Ihr Beitrag macht Kinder stark

Rechtsschutz, der mehr bewirkt.

Mit jeder abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung im Aktionszeitraum vom 4. Mai bis zum 15. August 2026 unterstützen wir mit 20 Euro das UNICEF Kinderrechteschulen Programm.

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Mutter mit ihren Kindern lachend - Kopfbild für ARAG & UNICEF

Ihr Abschluss macht den Unterschied

Im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 15. August 2026 unterstützen wir mit jeder neu abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung mit 20 Euro das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland.

So helfen wir gemeinsam UNICEF dabei, das Wissen über Kinderrechte an deutschen Schulen zu verankern und Kinderrechte erlebbar zu machen. Um Kindern eine sichere und chancengerechte Zukunft zu ermöglichen.

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Wie werden die 20 Euro eingesetzt?

Mit dem Verkauf dieser Rechtsschutz­versicherung unterstützen wir mit 20 Euro das UNICEF Kinderrechteschulen Programm. Dies hilft UNICEF dabei, Kinderrechte im Schulalltag zu verankern.

Mehr Informationen auf unserer Partnerschaftsseite

Warum engagiert sich die ARAG?

Illustration einer Frau auf einer unausgeglichenen Wippe.

ARAG & Kinderrechte

Als weltweit führender Rechtsschutzanbieter steht die ARAG seit 90 Jahren für den chancengerechten Zugang zum Recht. Es ist daher auch unser Anliegen, Kinderrechte und faire Bildungschancen zu fördern. Kinder, die früh lernen, dass sie Rechte haben, werden sich später auch dafür einsetzen. Das stärkt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Rechtsschutz, der mehr bewirkt. Auch im Alltag.

Ganzheitlich geschützt: Unsere Rechtsschutzversicherung ist so individuell wie Ihr Leben. Bestimmen Sie einfach selbst, wie umfangreich Ihr Schutz ausfallen soll - durch Auswahl unserer Bausteine für die relevanten Lebensbereiche.

Mit dem Verkauf dieser Rechtsschutzversicherung unterstützt die ARAG mit 20 Euro das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland.

Baustein „Privat“

Sie kaufen eine neue Küche und stellen nach dem Aufbau erschrocken fest, dass die Front zerkratzt ist? Sie verkaufen online das geliebte Porzellan, vergessen es zu versenden und werden vom Käufer wegen Betrugs angezeigt? Vielleicht sind Sie aber auch im Snowboardurlaub mit einem Skifahrer kollidiert und verlangen nun Schmerzensgeld? Kann alles passieren. Und dann ist unser Privat-Rechtsschutz da. Für Sie.

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Baustein „Wohnen“

Ihr Vermieter kündigt Ihnen urplötzlich die Wohnung und Sie wollen sich wehren? Vielleicht spielen aber auch Ihre Nachbarn jedes Sommerwochenende nachts im Garten zu laut Gitarre? Alles schon gehört. Und dann ist unser Privat-Rechtsschutz-Baustein „Wohnen“ genau das Richtige für Sie.

Baustein „Verkehr“

Auf dem Weg zur Arbeit rummst es plötzlich, weil Ihnen jemand hintendrauf gefahren ist? Oder Sie fahren mit Ihrem Lastenrad die Kinder zur Kita und werden dabei übersehen? Vielleicht sollen Sie aber auch zu schnell gefahren sein, bekommen einen Bußgeldbescheid und finden das unerhört? Passiert täglich. Und dann ist unser Privat-Rechtsschutz Baustein „Verkehr“ genau das, was Sie brauchen.

Baustein „Beruf“

Das Finanzamt erkennt Ihre Werbungskosten nicht an? Vielleicht haben Sie auch beim letzten extrem wichtigen Projekt Ihrer Firma extrem viele Überstunden geleistet und diese werden nicht in Ihrem Sinne abgegolten? Soll alles vorkommen. Dann ist unser Privat-Rechtsschutz Baustein „Beruf“ genau das Richtige für Sie.

Rechtsschutz, der Menschen unterstützt

Wenn es darauf ankommt, ist verlässliche Unterstützung entscheidend. Lesen Sie, warum Kunden, Partner und Mitarbeiter auf die ARAG vertrauen.

