Schnelle Hilfe für Manager
Ihr Sofort-Zugang in strafrechtlichen Notsituationen
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und die Kontaktdaten für den direkten Zugang zu Ihrer schnellen Unterstützung. Damit Sie sich im Ernstfall von der ersten Sekunde an richtig verhalten!
Notfall-Checklisten: Das sollten Sie wissen.
Ihr Haus oder Ihre Geschäftsräume sollen durchsucht werden?
Befolgen Sie unbedingt unsere Verhaltensregeln – Schritt für Schritt!
Bei Ihnen stehen Ermittlungsbeamte vor der Tür und wollen Ihr Büro oder Ihr Privathaus auf den Kopf stellen? Hier erfahren Sie, was Sie in dieser Extremsituation tun und was Sie besser unterlassen sollten.
Checkliste zur Hausdurchsuchung
- Ruhig bleiben – auch wenn es schwer fällt
Die erste Grundregel lautet: Bewahren Sie unbedingt einen klaren Kopf. Lassen Sie die Polizei ihre Arbeit machen. Und erwecken Sie auf keinen Fall den Eindruck, etwas zu verstecken oder beiseitezuschaffen. - Sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen
Ob als Beschuldigter oder als Zeuge: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren und zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Bestehen Sie darauf – mit Nachdruck! - Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss verlangen
Fordern Sie von den Beamten, schnellstmöglich den Durchsuchungsbeschluss einsehen zu können. Und sorgen Sie außerdem dafür, eine Kopie zu erhalten. Damit die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung später anwaltlich und gerichtlich geprüft werden kann. Wie ein rechtsgültiger Durchsuchungsbeschluss aussieht, haben wir in einer separaten Checkliste für Sie zusammengefasst. - Beobachter bleiben
Wichtig zu wissen: Es besteht für Sie eine Duldungs-, aber keine Mitwirkungspflicht. Trotzdem ist es sinnvoll, die Tür selbst aufzuschließen, um das kostspielige Öffnen durch einen Schlüsseldienst zu vermeiden. Ansonsten gilt: Geben Sie keine PIN oder Passwörter heraus. Die Auswertung persönlicher Daten, wie sie zum Beispiel auf einem Smartphone gespeichert werden, sind nur bei dem Verdacht einer schweren Straftat zulässig – zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Mord. Leisten Sie unter keinen Umständen Widerstand gegen die Beamten: Dies kann strafverschärfend wirken oder sogar einen Straftatbestand darstellen! - Bestimmten Maßnahmen widersprechen
Das Team der Staatsanwaltsschaft verlangt zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens Einlass beziehungsweise vor 4 Uhr morgens im Sommer? Schicken Sie es wieder weg! Zu dieser Zeit müssen Sie keine Hausdurchsuchung dulden. Ganz wichtig: Unterschreiben Sie nichts, ohne vorher mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen zu haben – auch wenn Sie dazu gedrängt werden sollten. - Kein Wort zu viel sagen
Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage ohne rechtlichen Beistand zu machen. Äußern Sie sich auf keinen Fall zum Tatvorwurf, weder als Beschuldigter noch als Zeuge! Alles, was Sie sagen, kann in Ihre Akte aufgenommen und später gegen Sie verwendet werden. Sogar dann, wenn es sich um ein informelles Gespräch gehandelt hat. - Auf förmliche Sicherstellung bei einer Beschlagnahme bestehen
Durchsuchungsbeamte fordern von Ihnen bestimmte Unterlagen oder Gegenstände? Suchen Sie diese heraus. Damit unterstreichen Sie Ihre Kooperationsbereitschaft und verhindern zugleich unerwünschte „Zufallsfunde“ der Polizei. Bestehen Sie jedoch unbedingt auf eine formelle Beschlagnahme! Dann müssen alle beschlagnahmten Gegenstände exakt bezeichnet und zur Vermeidung von Verwechslung gekennzeichnet werden. Achten Sie außerdem darauf, dass keinesfalls der Eindruck entsteht, Sie würden Beweismittel verstecken oder beiseiteschaffen. - Einen unabhängigen Zeugen fordern
Verlangen Sie, dass ein unbeteiligter Dritter bei der Durchsuchung als Zeuge zugegen sein darf – zum Beispiel ein vertrauenswürdiger Nachbar. - Eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls anfordern
Bestehen Sie darauf, das Protokoll der Durchsuchung später als Kopie ausgehändigt zu bekommen. Das ist wichtig, weil nur protokollierte Sicherstellungen und Widersprüche im Nachhinein gerichtlich geprüft werden können. Worauf Sie beim Durchsuchungsprotokoll außerdem achten sollen, erfahren Sie auch hier.
Ein rechtsgültiger Durchsuchungsbeschluss ist die Voraussetzung dafür, dass Ermittlungsbeamte Ihr Büro oder Haus auf den Kopf stellen dürfen. Wie dieser aussieht und welche Angaben darauf enthalten sein müssen, erfahren Sie hier.
Checkliste für den Durchsuchungsbeschluss
- Grundsätzlich muss ein Durchsuchungsbeschluss Folgendes beinhalten:
- Nennung des anordnenden Gerichts
- Name des anordnenden Richters
- Datum des Beschlusses
- Geschäftszeichen/Aktenzeichen
- Grund/Anlass der Durchsuchung (Schuldvorwurf)
- Angaben zum Beschuldigten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Gegenstände und Unterlagen, nach denen gesucht wird
- Räumlichkeiten, die durchsucht werden dürfen
Wichtig zu wissen!
Angaben zu Ihrer Person stimmen nicht? Der Beschluss ist älter als 6 Monate?
Dann können Sie den sofortigen Abbruch der Durchsuchung verlangen!
Das Protokoll, das Ihnen am Ende der Durchsuchung ausgehändigt wird, ist mehr als eine Formalie: Es stellt sicher, dass vor Gericht ausschließlich Beweisstücke berücksichtig werden, die tatsächlich gefunden wurden – ein wichtiges Dokument für Ihre Verteidigung und im Verfahren.
Checkliste zum Durchsuchungsprotokoll
Darauf sollten Sie unbedingt achten:
- Alle Ihre mündlichen Widersprüche gegen die Durchsuchung, Beschlagnahmungen und sonstige Maßnahmen sind schriftlich protokolliert. Das Gleiche gilt für Ihre etwaige Forderung nach sofortigem Abbruch.
- Das Durchsuchungsprotokoll enthält ein Verzeichnis sämtlicher Funde und beschlagnahmten Gegenstände (zum Beispiel Papiere und Datenträger).
- Das Durchsuchungsprotokoll wurde in leserlicher Schrift ausgefüllt.
- Schäden, die im Rahmen der Durchsuchung entstanden sind, sollten vermerkt sein. Damit Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.
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