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Wenn die Behörde plötzlich Zinsen fordert

21.08.2020

Heute zeigen wir Ihnen anhand eines Praxisfalls, wie wichtig spezieller Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre ist.

Ein Fußballverein beabsichtigte, seinen Rasensportplatz mit einer Beregnungsanlage samt Wasserspeicher nachzurüsten. Im März 2019 wurden die vom Vereinsvorsitzenden beantragten Fördermittel von 3.000 Euro bewilligt und vollständig ausgezahlt.

Die Fußballsaison lief, der Spielplan musste eingehalten werden; der Baubeginn verschob sich in den Spätsommer. In der spielfreien Zeit regnete es oft und heftig. Der Bauverlauf stockte. Ein kleines Wunder, dass die Beregnungsanlage zur nächsten Spielsaison fertig war und prima funktionierte.

Da fehlte nur der Papierkram: Vereine müssen Rechnungen, die die Verwendung der Mittel belegen einreichen. Die Behörde prüfte und stellte fest, dass die ausgezahlten Zuwendungsmittel teilweise nicht fristgerecht eingesetzt worden waren. Die bewilligten Mittel hätten spätestens zwei Monate nach Auszahlung ausgegeben werden müssen. Daher erhob sie Zinsen für die Zeit vom Auszahlungszeitpunkt bis zur verspäteten zweckgerechten Verwendung in Höhe von jährlich fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Mit anderen Worten: Der Vorsitzende des Sportvereins erhielt einen Bescheid über die Zahlung 123 Euro Zinsen.

Wie die ARAG helfen konnte

Mit seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit D&O-Versicherung war der Fußballclub bestens abgesichert. Denn: ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn – wie hier – ein Vereinsvorstand einen Fehler gemacht hat bzw. ihm ein solcher vorgeworfen wird und dadurch dem Verein oder einem Dritten ein Schaden entstanden sein soll. Der Vorsitzende wusste nämlich nichts von der zeitlich begrenzten Mittelverwendung. Bei den Bauberatungen war das nicht thematisiert worden.

Der Verein telefonierte mit seinem zuständigen Ansprechpartner bei der ARAG. Sie prüfte die Deckung im Rahmen der D&O-Versicherung. Es folgte eine Schadenmeldung mit sämtlichen Bescheiden der Behörde. Und da die Zinsen vermeidbar gewesen wären, wurde der Schaden zur Erleichterung des Vereinsvorstands reguliert.

Unser Tipp für die Sportverbände und -vereine

Fragen Sie in Ihrem jeweiligen Versicherungsbüro, ob für Ihren Verein eine Absicherung für Vermögensschäden besteht. Einige Landessportbünde und Landessportverbände haben als Dachorganisation für ihre Mitgliedsverbände und -vereine eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit D&O-Deckung abgeschlossen.

Sie können dieses Risiko sonst jederzeit absichern. Wir beraten Sie gerne. Hier geht’s zu ersten Informationen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Und hier können Sie sich zur D&O-Deckung informieren.

 

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.

Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro

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