Instrumentenversicherung für Karnevalisten
Mit unserer Musikinstrumentenversicherung müssen Sie sich nach einer Beschädigung des Instruments keine Sorgen um die Reparaturkosten machen. Auch die Ersatzbeschaffungskosten nach einem Verlust, zum Beispiel durch Diebstahl, sichern wir umfassend ab.
- Transport und Transportmittelunfälle
- Diebstahl
- Abhandenkommen
- Veruntreuung und Unterschlagung
- Vertauschen und Liegenlassen
- Raub und räuberische Erpressung
- Brand
- Blitz und Explosion
- Wasser
- elementare Ereignisse
Das könnte Sie auch interessieren: