
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
Das Baby ist da! In den ersten Tagen lernt es seine Eltern kennen. Doch schon bald stehen auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen an. Was Sie wissen müssen.
Veröffentlicht am:02.03.2016
Bis etwa zur Pubertät stehen im Laufe eines Kinderlebens einige Termine beim Kinderarzt im Kalender. Glücklicherweise finden die ersten wichtigen Untersuchungen des Babys bereits im Krankenhaus statt. Das ist bequem für Mutter und Kind und es ist gewährleistet, dass die Vorsorge sicher durchgeführt wird. Später sollten Sie selbst aktiv werden. Damit Sie nichts verpassen, haben wir alle Vorsorgeuntersuchungen aufgelistet, die auf Ihr Kind und Sie zukommen. Wir sagen Ihnen auch, was im Einzelnen bei dem jeweiligen Arzttermin kontrolliert wird.
Ist die Vorsorgeuntersuchung für Kinder Pflicht?
In Deutschland sind Vorsorgeuntersuchungen für Babys, Kinder und Jugendliche nicht verpflichtend. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Eltern dazu zwingen könnte, ihre Kinder dem Kinderarzt vorzustellen. Eine Ausnahme hiervon sind die Schuleingangsuntersuchungen vor der Einschulung, die durch das Gesundheitsamt durchgeführt werden. Hier werden auch Impfungen des Kindes sowie der allgemeine Gesundheitszustand überprüft.
In einigen Bundesländern wie Niedersachsen, Hessen oder dem Saarland gibt es ein verbindliches Einlade- und Meldewesen: Die Meldedaten der Eltern und ihrer Kinder bei den Einwohnermeldeämtern werden mit den Daten der Kinderärzte abgeglichen. Auch wenn keine Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen besteht, werden diese Daten bei der sogenannten vermuteten Kindeswohlgefährdung herangezogen.

Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen
Bei den Vorsorgeuntersuchungen für Babys, Kinder und Jugendliche handelt es sich um Pflichtleistungen der Krankenkassen. Sie brauchen also nichts zu zahlen – es sei denn, Sie bringen Ihr Kind zu spät, also nach dem empfohlenen Lebenszeitraum zur Untersuchung. In diesem Fall wird die U-Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL-Leistung, von der Krankenkasse abgerechnet und Sie zahlen dafür. Wenn Sie an den Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich teilnehmen wollen, empfiehlt es sich, dies also im empfohlenen Zeitfenster zu tun. Besonders im ersten Lebensjahr haben Sie aber einige Monate Zeit, um den entsprechenden Termin wahrzunehmen.
Die wichtigsten Infos zur Vorsorgeuntersuchung
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird keinerlei Behandlung durchgeführt; hierfür vereinbart Ihr Kinderarzt einen separaten Termin mit Ihnen. Einstellen können Sie sich aber auf folgende Untersuchungen:
- Blutentnahme (nicht immer)
- Tests der Sinne: Hörvermögen, Sehvermögen
- Tests der Beweglichkeit, Reflexe und körperlicher Entwicklung
- Tests der seelischen Entwicklung
Unser Tipp: Achten Sie am Tag der Vorsorgeuntersuchungen auf bequeme, leicht auszuziehende Kleidung, um dem Kinderarzt die körperliche Untersuchung zu vereinfachen. Nicht bei allen Vorsorgeuntersuchungen wird Blut entnommen. Kinder, die Angst davor haben, können Sie aber darauf vorbereiten, wenn das der Fall ist. Der Kinderarzt wird Ihnen das gern rechtzeitig vorher sagen. Die Zähne des Kindes werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen nicht untersucht, hierfür gibt es einen eigenständigen zahnärztlichen Früherkennungsplan.
Alle Vorsorgeuntersuchungen in der Übersicht
Wer im Internet nach „Vorsorgeuntersuchung Kind“ sucht, findet eine lange Liste aller möglichen Untersuchungen, die im Babyalter beginnen und in der späten Jugend aufhören. Einfacher ist es, wenn Sie in Altersstufen denken:
- erstes Lebensjahr: U1 bis U6
- zweites bis fünftes Lebensjahr: U7, U7a, U8, U9
- siebtes bis zehntes Lebensjahr: U10
- neuntes bis elftes Lebensjahr: U11
- zwölftes bis vierzehntes Lebensjahr: J1
- sechzehntes bis siebzehntes Lebensjahr: J2
Im ersten Lebensjahr sowie im Kleinkindalter macht es Sinn, den Kinderarzt bei jeder U-Untersuchung auf den nächsten Termin anzusprechen. Gerade nach dem ersten Lebensjahr werden die Abstände größer, der Kinderarzt vergibt jedoch gerne schon sehr früh Termine für U-Untersuchungen bei Kindern. Ab dem Grundschulalter ist es hilfreich, sich am besten zum Geburtstag des Kindes eine Notiz zu machen. So wissen Sie schnell, welche Untersuchung als nächstes fällig wird. Auch hier geben Ärzte gerne frühzeitig Termine.