"Als ich plötzlich rechtliche Unterstützung brauchte, hat mich die ARAG schnell und unkompliziert begleitet. Das gibt ein gutes Gefühl, wenn man weiß, dass man nicht allein dasteht."

Christiane Nguyen

ARAG Kundin

"Rechtsschutz bedeutet für uns mehr als nur Versicherung. Es geht darum, Menschen zu unterstützen, wenn sie ihr Recht durchsetzen müssen."

Michael Berger

ARAG Rechtsschutz-Experte

Rechtsschutz, der mehr bewirkt. Auch im Ernstfall.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, ist die ARAG für Sie da. Schnell, persönlich und zuverlässig.

Illustration eines Mannes beim Telefonieren mit dem Smartphone

Schnelle Hilfe im Rechtsfall

Wenn ein rechtliches Problem entsteht, erhalten Sie schnell Unterstützung. Unsere Experten prüfen Ihr Anliegen und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte einzuleiten.

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Gut informiert entscheiden: Antworten auf weitere Fragen

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? Kann ich meinen Anwalt selbst auswählen? Und wer ist in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert? Antworten auf diese und weitere häufige Fragen geben wir Ihnen hier.

Versicherungsbedingungen (4.3 MB)

Zum Produkt

Nein. Ihr Monats- oder Jahresbeitrag ist deswegen nicht höher. Die 20-Euro Unterstützung an UNICEF für jeden abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrag leistet die ARAG, nicht Sie als Kunden.

Die ARAG unterstützt das UNICEF Kinderrechteschulen Programm mit 20 Euro, wenn eine Rechtsschutzversicherung online auf dieser Seite abgeschlossen wird.

Voraussetzung ist auch, dass der Abschluss im Zeitraum vom 4. Mai bis 15. August erfolgt.

Die private Rechtsschutzversicherung hilft bei Rechtsstreitigkeiten in zahlreichen Bereichen des Lebens. Dazu zählen Streitigkeiten im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder bei Steuerangelegenheiten, Nachbarschafts- und Mietkonflikte, aber auch Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Ärzten. Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Mediationsverfahren bei außergerichtlichen Einigungen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugenentschädigungen
  • Anfallende Kosten für Mediation
  • Kosten für außergerichtliche Klärung

Zudem trägt die private Rechtsschutzversicherung der ARAG auch die Gebühren der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden, und etwaige Honorare für Sachverständige. Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts – also etwa persönliche Beratungen, das Aufsetzen von Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite – übernimmt die ARAG natürlich sowohl im Kompakttarif als auch in den Komfort- und Premiumvarianten.

Sind Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt, dann notieren Sie sich am besten gleich alle offenen Fragen und wenden sich telefonisch oder per E-Mail an einen unserer Sachbearbeiter. So können Sie sofort klären, für welche Kosten die Rechtsschutzversicherung aufkommt, aber auch, welche Vorgehensweise sich für Sie empfiehlt, damit Ihre Rechte geschützt werden und Sie Ihre Interessen durchsetzen können.

Egal ob bei einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, einem Streit mit dem Vermieter oder einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Reiseveranstaltern: Manchmal kommen Sie um die anwaltliche Unterstützung nicht herum. Sei es, um sich vor ungerechtfertigten Folgekosten zu schützen oder wichtige Entscheidungen zu Ihren Gunsten herbeizuführen. Allein schon als Anfangskosten können dabei – zum Beispiel bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – mehr als 100 Euro anfallen. Dazu kommen Verfahrenskosten und weitere Anwaltsgebühren. Haben Sie den passenden Rechtsschutz, müssen Sie sich um diese Kostenpunkte keine Gedanken machen.

