Versicherungen für Fördervereine von Kindertagesstätten und Schulen
Gemeinsam fördern. Verlässlich abgesichert.
Für alle Kita- und Schulfördervereine, die im Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) organisiert sind.

Sicherheit für Ihren Förderverein – von Anfang an.
Damit die Fördervereine für Kindertagesstätten und Schulen einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) mit der ARAG Sportversicherung einen Gruppenvertrag geschlossen, der auf die speziellen Risiken der Vereine zur Förderung von Kitas und Schulen eingeht.
Leistungen des Gruppenvertrags
Die ARAG Gruppenversicherung kurz erklärt
Als Verein im Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. können Sie sich über den ARAG Gruppenvertrag absichern. Diese speziell für Vereine im BSFV entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.
- Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für den Verein und seine Mitglieder
- Unfallschutz für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen einschließlich Wegerisiko
- Spezieller Haftungs-Schutz für die Vereinsführung durch die D&O-Versicherung
- Fünf Versicherungen zum günstigen Pauschalbeitrag
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Mitgliedschaft plus |
Mitgliedschaft superplus |
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| Haftpflichtversicherung | ||
| Personen- und Sachschäden |
10.000.000 Euro |
10.000.000 Euro |
| Vermögensschäden |
50.000 Euro je Verstoß |
50.000 Euro je Verstoß |
| Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und den fest verbundenen Teilen |
500.000 Euro |
500.000 Euro |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. Einrichtungen, Sportgeräte) |
35.000 Euro |
35.000 Euro |
| Umweltschadenversicherung |
5.000.000 Euro |
5.000.000 Euro |
| Umwelthaftpflicht-Basisversicherung |
5.000.000 Euro |
5.000.000 Euro |
| Mietschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand/Explosion |
5.000.000 Euro |
5.000.000 Euro |
| Schlüsselverlust |
20.000 Euro |
20.000 Euro |
| Rechtsschutzversicherung | ||
| Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz |
100.000 Euro |
100.000 Euro |
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Vertragsrechtschutz
mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro
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| Vertrauensschadenversicherung | ||
| für Vereine |
20.000 Euro |
20.000 Euro |
| für Landesverbände |
40.000 Euro |
40.000 Euro |
| bei Betrug |
5.000 Euro |
5.000 Euro |
| Unfallversicherung | ||
| Im Todesfall |
7.500 Euro 2.500 Euro zzgl. je versorgungspflichtiges Kind |
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| Im Invaliditätsfall |
7.500 Euro pauschal – ab 15 % Invaliditätsgrad – bis zur Höchstsumme von 180.000 Euro gemäß Leistungstabelle (siehe Merkblatt Ziffer 4) |
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| Übergangsleistung |
2.000 Euro nach 6 Monaten und weitere 2.000 Euro nach 9 Monaten |
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| Serviceleistungen |
5.000 Euro |
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| Kosmetische Operationen |
5.000 Euro |
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| D&O-Versicherung | ||
| ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates |
125.000 Euro |
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Merkblätter zum Gruppenvertrag
Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken
Kurzmerkblatt Schulförderung Merkblatt SchulförderungKita- und Schulfördervereine im BSFV e.V. sind im Rahmen und Umfang der Gruppenversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können.
Zusatzversicherungen für Ihren Kita- / Schulförderverein
Kfz-Zusatzversicherung Sach- und Gebäudeversicherung Reiseversicherung Elektronikversicherung VeranstaltungsausfallversicherungZusätzlicher Unfallversicherungsschutz
Zusätzlich können Sie über den Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) diese Versicherungen abschließen:
Es besteht die Möglichkeit einen ergänzenden Unfallschutz für die vom Schulförderverein aktiv betreuten Schüler abzuschließen. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch ein Unfallschutz vorhanden ist, wenn die Aktivität des Schulfördervereins außerhalb des Organisations- und Verantwortungsbereichs liegt.
Versichert ist die aktive Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen des Fördervereines, einschließlich der Teilnahme an der schulischen Ganztagsbetreuung durch den Förderverein.
