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Auf den Punkt

 
  • Sowohl Mütter als auch Väter, die nach der Geburt Ihres Kindes nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf Elterngeld.
  • Adoptiveltern, Stiefeltern und sogenannte Noch-Nicht-Väter – und in Härtefällen sogar enge Verwandte – können ebenfalls Elterngeld beziehen.
  • Das Elterngeld beträgt, je nach Einkommen der Antragssteller, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
  • Zu unterscheiden ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus.

Wie wird Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt des sogenannten Elterngeld-Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils. Der entsprechende Bemessungszeitraum bezieht sich auf die letzten zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Stammt Ihr Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit, dann wird vom Brutto-Einkommen zunächst der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen. Dann gehen noch pauschale Steuern und Sozialabgaben vom Einkommen ab.

 

Stehen mir nach der Geburt Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu?

Nein, denn Mutterschafts- und Elterngeld dienen demselben Zweck: Beide Leistungen ersetzen das Einkommen. Wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhält, in der Regel acht Wochen lang, verkürzt sich der Elterngeldanspruch dementsprechend um diese zwei Monate.

 

Wie viel Elterngeld bekommt man?

Das Elterngeld wird individuell berechnet. Gesetzlich ist ein Mindestsatz von 300 Euro und einen Höchstsatz von 1.800 Euro festgelegt. Wenn Sie den Mindestsatz von 300 Euro erhalten, haben Sie bei zusätzlichem Einkommen keine Abzüge beim Elterngeld zu befürchten, solange Sie 32 Wochenstunden nicht überschreiten.

Infografik Elterngeld Berechnung

Ganz einfach berechnen können Sie Ihren voraussichtlichen Elterngeldanspruch mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums. Mit diesem können Sie auch genau planen, welche Elterngeld-Variante Sie beziehen möchten und wie sich Basiselterngeld und Elterngeld Plus in Ihrem Fall am besten kombinieren lassen.

 

Was ist neu seit der Elterngeldreform von 2021?

Frühchenbonus
Eltern von besonders früh geborenen Kindern haben mehr Zeit für diese Herausforderung bekommen. Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren werden, bekommen Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.

Ausweitung der Teilzeitarbeit
Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit ihren Beruf ausüben, dürfen jetzt 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.

Flexiblere Regelung beim Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus, eine Zusatzleistung, wenn parallel beide Eltern in Teilzeit arbeiten, kann mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Früher mussten Eltern mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten, um den Bonus beziehen zu können. Heute kann die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden.

Kein Geld mehr für Spitzenverdiener
Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro gibt es kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 250.000 Euro.

 

Wird Elterngeld versteuert?

Das Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Auf Ihr Elterngeld fallen zwar keine direkten Steuern an, der Betrag wird jedoch zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert. So wird der endgültige Steuersatz berechnet, der im Endeffekt auf Ihr Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet wird.

 

Wo trägt man das Elterngeld in der Steuererklärung ein?

Während die Handhabung des Elterngelds in der Steuererklärung vor 2015 für Selbstständige und Nicht-Selbständige noch nicht einheitlich geregelt war, ist das Verfahren mittlerweile vereinfacht worden. Seit 2015 muss das Elterngeld in der Steuererklärung nämlich immer im Mantelbogen (Seite 4) unter „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“ (Zeile 91) eingetragen werden.

 

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?

Bei der Elterngeldberechnung wird in der Regel die Steuerklasse herangezogen, die vor dem Mutterschutz auf dem Gehaltszettel stand. Wurde in den zwölf Monaten vor der Geburt – dem sogenannten Bemessungszeitraum – die Steuerklasse gewechselt, ist die Steuerklasse maßgeblich, die in diesem Zeitraum am längsten bestand.

Bei einem Wechsel in eine günstigere Steuerklasse muss diese also mindestens sieben Monate bestanden haben, damit man mehr Elterngeld bekommt. Wird ausnahmsweise im Bemessungszeitraum mehrmals die Steuerklasse gewechselt, überwiegt jene Steuerklasse, die in den meisten Monaten gegolten hat – auch wenn dies weniger als sieben Monate waren. Das hat das Bundessozialgericht am 28.03.2019 entschieden (Az.: B 10 EG 8/17 R).

 

Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld gibt es beim 2. Kind?