Mit der passenden Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen hohe Ausgaben schützen – und das in ganz verschiedenen Bereichen. Das kann gerade deshalb nützlich sein, weil rechtliche Streitigkeiten eben oft nicht im Vorbeigehen ausgeräumt werden können und sich Gerichts- und Anwaltskosten schneller anhäufen als gedacht. Es kann also passieren, dass Sie sich in relativ kurzer Zeit massiven finanziellen Forderungen gegenübersehen. So kostet Sie eine einvernehmliche Scheidung im „besten“ Fall gerade einmal rund 1.000 Euro. Gleichzeitig kann derselbe Prozess jedoch, je nach Nettoeinkommen, Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und Vermögen, auch mit mehreren tausend oder – im Falle unvereinbarer Positionen der Ehepartner – auch mit zehntausenden Euro zu Buche stehen. Mit einem entsprechenden Ehe-Rechtschutz können Sie sich bei der ARAG mit bis zu 30.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall versichern. Auf Wunsch können sich beide Ehepartner bei einer Scheidung unabhängig voneinander durch einen Anwalt vor Gericht vertreten lassen.
Und der selbe Baustein hilft sogar bei Sorgerechtsfragen. Denn sobald Sie den ARAG Ehe‑Rechtsschutz abschließen, ist automatisch auch der Unterhalts‑Rechtsschutz dabei. Damit übernehmen wir unter anderem Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten – mit bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Sie können die Kosten für Ihren persönlichen Rechtsschutz in der Regel deutlich senken, wenn Sie Ihre Risiken vor Abschluss der Versicherung genau abwägen und festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens abgesichert werden sollen. Bedenken Sie dabei möglichst alle Alltagsrisiken, damit Sie im Schadensfall vor hohen Kosten geschützt sind. Achten Sie gleichzeitig darauf, nicht zu viele Einzelversicherungen abzuschließen.

Neben einer Rechtsschutzversicherung gehören sowohl Hausrat- als auch Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten und weitverbreitetsten Versicherungen. Um es unseren Kunden einfacher zu machen, haben wir diese Versicherungen kombiniert. Unser Versicherungspaket Recht und Heim beinhaltet in nur einem Vertrag Rechtsschutz, Hausrat und Haftpflicht. Eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer kann optional hinzugebucht werden.

Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der ARAG können Sie selbst festlegen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall ist – oder diese komplett ausschließen. Hier gilt: Je höher Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung ansetzen, desto günstiger ist Ihre Prämie.

Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten bewahren. Sämtliche Fälle, die sich bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn zugetragen oder angebahnt haben, sind nicht im Leistungsumfang inkludiert. (Ausnahmen bilden die rückwirkend geltenden ARAG Rechtsschutzversicherungen Mietrechtsschutz Sofort, Verkehrsrechtsschutz Sofort und Rechtsschutz mit Soforthilfe)

Weitere Fälle, bei denen zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt:

  • Rechtsverstöße, die vom Versicherten oder Mitversicherten vorsätzlich begangen wurden
  • Bestimmte Verfahrensarten, etwa Fälle, die vor dem Verfassungsgericht oder einem internationalen Gerichtshof verhandelt werden
  • Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit spekulativen Kapitalanlagen stehen
  • Rechtsstreits, die auf eine Abwehr von Schadensersatzansprüchen abzielen (sind Gegenstand einer Haftpflichtversicherung)
  • Geldbußen und Geldstrafen werden nicht von der Versicherung übernommen
  • Meinungsverschiedenheiten beim Hausbau (insofern kein ARAG Bauherren-Rechtsschutz vorliegt), beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks
  • Bei den meisten Versicherungen ist kein Rechtsschutz gewährleistet, wenn es um eine Scheidung oder eine Auseinandersetzung im Erbrecht geht. Bei der ARAG können Sie diese Fälle jedoch mitversichern: mit einem Erb-Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro in der Premiumvariante und optional mit dem Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz für Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten – mit jeweils bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Schließen Sie die Rechtsschutzversicherung als Single ab, sind neben Ihnen auch Ihre Kinder mitversichert (Adoptiv- und Stiefkinder eingeschlossen). Und das sogar über die Volljährigkeit hinaus. Jedenfalls solange sie alleinstehend und noch nicht berufstätig sind.

Wenn Sie den ARAG Rechtsschutz für Ihre Familie abschließen, sind neben Ihnen und Ihren Kindern auch mitversichert:

  • Ehe- oder Lebenspartner,
  • Kinder Ihres Lebenspartners und
  • alle im gleichen Haushalt lebende, mit Ihnen verwandte oder verschwägerte Personen, die an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind (in der Komfort- und Premiumvariante). Das gilt auch, wenn diese Personen in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus leben.

Die Preisgestaltung Ihrer ARAG Rechtsschutzversicherung orientiert sich neben persönlichen Kriterien wie Wohnort, Beruf und Familienstand vor allem am gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.

