
Gute Frage: Wie sind Vereine bei Feriencamps und Vereinsausflügen versichert?
23.05.2023
Ferienfreizeiten und Vereinsausflüge fördern den Zusammenhalt der Mitglieder und sind somit eine wichtige gesellschaftliche Ergänzung des Vereinslebens. Die ARAG Sportversicherung schützt Vereine deshalb nicht nur bei Training und Wettkampf, sondern auch bei Mannschaftsfahrten oder anderen sozialen Aufgaben. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Jugendmannschaft im Feriencamp tagsüber kleine Turniere veranstalten und abends gemütlich am Lagerfeuer Stockbrot rösten, genießt der Verein als Veranstalter unseren Versicherungsschutz. Das gilt auch beim Tagestrip zum Vergnügungspark.
Wer ist versichert?
Nicht nur die beteiligten Vereinsmitglieder genießen Versicherungsschutz, sondern auch die Helfer bei Veranstaltungen oder Vereinsausflügen und -fahrten. Selbst dann, wenn diese nicht Mitglieder des Vereins sind! Selbstverständlich sind auch der Hin- und Rückweg versichert.
Unsere Empfehlung: Versichern Sie mitreisende aktive Nichtmitglieder!
Nicht versichert sind aktive Teilnehmer eines Ausflugs oder einer Ferienfreizeit, die keine Vereinsmitglieder sind. Hierfür gibt es eine gute Lösung. Sollten also bei der Fahrt Ihrer Jugendmannschaft Kinder teilnehmen, die Ihrem Verein nicht angehören, können Sie diese ganz einfach mit unserer Reiseversicherung separat versichern.
Haben Sie Versicherungsfragen zu Ihrem nächsten Vereinsausflug oder dem Feriencamp? Dann kontaktieren Sie einfach Ihr zuständiges Versicherungsbüro.
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