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Die Leistungen für Vereine im Deutschen Chorverband

Alle Vereine im Deutschen Chorverband e.V. sind über die ARAG abgesichert. Die obligatorische Absicherung des Vereinsbetriebs über eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wird von einer Vielzahl der einzelnen Chorverbände im DCV noch erweitert über den sogenannten „Rundumschutz“:

Versicherungsschutz für Konzerte, Proben, Chortreffen, -fahrten
Versichert sind aktive Mitglieder, Vorstände, Chorleiter, Aufsichtspersonen und Helfer bei Veranstaltungen
Haftpflicht- und Rechtsschutz – über die Chorverbände im DCV auch Unfallschutz und erweiterte Absicherung von Vermögensschäden
 

Die Gruppenversicherung deckt diese Bereiche ab

Versicherungsleistung
Basisschutz
erweiterter Basisschutz
Rundumschutz
Haftpflicht
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Mitglieder vor Schadenersatz­ansprüchen.
Rechtsschutz
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband.
satzungsgemäßer Vereinsbetrieb
z. B. Konzerte, Proben, Auftritte, Chorfeste
alle öffentlichen Veranstaltungen
und Reisen, auch über den satzungsgemäßen Vereinsbetrieb hinaus, z. B. Disco, Brauchtumsfeste
Unfall
Absicherung für Mitglieder und Helfer einschließlich Wegerisiko
Vermögens­schaden
Schützt den Verein finanziell bei fahrlässigen Pflichtverletzungen des Vorstands und haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern.
D&O-Deckung
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Kurzmerkblatt Basisschutz
Kurzmerkblatt erweiterter Basisschutz
Kurzmerkblatt Rundumschutz

Schaden telefonisch melden

0211 963 3090

 

Schaden per Post melden

Hinweis für Unfallmeldungen: Bitte drucken Sie die Formulare aus und versehen diese mit einer Unterschrift vom Verein und der Verletzten Person.

Hinweis: Die Schadensanzeigen werden elektronisch zentral in Düsseldorf verarbeitet.

Gut zu wissen!

Reicht der Schutz der Gruppenversicherung eigentlich aus?

Der Basisschutz über den DCV bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht und Rechtsschutz. Dieser wird über den erweiterten Basisschutz um alle öffentlichen Veranstaltungen mit erhöhter Versicherungssumme erweitert. Der Rundumschutz über die Chorverbände im DCV bietet eine sehr weitreichende Absicherung – eine zusätzliche Unfallversicherung plus Absicherung von Vermögensschäden.

Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. des Vereinsfundus und der Instrumente, sind nicht Gegenstand der Gruppenversicherung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:

So können sich Vereine zusätzlich absichern
  • Inventarversicherung Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
  • Musikinstrumentenversicherung Versicherungsschutz bei Diebstahl und Beschädigung – auch für Leihgaben.
  • Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz Ob Konzertveranstaltungen oder Übungsabende: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.
 

Wo können wir noch besser werden?

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