Leben in einer Familie zwei Kinder unter drei Jahren oder drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren, wird ein Geschwisterbonus gezahlt. Dieser liegt bei zehn Prozent des berechneten Elterngeldes, mindestens jedoch bei 75 Euro und maximal bei 180 Euro. Das Elterngeld fürs 2. und weitere Kinder wird grundsätzlich genauso berechnet, wie das Elterngeld für das erste Kind. Eine Sonderreglung gilt für Mehrlinge.

 

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Zwillingen?

Pro Geburt gibt es nur einen Anspruch auf Elterngeld, das genauso hoch ist, wie wenn Sie „nur“ ein Kind bekommen. Allerdings wird der höhere Aufwand bei mehr als einem Kind mit dem sogenannten Zwillingsbonus bzw. Mehrlingszuschlag honoriert. Für das ältere Mehrlingskind erhalten Eltern also das übliche Elterngeld. Für jeden weiteren Mehrling gibt es kein extra Elterngeld, aber eine Zusatzzahlung zum Basiselterngeld in Höhe von 300 € oder zum Elterngeld Plus in Höhe von 150 €.

Staffelung von Mehrlingszuschlägen

Mehrlinge
Mehrlingszuschläge beim Basiselterngeld
Mehrlingszuschläge beim Elterngeld Plus
Zwillinge Elterngeld und 1 x 300 € Elterngeld und 1 x 150 €
Drillinge Elterngeld und 2 x 300 € Elterngeld und 2 x 150 €
Vierlinge Elterngeld und 3 x 300 € Elterngeld und 3 x 150 €
Fünflinge Elterngeld und 4 x 300 € Elterngeld und 4 x 150 €
Sechslinge Elterngeld und 5 x 300 € Elterngeld und 5 x 150 €
 
 

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Wo beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der jeweiligen Elterngeldstelle. In einigen Bundesländern können Sie den Elterngeldantrag bereits digital stellen. Auf der Seite ElterngeldDigital finden Sie alle aktuellen Informationen und einen Zugang zu den bereits eingebundenen Bundesländern.

Jedes Bundesland und jeder Wohnort handhabt seine Verwaltung anders. Oft sind die Jugendämter oder die Kommunen verantwortlich. Es gibt aber auch Elterngeldstellen, die tatsächlich Elterngeldstelle heißen. Über die Suche des Bundesfamilienministeriums finden Sie heraus, wo Sie Ihr Elterngeld schriftlich beantragen können.

 

Wie beantrage ich das Elterngeld?

Um Ihren Antrag auf den Weg zu bringen, müssen Sie zuerst das passende Formular Ihres Bundeslandes finden oder sich dieses direkt von Ihrer Elterngeldstelle, einer Gemeinde-Verwaltung oder Ihrer Krankenkasse besorgen. Den Antrag können Sie dann sowohl allein stellen als auch gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Kann der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen, muss auch er/sie den Antrag unterschreiben.

 

Welche Unterlagen brauche ich, um Elterngeld zu beantragen?

Welche Nachweise und Unterlagen Sie für den Elterngeldantrag brauchen, hängt u. a. von Ihrem Arbeitsverhältnis ab und ob Sie während Ihrer Elternzeit zusätzliches Einkommen beziehen. Neben dem ausgefüllten Antragsformular werden die folgenden Unterlagen zur Beantragung des Elterngelds benötigt.

  • Geburtsbescheinigung des Babys im Original
  • Einkommensnachweise
    Gehaltsnachweise des Jahres vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt (für nichtgebärende Partner).
    Selbstständige reichen Ihren Steuerbescheid ein.
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
    Privatversicherte benötigen zudem eine Krankentagegeldbescheinigung ihrer Krankenversicherung für die Zeit des Mutterschutzes.
  • Personalausweiskopien der Eltern
  • ggf. Einkommens- und Arbeitszeitennachweise für die Dauer, in der Sie Elterngeld beziehen und Teilzeit arbeiten
 

Wann muss Elterngeld beantragt werden?

Ihr Elterngeld können Sie frühestens ab dem Tag der Geburt und spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes beantragen, um die volle Elterngeldleistung zu erhalten. Obwohl der Anspruch bis zum 14. Lebensmonat besteht, ist eine rückwirkende Zahlung auf drei Monate beschränkt. Liegt der Elterngeldstelle der Antrag zu spät vor, verfällt die Ersatzleistung. Für den Antrag bei der Elterngeldstelle ist der Lebensmonat des Kindes, nicht der Kalendermonat, ausschlaggebend.

