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Allgemeines

Die ARAG SE (nachstehend ARAG genannt) bietet ihren Kunden, Interessenten und Mitarbeitern (im Folgenden: Tippgeber) die Möglichkeit, bestimmte Versicherungsprodukte in einem Tippgeber-/Empfehlungsprogramm (im Folgenden: Empfehlungsprogramm) online über Weitergabe von Tipps weiterzuempfehlen. Dem Tippgeber stehen hierzu unterschiedliche Empfehlungsmöglichkeiten (E-Mail-Formular, Online-Werbemittel) zur Verfügung.

Das ARAG Empfehlungsprogramm bietet potenziellen Tippgebern die Möglichkeit, schnell und unkompliziert (Registrierung lediglich anhand von Name, Vorname und E-Mail-Adresse) Produktempfehlungen an Familie, Freunde und Bekannte zu senden.

Der Tippgeber erhält für seine Empfehlung eine erfolgsabhängige Belohnung, die vom beworbenen Produkt abhängt. Für die Teilnahme an dem ARAG Empfehlungsprogramm (Powertipp/Powertipp-Club jeweils gekennzeichnet) gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

Durch die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm entsteht, auch bei der Teilnahme am Powertipp-Club, kein auf unbestimmte Zeit angelegtes Auftragsverhältnis zwischen der ARAG und dem Tippgeber. Insbesondere wird der Tippgeber weder Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Beauftragter, Erfüllungsgehilfe oder Versicherungsvermittler der ARAG und/oder eines mit der ARAG verbundenen Unternehmens.

Eine Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm ist ausgeschlossen, wenn ein Versicherungsvertretervertrag mit der ARAG, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder mit der Cura GmbH & Co.KG besteht.

Von der Belohnung ausgeschlossen sind Empfehlungen bei denen der Empfehler selbst als Versicherungsnehmer oder versicherte Person beteiligt ist.

Arbeitnehmer der ARAG können, soweit sie die Teilnahmebedingungen erfüllen, am Empfehlungsprogramm teilnehmen.

Teilnahme am ARAG Empfehlungsprogramm

Powertipp:
Die Teilnahme am Powertipp erfolgt mit der Eingabe der Pflichtfelder (mit Sternchen markiert) sowie der Bestätigung der Teilnahmebedingungen und der Datenschutzbestimmungen. Nach dem dritten „erfolgreichen“ Powertipp, muss der Tippgeber sich für den Powertipp-Club registrieren, um die höhere Belohnung ausgezahlt zu bekommen. Ein Anspruch auf die höhere Belohnung im Powertipp-Club besteht nur, wenn die Anmeldung erfolgt ist und von der ARAG bestätigt wurde. Dies ist aus systemischen Gründen notwendig.

Powertipp-Club:
Die Teilnahme am Powertipp-Club setzt die einmalige Bestätigung der Teilnahmebedingungen und der Datenschutzbestimmungen durch den Tippgeber und die Freischaltung der Registrierung des Tippgebers durch die ARAG voraus und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden. Mit der Beendigung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Tippgebers an den von der ARAG zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Webseite und der ARAG Seite mehr besteht.

Der Tippgeber ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als Privatperson oder im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit als Selbständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler Mitglied des Powertipp-Clubs werden möchte und ob er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Wechsel des Status ist jederzeit möglich.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Tippgeber, seine hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, so dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon jederzeit möglich ist.
Der Tippgeber ist, sofern er im Rahmen des Empfehlungsprogramms eine eigene Webseite einsetzt, für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen selbst verantwortlich. Eine Haftung der ARAG ist ausgeschlossen.
Dem Tippgeber ist nicht gestattet, geschützte Markennamen der ARAG in Domainnamen zu verwenden oder in einer Form zu gebrauchen, die von den zur Verfügung gestellten Werbemitteln abweicht.
Der Tippgeber ist kein Versicherungsvermittler. Er ist von der ARAG nicht mit dem Abschluss oder der Vermittlung von Versicherungsverträgen betraut. Seine Aktivitäten beschränken sich darauf, potenzielle Kunden in allgemeiner Form auf die Produktpalette der ARAG aufmerksam zu machen. Dem Tippgeber ist es insbesondere nicht gestattet, den konkreten Versicherungsbedarf eines Interessenten zu ermitteln und / oder eine auf konkreten Bedarf abgestimmte Empfehlung abzugeben. Diese Aufgaben sowie die Beantwortung von Einzelfragen zu bestimmten Produkten übernimmt die ARAG.
Dem Tippgeber ist bekannt, dass er eine Gewerbeerlaubnis benötigt, wenn er die mit diesen Teilnahmebedingungen eingeräumten Befugnisse überschreitet.
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, insbesondere etwaige gewerbe- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, erfüllt der Tippgeber in eigener Verantwortung.