Da unsere Versicherungspolicen speziell auf Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten sind, ist es nicht repräsentativ einen festen Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung zu nennen. Vor intransparenter Kostengestaltung brauchen Sie sich aber in keinem Fall fürchten, genauso wenig wie vor versteckten Gebühren.

Um ein Gefühl für die zu erwartenden Kosten der Rechtsschutzversicherung zu erhalten, nutzen Sie einfach den Online-Rechner. In diesem können Sie in Echtzeit eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung konfigurieren, die zu Ihnen und Ihrem Budget passt.

Kostenbeispiele einiger Kunden zur Veranschaulichung:

Fall & Kosten

Produktmerkmale

Amir F., 42 Jahre alt aus Meppen zahlt monatlich 37,93 € für sich und seine Familie

Rechtsschutz Kompakt mit den Bausteinen Privat, Beruf, Wohnen im Familien-Tarif, selbstständig, 1 Jahr Laufzeit, Selbstbeteiligung 250 €

Georg L., 61 Jahre alt aus Rosenheim zahlt monatlich 18,38 €

Rechtsschutz Komfort mit dem Baustein Privat im Single-Tarif, Beamter, 5 Jahre Laufzeit, Selbstbeteiligung 250 €

Sabine S., 53 Jahre alt aus Idar-Oberstein zahlt 5,13 € im Monat

Miet-Rechtsschutz Basis im Single-Tarif, Arbeitnehmerin, Selbstbeteiligung 0 €

Greta K., 26 Jahre alt aus Hamburg
zahlt monatlich 63,44 € für sich und ihr Kind

Rechtsschutz Premium mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr inkl. Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz im Single-Tarif, Arbeitnehmerin, 1 Jahr Laufzeit, Selbstbeteiligung 250 €

Aminata L., 66 Jahre aus Erfurt zahlt 22,82 € im Monat für sich und ihren Mann

Rechtsschutz Komfort mit dem Baustein Privat im Familien-Tarif, Pensionärin, Selbstbeteiligung 250 €

Jean-Pierre A., 39 Jahre alt aus Potsdam zahlt monatlich 6,32 € für sich und seine Frau

Verkehrs-Rechtsschutz Basis, ein Fahrzeug im Familien-Tarif, Arbeitnehmer, Selbstbeteiligung 0 €

Ja, mit einer Rechtsschutzversicherung der ARAG sind Sie nicht nur in Deutschland, sondern im auch im gesamten europäischen Ausland versichert. Und das in allen Tarifen mit unbegrenzter Versicherungssumme. So können Sie sich auf vollen Versicherungsschutz verlassen, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa (hierzu zählen wir auch Anliegerstaaten des Mittelmeers, die kanarischen Inseln und Madeira) gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monate haben Sie in den Tarifen Komfort und Premium sogar weltweit unbegrenzten Versicherungsschutz, in Kompakt bis 350.000 Euro.

Versicherungssumme

Kompakt

Komfort

Premium

Europa

unbegrenzt

unbegrenzt

unbegrenzt

weltweit

Bis zu 12 Monate Aufenthalt im Ausland

350.000 €

unbegrenzt

unbegrenzt

Gut zu wissen: Sollte es einmal nötig werden, dass von Ihnen im Ausland eine Kaution verlangt wird, um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, stehen wir Ihnen bei. In solchen Fällen erhalten Sie von uns je nach Tarifvariante ein zinsloses Darlehen bis zu einer Million Euro.

Kaution

Kompakt

Komfort

Premium

Europa

300.000 €

unbegrenzt

unbegrenzt

weltweit

Bis zu 12 Monate Aufenthalt im Ausland

300.000 €

500.000 €

1 Million €

Für die Bausteine unseres Rechtsschutzes gilt eine bestimmte Wartezeit von drei Monaten bis drei Jahren. Das heißt, dass Sie die jeweiligen Leistungen Ihres Privatrechtsschutz erst nach dieser Karenzzeit in Anspruch nehmen können.