In der Regel beantragen Eltern das Geld ein bis zwei Wochen nach der Geburt. Viele werdende Mütter nutzen die sechs Wochen des Mutterschutzes, um den Antrag auszufüllen und die nötigen Papiere und Unterlagen zusammenzutragen. Erst mit der Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt erhalten Eltern das im Grunde wichtigste Dokument für die Elterngeldstelle: die Geburtsurkunde des Kindes.

 

Welche Anpassungen gibt es wegen der Corona-Pandemie?

Damit Eltern keinerlei Nachteile in puncto Elterngeld durch das Coronavirus haben, hat der Gesetzgeber vorübergehende Anpassungen vorgenommen. So hat ein Corona-bedingt reduziertes Einkommen zwischen dem 1. März 2020 und dem 23.September 2022 keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes und fließt nicht in die spätere Berechnung des Elterngeldes mit ein. Stattdessen wird das Einkommen aus davor liegenden Monaten zur Berechnung herangezogen. Das gilt auch für Kurzarbeitergeld oder andere Entgeltersatzleistungen, die in diesem Zeitraum bezogen wurden.

 
 

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Wann wird Elterngeld ausgezahlt?

Egal ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus: Die entsprechende Zahlung wird immer monatlich ausgeschüttet. Wie eine ganze Reihe von Beschwerde-Kommentaren im Netz verdeutlichen, gibt es für das Elterngeld jedoch – anders als zum Beispiel bei der Überweisung von Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Bürgergeld – keinen festgelegten Auszahlungstermin. Vielmehr gilt hier die durchaus weitgefasste Regel, dass das Elterngeld „nach Monatsbeginn“ auf dem Konto eingeht. Sie sollten sich dementsprechend nicht darauf verlassen, dass der Betrag direkt am ersten Tag des Monats verfügbar ist.

 

Wer zahlt Elterngeld?

Das Elterngeld wird vom Bund bereitgestellt, allerdings von den einzelnen Bundesländern verwaltet. Daraus resultiert ein mitunter etwas verwirrendes Zuständigkeitssystem und ein bunter Mix aus unterschiedlichen Elterngeldstellen, Antragsformularen und Ansprechpartnern.

 

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Ein Elternteil hat Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt, verlängert sich der Gesamtanspruch auf 14 Lebensmonate des Kindes. Wie Sie die Monate aufteilen, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings gilt: Jeder Elternteil muss mindestens zwei und maximal zwölf der insgesamt 14 Monate beanspruchen. Das Geld wird parallel, nacheinander oder abwechselnd überwiesen.

 

Wer bekommt Elterngeld?

Sowohl Mütter als auch Väter, die nach der Geburt Ihres Kindes nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, können einen Anspruch auf Elterngeld geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben (bzw. sich das Kind mindestens 70 Prozent der Zeit im Elternhaus aufhält).

Das Elterngeld ist zudem nicht nur auf leibliche Eltern beschränkt. Im Gegenteil: Adoptiveltern, Stiefeltern und „Noch-Nicht-Väter“ (Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes noch nicht mit der Mutter verheiratet sind) können ebenfalls Elterngeld beziehen. Des Weiteren gibt es eine ganze Reihe von sogenannten Härtefällen, aus denen ein Anspruch auf Elterngeld entstehen kann. Dazu zählen beispielsweise Fälle, in denen sich enge Verwandte wegen einer schweren Erkrankung der Eltern oder gar wegen eines Todesfalls um die Kinder kümmern. Hier ist es dann möglich, dass Großeltern, Tanten oder Onkel anspruchsberechtigt sind.

 

Haben Studierende Anspruch auf Elterngeld?

Ja, Studierende erhalten Elterngeld und Elterngeld Plus im gleichen Rahmen wie Berufstätige. Denn das Elterngeld ist für alle da, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb kein oder weniger Geld verdienen können. Arbeiten Sie während Ihres Studiums, wird Ihr Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes für die Berechnung zugrunde gelegt und die Berechnung funktioniert wie beim Elterngeld der Berufstätigen. Existiert kein Einkommen, bekommen Sie den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich zusätzlich zu Bafög und Kindergeld.

Wird ein weiteres Kind geboren, wird bis zum 36. Lebensmonat des ersten Kindes zusätzlich zum Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro monatlich bzw. 10 Prozent des Elterngeldes. Voraussetzung ist, dass mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.

