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Die Leistungen, die Sie erhalten, richten sich nach dem Schweregrad und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob Sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden. Oder ob Sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Folgende Leistungen gibt es

Pflegegeld für häusliche Pflege: Wenn Sie durch Laien, in der Regel durch Angehörige, gepflegt werden. Es wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.

Pflegesachleistung für häusliche Pflege: Wenn ein Pflegedienst zu Ihnen kommt.

Leistungen bei stationärer Pflege: Wenn Sie vollstationär in einer Einrichtung gepflegt werden.

Damit die Pflegelücke nicht zu groß wird: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Kosten ab.

Die ambulanten Geld- und Sachleistungen können auch kombiniert werden.
Die Leistungen stehen übrigens immer dem Pflegebedürftigen zu, der den Antrag stellt.

Neu ab 2022

Für Pflegebedürftige wird es immer teurer: Der Eigenanteil für Pflege in Deutschland ist in den letzten Monaten erneut gestiegen. Immerhin: Die letzte Pflegereform (2021) entlastet Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Pflegesachleistungen steigen um fünf Prozent. Zudem steigen die Leistungen der Kurzzeitpflege um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Wer im Pflegeheim wohnt, bekommt einen Zuschuss zu seinem Eigenanteil. Dieser sorgt aber nur teilweise für Entlastung: Zwar steigt der Zuschlag mit dem Pflegegrad und der Aufenthaltsdauer im Heim, jedoch wird er nur auf den pflegebedingten Eigenanteil angerechnet. Der Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen wird nach wie vor nicht bezuschusst.

Das sind die Leistungszuschläge für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen mit Pflegegrad 2 bis 5

  • 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben
  • 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben
  • 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben

Weitere hilfreiche Leistungen für Pflegebedürftige

  • Sollten Umbaumaßnahmen zum Beispiel im Bad nötig werden, erhalten Sie dafür bis zu 4.000 Euro. Für mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammen wohnen, gibt es maximal 16.000 Euro Zuschuss.
  • In der Kurzzeitpflege, also, wenn Sie vorübergehend auf ein Pflegeheim angewiesen sind, wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Unabhängig von der Einstufung stehen allen Pflegebedürftigen ab dem Jahr 2022 mit Pflegegrad 2 bis 5 jährlich bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. In der Regel werden Kosten nur dann übernommen, wenn die Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse hat.
  • Ist der Angehörige, der Sie pflegt, krank oder möchte er einmal Urlaub machen, können Sie jemanden als Ersatz engagieren. Das nennt man Verhinderungspflege. Für die so genannte Verhinderungspflege wird jährlich bis zu 1.612 Euro gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst oder ein Bekannter einspringt. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege kann die Betreuung auch zu Hause stattfinden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und der Betroffene muss bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für längstens sechs Wochen. Wird der Pflegebedürftige beispielsweise von einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst betreut, beläuft sich die Leistung der Pflegekasse auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Übernehmen nahe Angehörige bis zweiten Grades oder andere Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegekasse den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades.
  • Angehörigen und Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden stehen kostenlose Beratungsbesuche und Pflegekurse zu.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Laien

Die maximalen, monatlichen Leistungen werden von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.

Pflegegrad
Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Pflegesachleistung für häusliche Pflege durch Pflegedienst

Die maximalen, monatlichen Leistungen werden von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.

Pflegegrad
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege ab 2022
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5 2.095 €

Leistungen bei stationärer Pflege

Wenn Sie vollstationär in einer Einrichtung gepflegt werden. Die maximalen, monatlichen Leistungen werden von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.

Ab 2022 gibt es zusätzlich je nach Länge der Aufenthaltsdauer in einem Pflegeheim einen neuen Pflegekosten-Zuschuss. Die Höhe steht oben im Kasten Neu ab 2022.

Pflegegrade
Leistungen bei stationärer Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €
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