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Auf den Punkt

 
  • Die GEMA erhebt Gebühren für das öffentliche Abspielen von lizenzierter Musik und verteilt die Einnahmen fair an die Urheber.
  • Auch Vereine müssen die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen, Festen & Co. bei der GEMA anmelden und bezahlen.
  • Der Preis wird für jede Veranstaltung individuell nach Tarif, Teilnehmerzahl bzw. Fläche berechnet.
  • Eine Anmeldung kann online durchgeführt werden – je früher, desto besser.
  • Überprüfen Sie, ob ein Pauschalvertrag für Ihren Verein besteht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat für den organisierten Sport beispielsweise bis zum 31.12.2024 einen Pauschalvertrag getroffen.
 
 

Was ist die GEMA?

Musik bringt Stimmung, Emotion und verbindet Menschen. Auch im Vereinsleben spielt sie eine zentrale Rolle, ob bei Festen, Turnieren oder beim Training. Aber halt, bevor die Playlist startet, gibt's da noch eine wichtige Sache zu beachten: die GEMA.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) ist eine Institution, die dafür sorgt, dass Komponisten, Texter und Musikverleger ihren fairen Anteil bekommen, wenn ihre Musik öffentlich gespielt wird. Diese Rechte umfassen sowohl die Aufführung als auch die Vervielfältigung und Wiedergabe von Musik. Kurz gesagt, ohne die Zustimmung der GEMA bzw. ohne Lizenz darf urheberrechtlich geschützte Musik nicht einfach so verwendet werden. Wer es dennoch tut, muss mit einer Strafzahlung rechnen.

 

GEMA-Pflicht auch für Vereine

Die GEMA-Pflicht gilt nicht nur für Musikveranstaltungen, Clubs oder Restaurants, sondern grundsätzlich auch für Vereine. Sobald Sie im Verein eine Veranstaltung planen und urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abspielen oder aufführen möchten, müssen Sie dies anmelden und dafür Gebühren an die GEMA entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein kommerziell ausgerichtet ist oder nicht. Die öffentliche Wiedergabe kann bei verschiedenen Anlässen stattfinden. Hier einige Beispiele:

  • Vereinsfeste und Tanzveranstaltungen
  • Training, Sportveranstaltungen, Kurse und Wettkämpfe mit musikalischer Begleitung
  • Hintergrundmusik bei Versammlungen oder in Vereinsräumen

Gut zu wissen: Aus § 15 Abs. 3 UrhG geht hervor, dass Ihre Veranstaltung als öffentlich gilt, sobald die Besucher nicht aus Ihrem persönlichen sozialen Umfeld stammen.

 

GEMA für gemeinnützige Vereine

Ausnahmen und spezielle Regelungen gibt es etwa für gemeinnützige Vereine oder Veranstaltungen, die einem bestimmten Zweck dienen. Zwar sind gemeinnützige Vereine nicht gänzlich von der GEMA-Pflicht befreit, erhalten jedoch für Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, in der Regel einen Nachlass.

Gut zu wissen: In Bayern gibt es seit April 2023 eine Pauschalregelung für ehrenamtliche Veranstaltungen.

 

Sparen mit GEMA-Pauschale für Vereine

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, mit der GEMA Pauschalvereinbarungen zu treffen, etwa wenn Sie regelmäßig Veranstaltungen planen oder dauerhaft Hintergrundmusik abspielen. Der Vorteil dieser Pauschale liegt darin, dass nicht jede einzelne Veranstaltung oder Musiknutzung vorab angemeldet und genehmigt werden muss. Stattdessen reicht es, wenn die Nutzung im Nachhinein gemeldet wird. Dies reduziert den administrativen Aufwand und sorgt für mehr Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen, da die Pauschalgebühr bereits alle potenziellen Nutzungsfälle abdeckt. Im Vergleich zu Einzelverträgen können Sie so zehn Prozent sparen.

 

Haben Eintrittsgelder Auswirkung darauf, ob mein Verein GEMA zahlen muss?

Nicht wirklich. Für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld muss die GEMA-Anmeldung zwingend erfolgen. Auch dann, wenn Sie keine lizenzierte Musik verwenden. Am besten vermerken Sie dies gleich bei der Anmeldung. Bei Vereinsveranstaltungen ohne Eintritt müssen Sie ebenfalls GEMA-Gebühren entrichten, sofern Sie urheberrechtlich geschützte Musik spielen.

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GEMA-Tarife für Vereine im Überblick

Prinzipiell unterscheidet die GEMA zwischen verschiedenen Veranstaltungsarten und hält entsprechende Tarife bereit. Hier eine Übersicht, welcher Tarif für welche Form von Veranstaltungen gilt.