Gegenstand des Empfehlungsprogramms

Powertipp-Club:
Als Tippgeber im Powertipp-Club unterstützt der Tippgeber durch Hinweise auf potenzielle Kunden und Weiterempfehlung die ARAG bei der Gewinnung von Kunden für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Es besteht keine Verpflichtung des Tippgebers, für die ARAG tätig zu werden. Es steht ihm frei, zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird.
Der Tippgeber darf für die ARAG ausschließlich Produkte und/oder Dienstleistungen weiterempfehlen, die Bestandteil des ARAG Empfehlungsprogramms („Club-Produkte“) sind. Die ARAG ist berechtigt, diese „Club-Produkte“ jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen und um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern. Die ARAG wird die Tippgeber über sämtliche Änderungen benachrichtigen.
Der Tippgeber ist damit einverstanden, dass die ARAG ihm Informationen über den Powertipp-Club und die Club-Produkte per Post oder E-Mail zusendet.

Kundengewinnung

  • Der Tippgeber wird nur persönlich auftreten. Die Einschaltung Dritter ist dem Tippgeber nicht gestattet.
  • Der Tippgeber wird nur gegenüber potenziellen Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, tätig werden.
  • Der Tippgeber ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der ARAG berechtigt. Er ist nicht befugt, Erklärungen für die ARAG abzugeben oder entgegenzunehmen.
  • Bei der Kundengewinnung wird der Tippgeber keine Telefonanrufe, Telefaxmitteilungen, E-Mail oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einsetzen, sofern nicht ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt, den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsabschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen, nicht beraten und keine unrichtigen, unvollständigen oder einseitigen Produktinformationen verwenden, nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden greifen und zum Ausdruck bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die ARAG und/oder eines mit der ARAG verbundenen Unternehmen tätig ist.
  • Der Tippgeber wird sich bei allen Empfehlungsversuchen so verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen der ARAG beeinträchtigt werden könnte.
  • Dem Tippgeber ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel inhaltlich oder im Layout zu verändern.
  • Der Tippgeber darf den Namen, das Logo und die Identität der ARAG und aller mit der ARAG verbundenen Unternehmen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der ARAG verwenden.
  • Im Übrigen wird der Tippgeber alle geltenden Rechtsvorschriften beachten.

Empfehlungsmöglichkeiten und Werbemittel

Powertipp & Powertipp-Club:
Die ARAG stellt dem Tippgeber über eine Plattform Empfehlungsmöglichkeiten bzw. Werbemittel in Form von Textlinks, Textenund Bannern zur Verfügung. Diese darf der Tippgeber ausschließlich in eigener Verantwortung und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ARAG nutzen.
Der Tippgeber wird mit den zur Verfügung gestellten Empfehlungsmöglichkeiten auf die Tarifrechner der ARAG verweisen, wo der potenzielle Kunde sich informieren sowie selbständig und aktiv Produkte und Dienstleistungen auswählen kann.
Es ist dem Tippgeber untersagt, Dritten für die Generierung von Abschlüssen eine Beteiligung an der von der ARAG gezahlten Belohnung für eine erfolgreiche Empfehlung in Aussicht zu stellen oder einen andersartigen Vorteil (z.B. Gewinnspielteilnahme, Bonuspunkte etc.) zu versprechen.