Um Ihnen bereits direkt nach Abschluss Ihrer Privatrechtsschutz rechtlich zur Seite zu stehen, können Sie unter anderem folgende Leistungen direkt in Anspruch nehmen. Hierfür gibt es keine Wartezeit:

  • ARAG Dokumenten-Center: Exklusiver Zugriff auf unser umfangreiches Rechtsportal mit Musterschreiben und -verträgen
  • Mediation: Kostenübernahme außer­gerichtlicher Konflikt­lösungen durch professionelle Mediatoren
  • JuraTel: Telefonische Erstberatung durch Anwälte bei rechtlichen Problemen und Fragen

Rechtlicher Beistand ist Ihnen also von der ersten Minute an gesichert.

Sie haben einen konkreten, bereits bestehenden Rechtskonflikt? Dann helfen wir Ihnen mit unseren rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit: Mit dem ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe sichern Sie sich unsere sofortige Unterstützung für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall Ihrer Wahl. Auch unseren Mietrechtsschutz Sofort und Verkehrsrechtsschutz Sofort können Sie noch dann abschließen, wenn der Ärger bereits da ist.

Drei Monate Wartezeit gelten für

  • Arbeits-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz (Komfort)

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

  • Sozial-Rechtsschutz (Kompakt)

  • Steuer-Rechtsschutz (Kompakt)

  • Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Rechtsschutz für Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
  • Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (Kompakt)
  • Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten

Sechs Monate Wartezeit gelten für

  • Arbeits-Rechtsschutz (Kompakt)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Kompakt)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kompakt)
  • Beitragsfreistellung
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Arbeitslosen-Schutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz

Ein Jahr Wartezeit gilt für

  • Erb-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen

Drei Jahre Wartezeit gelten für

  • Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
  • Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen

Ihre Sicherheit steigern und gleichzeitig Steuern sparen – das ist möglich! Denn Sie können die Beiträge der Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen, die Sie im beruflichen Bereich abgeschlossen haben, um sich zum Beispiel für den Fall einer Kündigung abzusichern. Auf Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie einfach den Betrag ein, der innerhalb des letzten Jahres hierfür entfallen ist (dieser wird in den Versicherungsunterlagen separat aufgeführt).

Dass lediglich der Anteil Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung, der auf den beruflichen Bereich entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann, geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 zurück. Vor diesem Urteil war die arbeitsrechtliche Absicherung noch pauschal auf ein Drittel angesetzt. Heute ist jedoch in jedem Fall der genaue Anteil zu berechnen.

Ihren Anwalt können Sie natürlich frei wählen.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche und Auswahl Ihres Anwalts? Kein Problem, wir helfen Ihnen natürlich dabei, einen kompetenten Juristen zu finden. Über unser Anwalts-Netzwerk vermitteln wir Ihnen unkompliziert und schnell den richtigen Fachanwalt.

Häufige Fragen zu Partnerschaft & Programm

UNICEF glaubt an die Kraft von Partnerschaften, um eine bessere Welt für Kinder zu schaffen. Der Privatsektor ist ein wichtiger Partner bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Unsere Welt ist stärker vernetzt als je zuvor, und um die größten Herausforderungen der Menschheit – von der Klimakrise bis hin zu globalen Gesundheitsproblemen – zu bewältigen, muss UNICEF mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, auch mit dem Privatsektor.

Gemeinsam mit Regierungen und Gemeinschaften müssen Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Suche nach innovativen Lösungen spielen, um die Probleme, mit denen die Welt heute konfrontiert ist, in großem Maßstab und nachhaltig zu verändern.

Wir haben eine langfristige Partnerschaft geschlossen, um das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland zu fördern, das sich der Verwirklichung von Kinderrechten und der Stärkung demokratischer Werte widmet. Als weltweit führender Rechtschutzversicherer ist es für die ARAG ein Anliegen, Kinderrechte zu stärken. Wir sind überzeugt: wenn Kinder früh lernen, dass sie Rechte haben, dann werden sie sich auch später für diese Rechte einsetzen. Wir halten das für einen wichtigen Beitrag, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu stärken. Das Unternehmen folgt damit seiner Gründungsidee, möglichst vielen Menschen einen einfachen Zugang zum Recht zu ermöglichen – das gilt natürlich auch für Kinder.