Gut zu wissen:
Sie müssen Ihr Studium nicht unterbrechen oder einschränken, um Elterngeld zu erhalten. Die für Erwerbstätige geltende Beschränkung auf 32 Wochenarbeitsstunden während des Elterngeldbezugs gilt für Studenten nicht.

 

Welchen Anspruch haben Alleinerziehende?

Alleinerziehende haben grundsätzlich denselben Elterngeldanspruch wie nicht-getrennte Elternpaare und müssen für den Bezug des Elterngelds die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Als Alleinerziehend gilt, wer steuerrechtlich als „alleinerziehend“ behandelt wird, also einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat und nicht mit dem anderen Elternteil zusammenwohnt.

 

Wieviel Elterngeld bekommen Beamte und Selbstständige?

Die Regelungen zur Höhe des Elterngelds gelten nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige, Beamte, Studierende, Auszubildende und Erwerbslose. Für Beamte im öffentlichen Dienst und für selbstständig Tätige beträgt das Elterngeld – je nach dem vorausgegangenen Einkommen des Antragstellers – mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Da das Einkommen von Selbstständigen in der Regel größeren Schwankungen unterworfen ist, werden hier nicht die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Liegt für dieses Jahr noch kein Steuerbescheid vor – etwa, weil Sie sich gerade erst selbstständig gemacht haben – dann kann auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ein Steuervorauszahlungsbescheid herangezogen werden, um die Höhe des Elterngelds zu bemessen.

 

Wieviel Elterngeld bekommt der Vater?

Auch Väter können in den ersten 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen und erhalten so eine Ersatzleistung für etwaige Einkommenseinbußen. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird hier genauso vorgegangen wie im Fall der Mutter.

 
 

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Was ist Elterngeld Plus?

Beim sogenannten Basiselterngeld haben Sie als Eltern gemeinsam maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Steigen Sie in diesem Zeitraum in Teilzeit wieder in den Job ein, berechnet sich das Elterngeld nur noch aus dem Unterschied zwischen Ihrem alten und dem jetzigen Einkommen, so dass Sie einen Teil Ihres Anspruchs verlieren.

Mit dem Elterngeld Plus können Sie, wenn Sie neben der Betreuung Ihres Nachwuchses arbeiten gehen, doppelt so lange Elterngeld beziehen. Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld-Plus-Monate. Außerdem gibt es den Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 bis 32 Wochenstunden, erhalten sie für diese zusätzlichen Monate Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus gibt es für Geburten ab dem 1.7.2015.

 

Basiselterngeld

Max. Bezugszeitraum von bis zu 12 Monaten

Zwei weitere Monate (insg. 14 Monate) bei Aufteilung zwischen den Eltern

Volle Auszahlung des errechneten Elterngeldbetrags

Elterngeld Plus

Max. Bezugszeitraum von bis zu 24 Monaten

Zwei bis vier weitere Monate Partnerschaftsbonus bei Aufteilung zwischen den Eltern

Auszahlung richtet sich nach dem Einkommensverlust (max. 50% des errechneten Elterngeldbetrags)

 

Drei Tipps für den Antrag

 

Tipp #1

Erhöhen Sie Ihr Gehalt im Bemessungszeitraum.
Je mehr Ihr durchschnittliches Nettogehalt im Bemessungszeitraum hergibt, desto höher fällt Ihr Elterngeld aus. Suchen Sie sich einen Mini- oder Nebenjob oder lassen Sie sich private Leistungen, beispielsweise die Buchhaltung für den Schwiegervater bezahlen. Einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt.

 

Tipp #2

Faxen Sie den Elterngeldantrag an die Elterngeldstelle, wenn die Zeit knapp wird.
Bei der Elterngeldstelle zählt der Antragseingang, nicht die Vollständigkeit der Unterlagen. Faxen Sie den unterschriebenen Antrag und reichen Sie fehlende Unterlagen nach, wenn die Einreichungsfrist zu verstreichen droht.

 

Tipp #3

Unterbrechen Sie die Zahlungen, wenn Sie mehr verdienen.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf maximal zwölf Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie im nächsten Monat mehr als 32 Wochenstunden arbeiten, unterbrechen Sie die Zahlung für einen oder zwei Lebensmonate. Denn wenn Ihr Elterngeld über der Grundpauschale von 300 Euro liegt, mindert jedes steuerpflichtige Einkommen Ihre Elterngeld-Leistung. Oder Sie entscheiden sich für das Elterngeld Plus und profitieren so zumindest von einer längeren Anspruchsdauer.

 

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