Powertipp-Club:
Im Powertipp-Club verpflichtet sich der Tippgeber, die zur Verfügung gestellten Werbemittel unverändert (z.B. beim Einbau auf seinen Webseiten oder in seinen Newslettern) zu übernehmen. Bei nicht ordnungsgemäßer Einbindung der Werbemittel kann die ARAG keine Rückschlüsse mehr auf den Tippgeber ziehen und somit auch keine Belohnung gewähren. Die ARAG ist berechtigt, die Gestaltung der Banner ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verändern.

Einbindung von Werbemitteln auf der Webseite des Tippgebers:
Dem Tippgeber ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel auf anderen als bei der Anmeldung zum Powertipp-Club angegebenen Seiten einzubinden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Tippgeber, auf den zum Powertipp-Club angemeldeten Seiten keine pornografischen, sexuellen, radikalen, politischen, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte oder Links zu solchen Inhalten anzubieten. Gemäß den Vorschriften des Teledienstegesetzes ist der Tippgeber für die Kennzeichnung seiner Webseite verantwortlich. Der Tippgeber verpflichtet sich, die Werbemittel nur auf gekennzeichneten Seiten einzusetzen.

Newsletter des Tippgebers:
Der Tippgeber wird
keine elektronischen Nachrichten an Dritte versenden, die nicht mit dem Empfang einverstanden sind (Spam),
sich bei versendeten Nachrichten, die Werbemittel der ARAG enthalten, eindeutig als Absender zu erkennen geben,
bei der Verwendung von Werbeslogans, -texten oder -abbildungen, die von den zur Verfügung gestellten Werbemitteln abweichen, in jedem Fall das Einverständnis der ARAG einholen.

Suchmaschinen:
Die Schaltung von bezahlten Einträgen in Suchmaschinen ist den Tippgebern lediglich für das Keyword „ARAG“ ausdrücklich untersagt. Andere Suchmaschineneinträge und die Optimierung der Tippgeberseiten für Suchmaschinen (Index) ist jedoch ausdrücklich erwünscht. Dabei beachtet der Tippgeber aber etwaige Rechte Dritter.

Policierung eines Versicherungsvertrags und Vertragsschluss

Der Abschluss einer Versicherung für einen Kunden erfolgt, nachdem der Kunde in dem entsprechenden Online-Tarifrechner den erforderlichen Antrag gestellt hat, und die jeweiligen Validierungsregeln den Kunden formell für das Bestandssystem zugelassen haben.

Die Antragsstellung des Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar, sondern lediglich die Übermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen zwischen der ARAG und dem Kunden. Die ARAG behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen der ARAG und dem Kunden unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für ARAG Produkte und Tarife zustande.

Belohnung

Powertipp & Powertipp-Club:
Der Tippgeber erhält für den Abschluss von Versicherungsverträgen (bestätigter Vertrag), die auf seinen Hinweis oder seine Empfehlung zurückgehen, eine monetäre Belohnung nach Maßgabe der jeweils gültigen Belohungsregelung (Die Höhe der Belohnung kann jederzeit dem Programmbereich entnommen werden). Die ARAG behält sich das Recht vor, jederzeit die für eine erfolgreiche Tippabgabe zu gewährende Belohnung in der Belohnungsregelung zu ändern und neu nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Der Versicherungsvertrag ist bestätigt, wenn die selbständige Antragsstellung des Kunden erfolgt ist, der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Versand der Versicherungspolice kein ihm zustehendes gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ausgeübt hat und die erste Jahresprämie bei der ARAG eingegangen ist.

Die Belohnung wird dem Tippgeber nach Eingang des Versicherungsantrags zunächst vorläufig gutgeschrieben (Status im System ist "beantragt“). Sobald alle Bedingungen eines bestätigten Vertrags vorliegen, wird die Gutschrift endgültig wirksam.
Sollten Belohnungen wirksam gutgeschrieben oder ausgezahlt worden sein, auf die kein Anspruch (mehr) besteht, so sind diese Belohnungen zurückzuzahlen. Gleiches gilt für Belohnungen, die für ein an sich belohnungsrelevantes Vertragsverhältnis gutgeschrieben oder ausgezahlt worden sind, welches von der ARAG binnen der ersten zwölf Wochen der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund gekündigt worden ist. Die ARAG behält sich die Aufrechnung mit Rückzahlungsbeträgen gegen die Ansprüche aus Belohnungen vor.