Der Ansatz der Child Rights Schools (Child-Friendly Schools) existiert bereits seit den 1990er Jahren. Er wird von UNICEF weltweit gefördert. Angepasst an den jeweils nationalen Kontext führen zahlreiche UNICEF-Büros Programme zur Verankerung der Kinderrechte im Schulkonzept durch. Im europäischen Kontext läuft das Programm bereits erfolgreich - z.B. in Dänemark und dem Vereinigten Königreich (UK).

Gemeinsam mit Partnerorganisationen unterstützte UNICEF die Umsetzung von Kinderrechten an Schulen bereits seit 2010 in Hessen (Makista e.V.) und seit 2015 in Nordrhein-Westfalen (Education Y e.V.).

2021 startete UNICEF Deutschland mit dem eigenen Kinderrechteschulen Programm in Niedersachsen. Aktuell wird das Programm in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein durchgeführt. Weitere Bundesländer sollen folgen.

Ziel von UNICEF ist es, dass alle Kinder weltweit ihre Rechte kennen - auch in Deutschland. Nur so können sie ihre Rechte einfordern und sich ihren Fähigkeiten entsprechend bestmöglich entwickeln.

Mit dem Kinderrechteschulen Programm möchte UNICEF die Kinder in ihrem unmittelbaren Umfeld abholen – in der Schule. Dort kommen alle Kinder zusammen, unabhängig von Herkunft und sozialen Ungleichheiten.

Eine UNICEF Kinderrechteschule richtet ihre pädagogische Praxis an der UN-Konvention über die Rechte des Kindes aus. Kinderrechte werden in der Schulgemeinschaft gelernt, respektiert, geschützt und gefördert – von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dabei zur Schlüsselkomponente im Schulalltag und ist ein wichtiger Teil des individuellen Schulentwicklungsprozesses.

In Kinderrechteschulen bekommen Kinder die Chance ihre Meinung zu sagen und werden damit von allen Schulmitarbeitenden ernst genommen. Sie lernen, dass die Ansicht jedes Einzelnen zählt und gehen respektvoller miteinander um.

Die Kinder wachsen über sich hinaus, übernehmen mehr Verantwortung für sich, andere und ihre Zukunft. Die Erwachsenen sind handlungssicherer bei Kinderrechtsverletzungen und begegnen den Kindern auf Augenhöhe.

Das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland beinhaltet sowohl ein umfassendes Kinderrechte Training mit anschließender Zertifizierung als auch eine von UNICEF betreute Rezertifizierungsphase. Das Training umfasst sieben Stufen mit verschiedenen thematischen Modulen und dauert etwa eineinhalb bis zwei Jahre. Es richtet sich an alle Lehr- und Fachkräfte und vereint digitale Lerneinheiten mit Präsenzveranstaltungen und Aktivitäten an der Schule.

Vor der Anmeldung zum Kinderrechteschulen Programm bilden die Schulen eine Steuergruppe, zusammengestellt aus Mitarbeitenden der Schule, Schulleitung, Pädagogische Leitung, Klassenlehrkräfte sowie der Eltern- und Schülerschaft. Die Steuergruppe begleitet den innerschulischen Entwicklungsprozess und unterstützt damit die nachhaltige und kinderrechtsbasierte Schulentwicklung.

Zu Beginn des Trainings werden alle Schulmitarbeitende in den Räumen der Schule über die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention, die Kinderrechtsbildung und die Berücksichtigung der Kinderrechte im täglichen Schulbetrieb informiert, machen eine Bestandsaufnahme und formulieren Ziele für den schuleigenen Weg zur Kinderrechteschule.

Darauf aufbauend folgen vier modulare Schulungen, die ausschließlich online in einem Learning Management System vermittelt werden. Sie beinhalten die Themen: Beteiligung, Vielfalt & Chancengerechtigkeit, Gewaltprävention, Mentale Gesundheit und Kinderrechte global.

UNICEF Trainer*innen begleiten die Schulen auf dem Weg zur Kinderrechteschule. Nach erfolgreich absolviertem Training erhält die Schule das Siegel „Kinderrechteschule – wir leben Kinderrechte“. Netzwerktreffen mit anderen Kinderrechteschulen sowie zusätzliche Angebote von UNICEF und Partnern helfen, den kinderrechtsbasierten Ansatz langfristig in der Schule zu verankern.

