wurde der ARAG Schaden-Service vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet.



