
Baupfusch – So können sich Bauherren schützen
Häufige Fälle von Baupfusch in und am Haus, wie man sie erkennt und wie sich Bauherren vor Baupfusch schützen können.
20.01.2021 • 2 min Lesezeit
- Verantwortlich ist immer der Betrieb, der den Pfusch verursacht hat.
- Baumängel bestehen bei jeder Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch, wenn daraus noch kein Schaden entstanden ist oder überhaupt keine Folgeschäden entstehen können.
- Dokumentieren Sie Mängel oder Schäden fotografisch und informieren Sie Ihren Versicherer.
Baupfusch: Wer ist Verantwortlich?
Fehler am Bau können durch Materialschäden entstehen, aber auch durch schlecht ausgeführte Arbeiten. Die Fehler können also schon beim Rohbau bis hin zum Dach durch Dachdeckerpfusch entstehen oder auch erst bei den letzten Handgriffen. Die Folgen hingegen sind entweder gleich sichtbar oder zu einem späteren Zeitpunkt. Verantwortlich ist aber immer der Betrieb, der den Pfusch verursacht hat.
Stockende Arbeiten, weil ein Betrieb zu langsam ist, können ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Haftbar ist der Verursacher der Verzögerung.
Typische Fehler sind:
- Fehlerhafte Dachdämmung
- Abluftleitungen eingequetscht
- Probleme mit der Luftdichtigkeit bei Neubauten
Versicherer beobachten häufig:
- Schäden durch Elektro- und Rohrinstallationen
- Fehler beim Bau von Leitungen und Installationen im Badezimmer
- Unsachgemäß verlegte Fliesen
- Schäden an Nachbarhäusern durch Bauarbeiten
Schutz vor Baupfusch
Pfusch am Bau kann teuer werden. So können Sie das Risiko für Ihre Baustelle reduzieren:
- Auswahl von in der Handwerkskammer eingetragenen Fachbetrieben mit ausreichenden nachweisbaren Qualifizierungen
- Überprüfung der Qualifikation
- Regelmäßige Kontrollen auf der Baustelle, bspw. bevor Fliesen gelegt werden und Wände verschlossen werden
- Eventuelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen
- Kontakt zu den Handwerksbetrieben halten
Qualifizierte Betriebe können ihre Befähigung nachweisen. Lassen Sie sich Betriebe gerne empfehlen, verlassen Sie sich aber nicht nur auf Bewertungen aus dem Internet. Anerkannte Betriebe sind bei der Handwerkskammer eingetragen und können das nachweisen. Zu jedem Betrieb gehört außerdem ein Meister, der die Hauptverantwortung trägt. Das gilt nicht für Trockenbauer, die ohne Meister auskommen dürfen. Wenn Sie nun auch noch auf Ihrer Baustelle die störanfälligen Zwischenschritte überprüfen, wie das Verschließen der Wände, bevor die Fliesen verlegt werden, haben Sie viele Risiken für Baupfusch ausgeschlossen. Klären Sie regelmäßig mit den Betrieben, ob das Vorankommen noch zur Bauplanung passt.
Baumängel sind Fehler beim Bau, also schlechte oder gar nicht durchgeführte Arbeiten.
Bauschäden sind die Folge von Baumängeln.
Wenn Sie Bauschäden feststellen, empfiehlt sich die gleiche Vorgehensweise wie beim Baupfusch.
Baupfusch festgestellt – was nun?
Zunächst einmal ist es gut, dass Sie den Fehler bemerkt haben. Jeder spätere Zeitpunkt hätte das Problem womöglich noch vergrößert. Folgendes ist nun zu erledigen:
- Informieren Sie den Handwerksbetrieb
- Dokumentieren Sie die Schäden
- Kontaktieren Sie Ihre Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer wird Sie umgehend informieren, ob ein Gutachter den Pfusch am Bau begutachten wird und wie bis dahin zu verfahren ist. Für gewöhnlich wird der Versicherer Sie bitten, alle Schäden mit Fotos und Datum zu dokumentieren und dem Gutachter vorab zuzusenden.
Ein Baumangel ist jede Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung. Es muss also noch kein Folgeschaden entstanden sein und es ist auch nicht erheblich, ob daraus überhaupt ein Schaden entstehen kann. Ein typisches Beispiel dafür ist die Fehllieferung von minderwertigerem Material, das nicht grundsätzlich untauglich ist, das Sie aber so nicht gewählt haben. Auch das sind Mängel, für die Sie den beauftragten Betrieb in Regress nehmen können.
Grundlage für Ihre Rechte ist das neue Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Sollte es zwischen Ihnen und dem Handwerksbetrieb nun zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommen, garantiert die Zuständigkeit von spezialisierten Baukammers, dass der Fall zügiger verhandelt werden kann, als das früher der Fall war.
Beseitigt der Betrieb den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist, dürfen Sie einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen. Auch hier ist die Bauherren-Rechtsschutz Ihr Ansprechpartner. Ihr Anwalt wird Sie über die richtige Vorgehensweise beraten, damit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Die Rechnungen der Betriebe helfen Ihnen, dem Verursacher die Schuld nachzuweisen. Auf den Rechnungen finden Sie die Auflistungen der geleisteten Arbeiten und der verwendeten Materialien.
Schäden am Nachbarhaus
Schäden an Nachbarhäusern entstehen vor allem durch Baumaschinen. In einem solchen Fall kommt die Schadensmeldung entweder durch den Verursacher oder durch den geschädigten Nachbarn. Informieren Sie vorsichtshalber auch dann Ihre Bauherrenversicherung, wenn beide schon dabei sind, sich untereinander zu einigen.
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