Versicherungsschutz |
Leistungen je Schüler |
|---|---|
| Grundsumme im Invaliditätsfall |
25.000 Euro |
| Höchstleistung im Invaliditätsfall |
75.000 Euro |
| Todesfall |
5.000 € |
| Krankenhaus-Tagegeld |
10 Euro |
| Serviceleistungen |
5.000 Euro |
| Übergangsleistung nach 6 Monaten |
1.500 Euro |
Es besteht die Möglichkeit einen ergänzenden Unfallschutz für die vom Schulförderverein aktiv betreuten Kita-Kinder abzuschließen. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch ein Unfallschutz vorhanden ist, wenn die Aktivität des Kitafördervereins außerhalb des Organisations- und Verantwortungsbereichs liegt.
Versicherungsschutz |
Leistungen je Kita-Kind |
|---|---|
| Grundsumme im Invaliditätsfall |
25.000 Euro |
| Höchstleistung im Invaliditätsfall |
75.000 Euro |
| Todesfall |
5.000 € |
| Krankenhaus-Tagegeld |
10 Euro |
| Serviceleistungen |
5.000 Euro |
| Übergangsleistung nach 6 Monaten |
1.500 Euro |
Praxisbeispiele
Übermittagsbetreuung
Der Schulförderverein organisiert die Übermittagsbetreuung für die Kinder der Schule. Durch die Unaufmerksamkeit der Aufsichtsperson verletzt sich ein 8-jähriger Junge beim Spiel schwer. Die Eltern stellen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 18.000 Euro gegen den Schulförderverein und dessen Betreuer. ARAG leistet.
Vorstandssitzung
Der Vorsitzende eines Schulfördervereins lädt den Vorstand zu einer Sitzung in sein Privathaus ein. Im Verlauf der Vorstandssitzung entwickelt sich eine lebhafte und laute Sachdiskussion. Aus persönlicher Verärgerung über gefasste Beschlüsse schlägt ein Vorstandsmitglied mit der geballten Faust so unbedacht auf den Tisch, dass die teure Kristallvase zerstört wird. Der Vorsitzende macht Schadenersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied geltend. ARAG leistet.
Schulfest
Zur Finanzierung der schulischen Aktivitäten veranstaltet der Schulförderverein ein Schulfest. Beim Aufbau eines größeren Zeltes wird vergessen die Sicherungssplinte einzuhängen. Beim ersten Windzug bricht das Zelt zusammen und verletzt 5 Personen durch herabstürzendes Zeltgestänge schwer. ARAG leistet.
Renovierung in Eigenregie
Der Schulförderverein renoviert in Eigenregie die veralteten Klassenräume der Schule. Hierzu werden Farbe und Pinsel gekauft und in Eigenregie aufgetragen. Bei der Auswahl der Farbe wurde nur auf den Preis geschaut. Der Vorsitzende des Schulfördervereins achtete nicht darauf, dass die Farbe nicht für Innenräume geeignet ist und schwere Atemwegserkrankungen hervorruft. Neben Schadenersatzforderungen der Eltern erkrankter Schüler sieht sich der Schulförderverein auch den Dekontaminationskosten der Schule ausgesetzt. Die Farbe an den Wänden musste von einem Fachunternehmen befreit und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. ARAG leistet.
Eigenes Büro
Der Schulförderverein betreibt ein eigenes Büro in der Schule. Beim Betreten des Büros stolpert die Mutter eines Kindes über einen hochstehenden Teppichrand, reißt sich das Kreuzband und bricht sich beim Aufprall auf den Boden das Handgelenk. Die Mutter stellt Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 12.500 Euro, da der Schulförderverein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts musste eine Haushaltshilfe für die Familie und die Kinderbetreuung angestellt werden. ARAG leistet.
Achtung: Die Haftpflichtversicherung der Schule wird hier nicht einspringen.
Wichtig
Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen und Erläuterungen auf diesen Seiten nicht den Wortlaut des Versicherungsvertrages mit dem BSFV in seiner jeweils aktuellen Fassung ersetzen. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich der Versicherungsvertrag zwischen der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG und dem BSFV.
Ihr persönlicher Kontakt

Björn Bauer
Björn Bauer ist Ihr Spezialist für den Bereich Kita- und Schulfördervereine und beantwortet alle Ihre Fragen.
Tel: 0211 9633707
E-Mail:
So nehmen Sie Ihre Versicherungen in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich direkt an den BSFV. Am besten geht das über unsere Online-Formulare. Der BSFV reicht die Meldungen an uns weiter.
Noch Fragen?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.