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Wie informiere ich mich am besten, welche Rechte habe ich und was ist mit den Kosten, wenn ich zu Hause bleibe? Unser Tipp: Lesen Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Wir sagen Ihnen, warum.
Veröffentlicht am:30.08.2018
Wir können nur empfehlen, die stets aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes zu lesen, ehe Sie ins Ausland reisen. Dort finden Sie drei Typen von nützlichen Hinweisen.
Übrigens: Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen je nach den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.
Noch ein Tipp: Bei exotischeren Reisezielen oder notwendigen Reisen in Krisenländer empfehlen wir, sich in die Krisenvorsorgeliste "elefand" des Auswärtigen Amtes einzutragen, damit im Notfall unverzüglich Kontakt zu Ihnen aufgenommen werden kann.
Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Reisestornierung bei Pauschalreisen kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann korrekt “unvermeidbare außergewöhnliche Umstände”. Das bedeutet, die Reise muss beispielsweise durch plötzlich auftretende Naturkatastrophen, politische Unruhen oder terroristische Risiken erheblich gefährdet sein. Alles Ereignisse, die man bei einer Buchung noch nicht vorhersehen konnte. Viele Reiseveranstalter sind inzwischen kulant und bieten auch Umbuchungen an.
Haben Sie Ihren Urlaub individuell gebucht, also etwa das Hotel direkt beim Inhaber, müssen Sie sich im Fall einer Reisestornierung an die jeweiligen Anbieter wenden. Hier können Sie von Ihrer Buchung zurücktreten, wenn Sie das im Vertrag zuvor vereinbart haben. Auskunft darüber finden Sie in Ihren Unterlagen oder in den AGBs.
Bei vielen Anbietern ist es beispielsweise günstiger, wenn Sie “unstornierbar” buchen. Und es kostet entsprechend etwas mehr, wenn Sie bis zum Anreisetag die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurückzutreten. Manche Hotels lassen mit sich reden, wenn sie das Zimmer, das Sie nicht nutzen, zum Beispiel auch, wenn Sie erkranken und nicht anreisen können, weiterverkaufen können. Ein Versuch ist es wert, nachzufragen. Ein Recht darauf gibt es aber nicht.
Nur wenn die Airline den Flug wegen höherer Gewalt annulliert, haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Geht der Flieger dagegen wie geplant, bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn Sie sich entscheiden, den Flug wegen einer Reisewarnung nicht anzutreten. Unter Umständen zeigt sich die Airline aber auch kulant und ermöglicht eine Umbuchung auf einen anderen Flug.
Auch Individualreisende, die mit der Bahn reisen wollen, haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Stornierung und Erstattung des Ticketpreises, wenn die Beförderung annulliert wird. Voraussetzung: Durch die Annullierung entsteht eine Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof.
Schreiben Sie dem Reiseveranstalter eine Mail oder besser noch einen Brief, indem Sie darlegen, dass Sie aufgrund höherer Gewalt vom Reisevertrag zurücktreten möchten und verlangen Sie den Reisepreis zurück.
Gut zu wissen: Für unsere Kunden haben wir im ARAG Online Rechts-Service bereits drei verschiedene juristisch geprüfte Musterschreiben zur Reiserücktrittserklärung zum Ausfüllen hinterlegt. So wird eine Reisestornierung ganz einfach.
Wenn Sie als Pauschalreisender Ihre Reise schon angetreten haben und vor Ort von einer Reisewarnung ereilt werden, können Sie vom Reisevertrag wegen höherer Gewalt zurücktreten. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Bereits beanspruchte Leistungen müssen Sie in der Regel allerdings trotzdem bezahlen. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, müssen Sie meist die Hälfte übernehmen.
Nach den Anschlägen in Brüssel, Istanbul oder Paris ist es durchaus verständlich, wenn man gebuchte Reisen lieber absagen möchte. Allerdings ist eine allgemeine Angst vor Terroranschlägen nicht zwingend ein Rücktrittsgrund und Sie müssen die Stornokosten unter Umständen selber zahlen. Nur wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder so genannte höhere Gewalt vorliegt, können Sie den Urlaub kostenlos stornieren.
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