Veranstaltungsform
GEMA-Tarif
Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik im Profi- und Amateursport (Eiskunstlauf, Rhythmische Gymnastik, Cheerleading, musikalische Umrahmung) M-SP
Veranstaltungen mit Musikern (Partys, Vereinsfeste, Karnevalssitzungen, Zeltveranstaltungen) U-V
Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter (Party mit DJ, Musik von CD oder Laptop, Tanzveranstaltungen, Bälle) M-V
Kostenlose Feste im Freien ohne Zelt (Dorf- und Stadtfeste, Märkte) U-ST
Unterhaltungskonzerte (Konzerte, Comedy, Festivals, Kabarett) U-K
Fitness- und Gesundheitskurse WR-KS-F
Tanzkurse (Tanzschulen in den eigenen Räumen, Kurse) WR-KS
 

So viel GEMA müssen Vereine für Veranstaltungen zahlen

Die Höhe Ihrer GEMA-Gebühren hängt vom jeweils zutreffenden Tarif für Ihre Vereins- bzw. Sportveranstaltung ab. Hier wird neben der Art der Veranstaltung auch die Anzahl der Besucher oder die Fläche berücksichtigt, um einen individuellen Preis festzulegen.

Höhe der GEMA-Zahlungen: Beispiele für Vergütungssätze

  • Eine Sportveranstaltung mit Musikdarbietung kostet pauschal 28 Euro je 150 Zuschauer. Wird bei einer solchen Veranstaltung lediglich vor Beginn, am Ende oder in den Pausen Musik gespielt, halbiert sich der Betrag auf 14 Euro je 150 Besucher.
  • Ein Vereinsfest mit Musikern, wie ein Ball oder eine Karnevalssitzung, wird nach Fläche abgerechnet. Pro 100 m² fallen 28,20 Euro Gebühren an. Gleiches gilt übrigens auch für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe.
  • Spielen Sie Musik im Freien, wird der GEMA-Betrag ebenfalls nach Fläche berechnet. Bis insgesamt 300 m² kosten jede 100 m² 19,70 Euro. Bei mehr als 300 m² beträgt die Vergütung 98,70 Euro je angefangene 500 m².

Beachten Sie, dass es sich bei diesen Preisangaben um Veranstaltungen mit einer Mindestvergütung bzw. einem Netto-Eintrittsgeld bis 1,69 Euro handelt. Je weitere 0,85 Euro Netto-Eintrittsgeld erhöhen sich die Gebühren pro 150 Zuschauer bzw. 100 m². Genaue Preise finden Sie direkt bei der GEMA oder Sie nutzen den offiziellen Preisrechner. Hier können Sie Ihre Veranstaltung und die Musiknutzung auch gleich im Onlineportal anmelden.

 

So können Vereine GEMA anmelden und abrechnen

Die Anmeldung einer Veranstaltung ist relativ einfach und lässt sich in drei Schritten erledigen:

  1. Registrieren Sie sich zunächst im GEMA Onlineportal und wählen Sie die Art Ihrer Veranstaltung aus.
  2. Anschließend berechnen Sie den Preis für die Musiknutzung, geben Ihre Daten ein und schließen die Anmeldung ab.
  3. Nach einer Veranstaltung mit Live-Musik reichen Sie eine Setlist (Musikfolge) ein, um so eine faire Verteilung der Lizenzkosten an die Urheber zu ermöglichen. Dafür haben Sie höchstens sechs Wochen Zeit.

Eine fixe Zeitspanne, wann genau die Musiknutzung angemeldet werden muss, ist nicht festgelegt – in jedem Fall aber vor der Veranstaltung, sodass die GEMA eine Einwilligung erteilen kann. Sollten Sie sich online neu registrieren, beachten Sie, dass die Freischaltung Ihres Profils bis zu 14 Tage dauern kann. Deshalb empfiehlt sich bei der Anmeldung das Motto: Je früher, desto besser.

 

Strafe bei Nicht-Anmeldung

Wenn Musiknutzung nicht bei der GEMA angemeldet wurde, erwartet Sie eine Strafzahlung. Die GEMA hat das Recht auf Schadensersatz in Höhe der sogenannten Kontrollkosten, wenn eine Musiknutzung nicht rechtzeitig angemeldet wird. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Kontrollkostenzuschlag von in der Regel 100 Prozent des Regeltarifs erhoben wird, was die Kosten für die Veranstaltung oder Musiknutzung effektiv verdoppelt.

Gut zu wissen: Auch eine fehlende oder zu spät eingereichte Setlist wird nicht außer Acht gelassen. In beiden Fällen berechnet die GEMA zusätzliche 10 Prozent der Vergütung.

 

Alternativen zu GEMA-pflichtiger Musik

Wenn die von Ihnen verwendete Musik aus dem Repertoire von Komponisten stammt, deren Tod bereits mehr als 70 Jahre zurückliegt, entfallen die GEMA-Gebühren komplett. Diese Musikwerke gelten als gemeinfrei oder GEMA-frei und umfassen beispielsweise klassische Stücke aus der Barockzeit, der Klassik oder der Romantik sowie traditionelle Volkslieder. Im Internet finden sich zudem zahlreiche Quellen für gemeinfreie Musik, die häufig gratis oder gegen eine geringe Gebühr zum Download bereitsteht.

 
 

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