24.06.2024
Wenn das Anpaddeln im Krankenhaus endet
Viele Wassersportlerinnen und Wassersportler freuen sich auf den Monat März, wenn das traditionelle „Anpaddeln“ auf dem Veranstaltungsplan steht. Zum Start in die neue Saison hatte sich die Abteilung „Kajaksport“ des Vereins in M. etwas Neues einfallen lassen. Der Abteilungsleiter und seine Übungsleitenden boten für Erwachsene und Kinder – zugleich auch für Nichtmitglieder zum Ausprobieren – ein Abenteuer-Schnupperpaddeln an.
Gleichzeitig sollte die neue Stegrampe zum ersten Mal genutzt werden, um die Boote zu Wasser zu lassen. Viele Helfer der Kajakabteilung hatten zuvor die alte Stegrampe am vorbeifließenden Fluss entfernt und in mehreren Bauabschnitten eine neue Rampe nahe des Bootshauses eingebaut.
Unter Aufsicht und Anleitung des Abteilungsleiters fuhr das Nichtmitglied A. mit einem Kajak die neue Stegrampe herunter. Plötzlich und unerwartet stoppte das Kajak der jungen Frau in einer Sandbank des Flusses. Die Kajak-Spitze war tief in das Wasser des Flusses eingetaucht. Durch die Wucht des Aufpralls geriet A. vollständig in die Spitze des Kajaks und stieß dabei mit ihren beiden Füßen heftig gegen die Wand des Boots. Sie zog sich eine Fraktur des linken Mittelfußknochens und einen Zehenbruch rechts zu.
Die am Ufer stehenden Vereinsmitglieder kümmerten sich sofort um A. und halfen ihr, sich aus ihrer Position im Kajak zu befreien. Sie wurde anschließend im nahegelegenen Krankenhaus ärztlich behandelt.
Wie half die ARAG?
Der Abteilungsleiter des Vereins war angesichts der gravierenden Verletzungen der A. besorgt und rief die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim LSB/LSV an. Dort erhielt er die Auskunft, dass er den Unfall melden könne, da sein Verein eine Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen habe und A. somit die Leistungen aus der Sport-Unfallversicherung in Anspruch nehmen könne. Sehr gut, dass der Verein diese Absicherung getroffen hatte!
Der Abteilungsleiter fragte auch nach, wie er und seine Helferinnen und Helfer, die das Anpaddeln organisiert hatten, eigentlich versichert seien und was geschehen würde, wenn beispielsweise die Krankenkasse oder A. selbst Schadensersatzansprüche erheben würden. Die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros informierten ihn darüber, dass die Verantwortlichen des Vereins als auch die von ihm eingesetzten Helferinnen und Helfer, Trainerinnen und Trainer sowie die Übungsleitenden im Umfang des Sportversicherungsvertrags des jeweiligen LSB/LSV haftpflichtversichert sind.