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Auf den Punkt

 
  • Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus sozial schwachen Familien die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten aus den Bereichen Kultur, Freizeit und Nachhilfe.
  • Die Abrechnung dieses Teilhabebudgets erfolgt entweder durch den Leistungserbringer – also beispielsweise den Sportverein – oder direkt durch die Familie über die zuständige Behörde.
  • Vereine können durch das Bildungspaket Kinder aufnehmen, die sich die Mitgliedsgebühr sonst nicht leisten können und profitieren so von wachsenden Teilnehmerzahlen.
  • Für die Annahme von Bildungsgutscheinen ist keine vorherige Registrierung des Sportvereins nötig.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben das Privileg, dass die Eltern ihnen eine Mitgliedschaft im Sportverein finanzieren können. Da in Deutschland aber jeder ein Recht auf Bildung und Förderung hat, wurde von der Bundesregierung 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Ein Teil dieser staatlichen Förderung ist der sogenannte Bildungsgutschein, der es jungen Menschen trotz finanzieller Einschränkungen unter anderem ermöglichen soll, Lernförderung und einen Zuschuss zum Schulmaterial zu erhalten oder an Freizeitprogrammen teilzunehmen – beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Für Bildungsgutschein-Berechtigte übernimmt bzw. bezuschusst dann der Staat die Kosten für eine Mitgliedschaft im Sport-, Kultur- oder Freizeitverein.

 

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf einen Bildungsgutschein, sobald sie oder ihre Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen,
  • einen Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Gut zu wissen: Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten gibt es nur bis zum 18. Geburtstag.

 

Wie viel vom Vereinsbeitrag wird vom Bildungsgutschein gedeckt?

Der Anteil des Bildungsgutscheines, der im Bereich Kultur, Freizeit und Sport genutzt werden kann, beträgt derzeit 15 Euro pro Monat.

 

Ihr Sportverein als „Bildungsanbieter“

Damit Ihr Verein Mitglieder mit einem Bildungsgutschein aufnehmen kann, benötigen Sie keine spezielle Zertifizierung oder Akkreditierung. Die Bezeichnung Bildungsanbieter oder Bildungsträger hat in diesem Kontext nichts mit beruflicher Weiterbildung zu tun. Bei dem Bildungsgutschein geht es vielmehr darum, finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft erst zu ermöglichen und die richtigen Werte im Sport zu vermitteln. Für Sie als Sportverein sind also keine Behördengänge oder zeitintensive Weiterbildungen notwendig.

 

Alternativen und Ergänzungen zum Bildungsgutschein

Je nach Sportart und Verein können die Gebühren für die Mitgliedschaft im Sportverein die durch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) getragenen 15 Euro monatlich überschreiten. Auch persönliche Schicksalsschläge können Familien in temporäre finanzielle Schieflagen bringen. In solchen Fällen können Sie und Ihr Verein aktiv dazu beitragen, trotzdem vielen Kindern und Jugendlichen eine Vereinsmitgliedschaft zu ermöglichen. Alternativen und Ergänzungen zur finanziellen Förderung einer Vereinsmitgliedschaft ohne Bildungsgutschein könnten so umgesetzt werden:

  • 1-Euro-Modell: Bereits bestehende Mitglieder können freiwillig einen Euro pro Monat mehr zahlen. Mit dem gesammelten Geld kann die Mitgliedschaft so für ein oder mehrere Mitglieder vergünstigt werden.
  • Privat-Patenschaften: Als Verein können Sie Patenschaften anbieten, mit denen eine Privatperson die monatlichen Gebühren der Vereinsmitgliedschaft eines Kindes übernimmt.
  • Unternehmens-Sponsoring: Auch Unternehmen und bereits bestehende Sponsoren könnten einen Anreiz darin sehen, einem oder mehreren sozial schwachen Kindern die Mitgliedschaft zu finanzieren – nicht nur aus Imagegründen.

Nur weil durch diese Alternativen die Mitgliedschaft ermöglicht wird, heißt das nicht, dass die soziale Verantwortung hier schon aufhört. Sachspenden sind ebenfalls eine willkommene Hilfe. Machen Sie im Verein darauf aufmerksam, dass Kinder und Familien beispielsweise zu klein gewordene Turnschuhe oder nicht mehr benutzte Sportutensilien spenden können.

 

Passgenauer Versicherungsschutz für Ihren Sportverein

Bei der Absicherung von Vereinen überzeugen wir als Deutschlands größter Sportversicherer mit über 50 Jahren Erfahrung und mehr als 21 Millionen Versicherten in Vereinen und Verbänden. Durch eine Mitgliedschaft in einem bei der ARAG Sportversicherung versicherten Landessportbund oder Landessportverband sind Ihr Verein und Ihre Mitglieder automatisch versichert.

 

Wie werden Bildungsgutscheine von Sportvereinen abgerechnet?

Wenn Sie sich als Verein am Bildungspaket beteiligen, gibt es zwei Möglichkeiten, dies abzurechnen. Entweder Sie rechnen den Bildungsgutschein selbst ab oder die jeweilige Familie bzw. die berechtigte Person lässt sich die Pauschale erstatten. Hierbei gibt es regional unterschiedliche Regelungen.

Der Verein rechnet selbst ab: Den Mitgliedsbeitrag rechnen Sie beziehungsweise die verantwortlichen Funktionen und Positionen direkt mit der jeweiligen Antragsstelle Ihrer Kommune ab. Das kann beispielsweise das Arbeitsamt, die Wohngeldstelle oder eine Stadtverwaltung sein. Der entsprechende Betrag wird anschließend auf Ihr Vereinskonto überwiesen. Auch wenn es durch das Einreichen von Rechnungen und das Warten auf die Auszahlung zu einem Mehraufwand auf Ihrer Seite kommen kann, stehen doch die Teilhabe am Vereinsgeschehen und die damit verbundenen positiven Entwicklungspotenziale der Kinder und Jugendlichen beim Sport im Vordergrund.

Die Familie lässt sich Kosten erstatten: In der Praxis ist es aufgrund der Verwaltungsvereinfachung und des Wegfalls diverser Anträge mittlerweile unbürokratisch möglich, den Bildungsgutschein abzurechnen.

 

Bildungskarte für eine einfachere Organisation

In vielen Orten wird für die einfache elektronische Abrechnung eine sogenannte Bildungskarte angeboten. Hierfür ist eine entsprechende Registrierung des Sportvereins notwendig. Danach kann Ihr Verein als Bildungsanbieter über eine digitale Plattform alle wichtigen Informationen einsehen, Auszahlungen verfolgen und die in Anspruch genommene Leistungen der Bildungskartenbesitzer eintragen. Hierfür reicht es, wenn Sie die Nummer auf der Karte notieren. Ein entsprechendes Lesegerät ist nicht notwendig.

Als zertifizierte Annahmestelle der jeweiligen Bildungskarte wird Ihr Sportverein meist auf der Website des Anbieters gelistet. Dadurch schaffen Sie mehr Aufmerksamkeit und können Ihre Reichweite steigern.

Informieren Sie auch die Nutzer auf Ihrer eigenen Vereinswebsite über das Angebot rund um Bildungskarte und BuT.

 

Kann ein Verein Bildungsgutscheine rückwirkend abrechnen?

Ein Verein, aber auch Familien können den Bildungsgutschein rückwirkend abrechnen. In der Regel ist dafür ein Nachweis über entsprechende Leistungen, die Mitgliedschaft im Verein oder die Teilnahme an Kursen nötig.

 

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