Die ARAG zahlt keine Belohnungen für Produkte, die ein Kunde erwirbt, nachdem er auf einem anderen Weg als durch einen besonderen Link in der automatisierten E-Mail bzw. auf der Seite des Tippgebers erneut die Verkaufsseite besucht hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde ursprünglich einem Link des Tippgebers zur Verkaufsseite gefolgt ist, sobald die Cookie-Laufzeit abgelaufen ist oder der Kunde zwischenzeitlich über eine Werbemittelverlinkung eines anderen Tippgebers auf den ARAG Tarifrechner gelangt ist.

Weiterhin von der Belohnung ausgeschlossen sind Empfehlungen bei denen der Empfehler selbst als Versicherungsnehmer oder versicherte Person beteiligt ist.

Belohnungsauszahlung

Powertipp:
Führt ein Powertipp zu einem bestätigten Vertrag des Kunden, wird der Tippgeber per E-Mail dazu aufgefordert, seine Bankdaten an die ARAG zu übermitteln, damit die Belohnung per Überweisung an das angegebene Konto ausgezahlt werden kann. Werden von dem Tippgeber nicht innerhalb von 8 Wochen seine Bankdaten an die ARAG übersendet, verfällt der Anspruch auf die Belohnung und der Vorgang wird in den Systemen der ARAG gelöscht.

Powertipp & Powertipp-Club:
Die Belohnungen werden monatlich abgerechnet; die Zahlungen erfolgen spätestens bis zum 15. des Folgemonats und sind unabhängig von der Belohnungshöhe. Die Zahlungen erfolgen durch einen externen Plattformbetreiber (derzeit: Optimise) mittels Überweisung.

Powertipp-Club:
Sofern der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig ist, leistet Optimise die Belohnungszahlung zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

Haftung und Freistellung

Powertipp & Powertipp-Club:
Die Haftung der Vertragsparteien bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sollte die ARAG von Dritten im Zusammenhang mit angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Tippgebers in Anspruch genommen werden, die eine Verletzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen begründen, wird der Tippgeber die ARAG von diesen Ansprüchen freistellen, die ARAG bei der Rechtsverteidigung (zu der die ARAG berechtigt, aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung bieten und die notwendigen Kosten der externen Rechtsverteidigung für die ARAG übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die ARAG den Tippgeber über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Tippgeber ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die ARAG selbst ein Mitverschulden trifft.

Benachrichtigungen

Powertipp & Powertipp-Club:
Erklärungen der ARAG gegenüber den Tippgebern erfolgen über das Programm bzw. an die von dem Tippgeber angegebene E-Mail-Adresse. Der Tippgeber stellt sicher, dass er über die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist.
Die Vertragsparteien teilen einander Änderungen ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich per E-Mail mit. Die jeweils andere Vertragspartei bestätigt die Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail.

Datenschutz (auch noch mal gesondert aufgeführt auf der Seite „Datenschutz“)

Powertipp & Powertipp-Club:
Die ARAG verarbeitet die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse etc.) des Tippgebers ausschließlich für die Abwicklung dieser Vereinbarung.
Sollte der Tippgeber gegen Pflichten dieses Vertrages verstoßen und Dritte dadurch schädigen, insbesondere durch wettbewerbswidrige Werbung, ist die ARAG berechtigt, die Daten an geschädigte Dritte herauszugeben.

Erfüllungsort

Powertipp & Powertipp-Club:
Erfüllungsort für die Leistungen des Tippgebers ist Düsseldorf.

Gerichtsstand

Powertipp & Powertipp-Club:
Soweit der Tippgeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz der ARAG Gerichtsstand. Die ARAG ist berechtigt, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt

Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen

Powertipp-Club:
Die ARAG kann die Richtlinien für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden vier Wochen, nachdem die entsprechende Mitteilung dem Tippgeber zugegangen ist, wirksam, es sei denn, der ARAG geht bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Widerspruch zu. Die ARAG wird den Tippgeber auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung gesondert hinweisen.

Schlussbestimmungen

Powertipp & Powertipp-Club:
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Diese AGB stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abgedungen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.

ARAG Live-Chat

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Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

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