Gruppenversicherung für Chöre und Vereine im Deutschen Chorverband e.V.
Die Leistungen für Vereine im Deutschen Chorverband
Alle Vereine im Deutschen Chorverband e.V. sind über die ARAG abgesichert. Die obligatorische Absicherung des Vereinsbetriebs über eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wird von einer Vielzahl der einzelnen Chorverbände im DCV noch erweitert über den sogenannten „Rundumschutz“:
Gut zu wissen!
Reicht der Schutz der Gruppenversicherung eigentlich aus?
Der Basisschutz über den DCV bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht und Rechtsschutz. Dieser wird über den erweiterten Basisschutz um alle öffentlichen Veranstaltungen mit erhöhter Versicherungssumme erweitert. Der Rundumschutz über die Chorverbände im DCV bietet eine sehr weitreichende Absicherung – eine zusätzliche Unfallversicherung plus Absicherung von Vermögensschäden.
Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. des Vereinsfundus und der Instrumente, sind nicht Gegenstand der Gruppenversicherung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Inventarversicherung Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
- Musikinstrumentenversicherung Versicherungsschutz bei Diebstahl und Beschädigung – auch für Leihgaben.
- Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz Ob Konzertveranstaltungen oder Übungsabende: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.
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