U1 & U2: bis zum 14. Tag
Wenn Mutter und Kind das Krankenhaus verlassen, haben sie in der Regel die U1 und U2 bereits hinter sich. Die U1 erfolgt sofort nach der Geburt und beinhaltet den APGAR-Test. Dieser wird mehrfach wiederholt und testet den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes, um zu erkennen, ob es die Geburt gut überstanden hat oder bis dahin nicht erkannte gesundheitliche Probleme hat. Weiterhin wird Nabelschnurblut entnommen und auf den Sauerstoffgehalt untersucht und das Neugeborene bekommt Vitamin-K-Tropfen.
Bei der U2, die zwischen dem dritten und zehnten, spätestens am vierzehnten Lebenstag stattfindet, werden Reflexe und Nervensystem untersucht und es wird Blut entnommen, um Stoffwechselstörungen und sonstige Erkrankungen auszuschließen. Zuletzt erhält Ihr Baby erneut Vitamin-K-Tropfen.
U3: 3. bis 8. Lebenswoche
Die U3 findet meist erstmals beim Kinderarzt statt. Dieser untersucht, ob sich das Neugeborene altersgerecht entwickelt und er testet Hörvermögen, Reflexe und Reaktionen. Sehr wichtig ist die Hüftgelenksuntersuchung, um Fehlstellungen so früh zu erkennen, dass vorgebeugt werden kann. Nutzen Sie jetzt die Chance, dem Kinderarzt Auffälligkeiten mitzuteilen.
U4: 2. bis 4 1/2. Lebensmonat
Neben dem Test des Hör- und Sehvermögens, dem Wachstum und Gewicht des Babys untersucht der Kinderarzt die Fontanelle Ihres Kindes. Dies ist eine kleine Lücke im Schädelknochen, die ganz normal ist und das gesunde Wachstum gewährleistet. Ihr Kind sollte beim Hochheben den Kopf selbständig halten können. Bewegungen sollte es mit den Augen folgen, Gespräche werden beim gesunden Kind durch Brabbeln begleitet und es muss die Hand zum Mund führen können. Auf diese Dinge sollten Sie als Eltern vor der U4 vermehrt achten.
U5: 5. bis 8. Lebensmonat
Auch die U5 können Sie als Eltern vereinfachen, indem Sie Ihr Kind vorher genau beobachten. Kann es sich in Bauchlage auf den Armen abstützen? Kann es sich aus der Rückenlage hochziehen, wenn Sie es an den Händen halten? Kann es sitzend den Kopf bereits gut halten und gezielt nach Gegenständen greifen, die Sie ihm geben? Neben diesen Körperfunktionen wird der Kinderarzt eine allgemeine körperliche Untersuchungen sowie einen Test des Hörvermögens durchführen, der zeigen soll, ob Ihr Baby die Richtung eines Geräuschs ausfindig machen kann.
U6: 9. bis 14. Lebensmonat
Bei der „Einjahresuntersuchung“ sollte Ihr Kind frei sitzen können; manche Kinder stehen bereits. Zumindest muss es sich aus dem Stand hochziehen können. Neben allgemeinen körperlichen Funktionen untersucht der Kinderarzt die sprachliche Entwicklung und nutzt die Gelegenheit, um Sie an Impfungen zu erinnern.
U7: 20. bis 27. Lebensmonat
Bei der U7 dreht sich alles um die Sprache. Ihr Kind sollte etwa zehn Wörter sprechen und Zwei-Wort-Sätze bilden können; auch sollte es bekannte Gegenstände benennen. Bringen Sie ein bekanntes Spielzeug mit. Weiterhin werden bei der U7 die Milchzähne kontrolliert und Impfungen können zum Termin nachgeholt werden, falls sie vergessen wurden.
U7a: 30. bis 36. Lebensmonat
Im Fokus der U7a, für die Sie am besten einen Termin machen sollten, wenn Ihr Kind drei Jahre alt wird, stehen noch einmal seine sprachlichen und motorischen Fähigkeiten. Es sollte beispielsweise die Mehrzahl von einfachen Wörtern bilden können und erklären, was man mit Alltagsgegenständen macht. Der Arzt wird bei der allgemeinen körperlichen Untersuchung auch auf die Sehfähigkeit Ihres Kindes achten.
U8: 43. bis 50. Lebensmonat
Die Funktionen der Organe und der Sinne sowie die Sprachentwicklung und die Körperbeherrschung des jetzt fast Vierjährigen stehen im Vordergrund. Die Eltern liefern dem Arzt Informationen über das Sozialverhalten des Kindes. Bei der U8 erfahren Sie im Bedarfsfall von geeigneten Fördermaßnahmen für Ihr Kind. Weiterhin erfolgt eine Urinuntersuchung und Blutdruckmessung.
U9: 58. bis 66. Lebensmonat
Die U9 ist die letzte U-Untersuchung vor der Einschulung. Neben einer Urinprobe und Blutdruckmessung sowie dem Check allgemeiner grob-, feinmotorischer und sprachlicher Fähigkeiten beurteilt der Kinderarzt seelische Entwicklung und Intelligenz Ihres Kindes. Dies dient vorbereitend dem Schulbesuch.
U10: 7. bis 8. Lebensjahr

