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23.05.2014

Auch bellende Hunde können durchaus beißen, das weiß jedes Kind. Doch in einem konkreten Fall, auf den die ARAG Experten hinweisen, war es ein jugendlicher Radfahrer, der wegen eines bellenden Hundes erschrocken vom Rad stürzte und sich dabei an den Händen und im Gesicht verletzte. Der Junge war auf dem Schulweg, als er einen angeleinten Hund passierte. Das Herrchen ging mit seinem Vierbeiner am Wegesrand Gassi. Ob aus Freude oder Angriffslust – das Tier bellte und versuchte, hochzuspringen, doch sein Besitzer sicherte ihn an der Leine. Die spontane Ausweichbewegung des jugendlichen Radlers endete unsanft und schmerzhaft auf dem Boden. Er forderte daraufhin Schmerzensgeld und Erstattung der ihm entstandenen Schäden.

Die ARAG Experten informieren, dass es sich bei diesem Sturz um eine ungewöhnliche Schreckreaktion handelte, bei der die Tierhalterhaftung nicht greift. Aus genau diesem Grund wiesen die Richter die Klage ab. Sie sahen das Ausweichmanöver bei diesem sportlich aktiven jungen Mann als Überreaktion. Zudem wurde der nicht besonders groß und gefährlich wirkende Hund an der Leine geführt und festgehalten (Landgericht Coburg, Az.: 32 S 47/13).

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