Abschluss & Vertrag

Rufen Sie uns an, wann immer Sie eine rechtliche Frage haben oder ein Rechtsstreit droht. Gemeinsam besprechen wir Ihre nächsten Schritte. Für sofortige Hilfe und Rechtsberatung bei akuten Fragen können Sie auch gerne direkt mit einem Anwalt sprechen. Unser Rechts-Service ist rund um die Uhr unter der folgenden Telefonnummer erreichbar:

0211 99 333 99

Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen im Anwaltschat ebenfalls direkt mit einem Juristen zu besprechen. Einen Rechtsfall können Sie natürlich auch per Formular online melden. Im Kundenportal Meine ARAG gelangen Sie außerdem an die vielen Rechtsschutz-Services, die Sie als Kunde in Anspruch nehmen können.

Für allgemeine Fragen zu unseren Produkten und Leistungen – auch für Nicht‑Kunden – steht Ihnen unsere zentrale Service‑Rufnummer zur Verfügung:

0211 98 700 700

Sie wollen von einem anderen Versicherungsunternehmen zu unserer Rechtsschutzversicherung wechseln? Das freut uns! Um sicherzustellen, dass Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, rechnen wir die Beiträge unter Berücksichtigung eines Mindestbeitrags bis zum Ablauf Ihrer Vorversicherung an (maximal für drei Jahre). Von unseren Leistungen profitieren Sie dabei sofort.

Im Zuge unserer Vorversicherungsgarantie (im Tarif Premium) regulieren wir im Rechtsschutzfall nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages. Bei einem Wechsel entfällt die Wartezeit, sofern die Leistung bereits in Ihrer vorherigen Rechtsschutzversicherung enthalten war oder Sie zuvor über einen Vertrag Ihrer Eltern versichert waren.

Für Hilfe beim Wechsel kontaktieren Sie uns. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und heißen Sie willkommen beim weltweit größten Rechtsschutzversicherer!

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der ARAG wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsbeginn individuell online im Rechner oder bei Ihrer persönlichen Beratung. Der Versicherungsschutz startet dann zum gewählten Zeitpunkt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben.

Die Rechtsschutzversicherung kann für eine Vertragslaufzeit von ein, drei oder fünf Jahren abgeschlossen werden. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht kündigen.

Den Beitrag Ihrer Rechtsschutzversicherung zahlen Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Dies können Sie im Online-Rechner so angeben, wie es Ihnen am liebsten ist. Auch bei der Zahlungsweise haben Sie die freie Wahl zwischen:

  • SEPA-Lastschrift
  • PayPal
  • Rechnung (bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlung)

Entscheiden Sie sich dafür, die Kosten der Rechtsschutzversicherung per Überweisung zu begleichen, dann ist der erste Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen.

Selbstverständlich können Sie Ihre gewünschte Zahlweise jederzeit ganz einfach ändern – bequem online.

Der Vertrag kann von Ihnen zum Ablauf der initial vereinbarten Vertragslaufzeit beziehungsweise zum Ablauf des einjährigen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.

Hat sich Ihr Versicherungsbedarf geändert? Benötigen Sie andere Leistungen? Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr. Gemeinsam finden wir mit Sicherheit eine gute Lösung zur Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihr aktuelles Leben.

Sie haben ein rechtliches Problem, aber noch keinen Rechtsschutz? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall den ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe abschließen. Wichtig ist, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben, dass noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist und Sie privat oder als Arbeitnehmer betroffen sind.

Transparenzhinweis

Mit dem Verkauf dieser Rechtsschutzversicherung unterstützt die ARAG mit 20 Euro das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland. Dies hilft UNICEF dabei, das Wissen über die Kinderrechte und deren Verwirklichung an deutschen Schulen zu verankern.
Aktionszeitraum: 4. Mai bis 15. August 2026. UNICEF bevorzugt keine Unternehmen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen. Die abgebildeten Kinder erhalten keine Hilfe aus UNICEF-Programmen.

Aus Tradition ausgezeichnet.

Die ARAG hat den ESG Transparency Award in der Exzellenzklasse erhalten.

ESG Transparency Award

2025 / 2026

Die ARAG hat den ESG Transparency Award in der Exzellenzklasse erhalten. Die Auszeichnung würdigt Unternehmen, die durch eine besonders transparente, strukturierte und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung überzeugen.