Die U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung und dient der Erkennung von Lernschwächen, Verhaltensproblemen und Störungen der motorischen Entwicklung. Nicht jede Krankenkasse übernimmt die U10.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für diesen Termin übernimmt.
U11: 9. bis 11. Lebensjahr

Auch die U11 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung. Störungen der Schulleistung, des Verhaltens und der körperlichen und geistigen Entwicklung sollen durch die U11 ausgeschlossen werden, da sie in diesem Alter häufig entstehen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für diesen Termin übernimmt.

J1: 12. bis 15. Lebensjahr
Die J1 fällt bestenfalls auf einen Zeitpunkt nach Einsetzen der Pubertät. Ihr Kinderarzt wird hiermit zum Jugendarzt und zur Vertrauensperson, der die seelische Gesundheit der Patienten prüft, die er meist von klein auf kennt. Sexualität, Substanzenmissbrauch, soziale, gesundheitliche und familiäre Probleme sollten ohne Beisein der Eltern thematisiert werden können. Körperlich werden Größe, Gewicht, Entwicklungen durch die Pubertät, Wachstum und Gesundheit des Skeletts, Organgesundheit und Sinne kontrolliert. Es erfolgen eine Blutentnahme und ein Urintest.
J2: 16. bis 17. Lebensjahr

In diesem Lebensabschnitt geht es für manche Jugendliche schon um die Berufswahl, zu der sie sich gesundheitlich beraten lassen können. Die sexuelle Entwicklung, das Fortschreiten der Pubertät und das familiäre, soziale Umfeld können bei der J2 thematisiert werden. Neben der körperlichen Untersuchung ist die J2 für Jugendliche eine Gelegenheit, ohne die Eltern einer fachkundigen Vertrauensperson Fragen zu stellen. Die J2 wird jedoch nicht von allen Krankenkassen übernommen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für diesen Termin übernimmt.
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