Straf-Rechtsschutz im Sport
Souverän bleiben, auch im Ernstfall.
Mit Bestleistungen für Ihre Interessen.
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Voller Einsatz für Ihr Recht
Sie lieben Ihren Sport, sind mit Leidenschaft dabei und handeln mit Weitblick – immer zum Wohl Ihres Vereins. Doch es gibt Situationen, in denen Sie oder Mitglieder Ihres Vereins mehr denn je auf schnelle, kompetente rechtliche Rückendeckung angewiesen sind. Zum Beispiel dann, wenn es um den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens wie Beleidigung, üble Nachrede oder Steuerhinterziehung geht.
Selbst ein jederzeit vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln kann nicht vor Fehlern oder Versäumnissen schützen. Man wirft Ihnen eine Straftat vor? Wir sind für Sie da und kümmern uns um Ihre Verteidigung.
Aus einer sicheren Deckung planvoll agieren
Wir zahlen bei einem Strafverfahren die Verteidigung in vereinbarter Höhe bis hin zur Vertretung vor Gericht. Über die gesetzlichen Gebühren hinaus übernehmen wir die Kosten gemäß einer Honorarvereinbarung mit einem spezialisierten Anwalt. Gleichzeitig übernehmen wir die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und helfen Ihnen so, den guten Ruf Ihres Vereins zu schützen.
Diese Kosten übernehmen wir
außergerichtliche Betreuung durch einen Anwalt |
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Kostenschutz vor Gericht |
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Steuer-Straf-Rechtschutz |
bis 50.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit |
bis 50.000 € |
private Ermittlungen |
bis 50.000 € |
Darlehen für eine Strafkaution |
bis 200.000 € |
24-Stunden-Strafverteidiger Hotline |
|
Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall, maximiert auf das Zweifache für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Fälle.
Wir stehen für Sie ein
Ganz gleich, welches strafrechtliche – nicht verkehrsrechtliche – Vergehen man Ihnen oder Ihren Mitgliedern vorwirft: Wir zahlen die angemessenen Rechtsanwaltskosten, auch über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinaus.
Gleiches gilt, wenn stattdessen ein Steuerberater beauftragt werden muss. Mitversichert sind:
- Sachverständigenkosten
- Reisekosten
- Übersetzungskosten
- Nebenklagekosten
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
- private Ermittlungen
Straf-Rechtsschutz im Sport: Beispiele aus der Rechtspraxis
Alle Beiträge für den Straf-Rechtsschutz im Sport auf einen Blick
Die Tarife gelten für Mitgliedsvereine der Landessportverbände (LSV) und der Landessportbünde (LSB).
Vereinsmitglieder |
Jahresbeitrag in Euro |
---|---|
bis 250 |
119,00 |
bis 500 |
175,00 |
bis 750 |
225,00 |
bis 1.000 |
265,00 |
bis 1.500 |
345,00 |
bis 2.000 |
415,00 |
bis 2.500 |
485,00 |
bis 3.000 |
545,00 |
über 3.000 |
auf Anfrage |
Noch Fragen zur Vereins-Reiseversicherung?
Unser Versicherungsschutz gilt für die gesetzlichen Vertreter des Vereins, seine Mitglieder und Beschäftigten bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten für den Verein.
Ausgenommen sind Berufssportler, Lizenzspieler und Profiabteilungen.
Wir übernehmen die Kosten ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Versicherten.
…und wann nicht?
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. Und bei verkehrsrechtlichen Vergehen übernehmen wir keine Kosten.
Überzeugt vom Straf-Rechtsschutz im Sport?
Jeder Verein ist besonders. Daher gestalten wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel und schneiden ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zu.
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