KIG-Einstufung
KIG ist die Abkürzung für die Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Dabei handelt es sich um ein Schema, mit dessen Hilfe der Behandlungsbedarf für kieferorthopädische Behandlungen in Kategorien eingestuft wird.
Das System besteht seit 2002 und hilft Ärzten bei der Feststellung, ob die Maßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird oder nicht. Insgesamt handelt es sich um ein System aus fünf Stufen.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) greift nur für die Schweregrade drei bis fünf. Für die erste und die zweite Stufe besteht aus Sicht der GKV kein dringender Behandlungsbedarf, sodass die Betroffenen die Kosten selbst tragen müssen. Die kieferorthopädische Behandlung beinhaltet vor allem eine Zahnspange.
Grad 1=
Grad 2=
Grad 3=
Grad 4=
Grad 5=
Ursachengruppen
Für die Einteilung in die verschiedenen Grade diagnostiziert der Kieferorthopäde gemäß den Ursachengruppen. In den Ursachengruppen werden die Ursachen der Fehlstellungen benannt. Dazu gehören:
- Entwicklungsstörungen
- Störungen beim Zahnwachstum
- Stellung des Unterkiefers zum Oberkiefer
- Stellung der Backenzähne zueinander
- Engstand durch Platzmangel etc.
KIG: Einstufungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Überblick
KIG 1-2: Keine Kassenleistung, aber Zusatzversicherung der ARAG zahlt
KIG 3-5: Kassenleistung bis auf die Mehrkosten, die zahlt die Zusatzversicherung der ARAG
KIG 1 |
KIG 2 |
KIG 3 |
KIG 4 |
KIG 5 |
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- | - | - |
Unterzahl der Zähne mit Lücken oder Zähne brechen nicht durch |
z.B. Kiefer-Gaumen-Lippenspalte oder Zähne verlagert |
Unterkiefer-Rücklage bis 3 mm | Unterkiefer-Rücklage 3-6 mm | - | Unterkiefer-Rücklage 6-9 mm | Unterkiefer-Rücklage über 9 mm |
- | - | - | Unterkiefer-Vorverlagerung 0-3 mm | Unterkiefer-Vorverlagerung über 3 mm |
Platzmangel beträgt bis 3 mm | Platzmangel beträgt bis 3-4 mm | Platzmangel beträgt über 4 mm | - | |
Engstand unter 1 mm | Engstand 1-3 mm | Engstand 3-5 mm | Engstand über 5 mm | - |
- |
Kiefer zu schmal oder zu breit, Backenzähne verzahnen sich nicht Kopfbiss |
Kreuzbiss auf beiden Seiten | Einseitiger Kreuzbiss | - |
Kieferorthopädie: Zusatzversicherung für Kinder
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt, handelt es sich dabei lediglich um die Regelversorgung. Das bedeutet, dass die Patienten nicht in den Genuss moderner und besonders schonender Verfahren kommen, die eigentlich zur Verfügung stehen. Wer sie trotzdem in Anspruch nehmen will, muss die Differenz selbst zahlen.
Vor diesem Hintergrund kann eine kieferorthopädische Zusatzversicherung für Kinder sinnvoll sein. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Versicherung zu einem frühen Zeitpunkt abgeschlossen ist. Wichtige Signale für die Notwendigkeit einer solchen Versicherung sind Zahnfehlstellungen der Eltern oder älterer Geschwister. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass sich auch bei den (weiteren) Kindern Probleme entwickeln werden. Die Experten der ARAG stehen für Fragen beratend zur Verfügung.
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