Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit der Website

Erklärung zur Barrierefreiheit für www.ARAG.de

Die ARAG SE setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.

1. Geltungsbereich und Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ARAG.de veröffentlichte Website.

Unser Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Norm EN 301 549 derzeit noch nicht vollständig vereinbar.

2. Geltungsbereich und Barrieren (Unterseiten)

2.1 Folgende Unterseiten fallen unserer Einschätzung nach in den Geltungsbereich des BFSG:

  • Startseite
  • Produktbezogene Unterseiten
  • Kontaktformulare
  •  Barrierefreiheitserklärung

2.2 In diesen vom BFSG betroffenen Unterseiten unserer Website gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:

  • Teilweise noch unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Noch nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig mit der Tastatur bedienbar
  • Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei gestaltet

Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle bislang noch bestehenden Barrieren zu beseitigen.

3. PDF-Dokumente

In unseren PDF-Dokumenten gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:

  • Fehlende Textalternativen für grafische Inhalte
  • Nicht durchgängig strukturierte Überschriften
  • Eingeschränkte Navigierbarkeit mit Screenreadern

Wir planen, diese Dokumente kurzfristig sukzessive barrierefrei zu gestalten.

4. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:

  • Postanschrift: ARAG SE, Barrierefreiheit, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf

5. Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese haben sich auf die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg verständigt. Zu den Aufgaben dieser Behörde zählt auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.

Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung der zentralen Marktüberwachungsbehörde gerichtet werden an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-​Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer internen Bewertung der Website und ihrer Inhalte.