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27.07.2021

Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen "Taschengeldparagrafen" gibt – ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Wir haben Ihnen trotzdem ein paar nützliche Infos mit rechtlichen Aspekten zum Taschengeld zusammengestellt.

Leider kein Anspruch auf Taschengeld

Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen "Taschengeldparagrafen" gibt und das Taschengeld aus pädagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderjährig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschränkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten und Ähnliches.

Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?

Laut der Kinder-Medien-Studie standen Kindern 2019 durchschnittlich rund 20 Euro Taschengeld im Monat zur Verfügung. Zusätzlich gibt es pro Jahr noch einmal knapp 160 Euro an Geldgeschenken oben drauf. Das ist deutlich über der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) empfohlenen Grenze.
Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.
Das DJI empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld alles kaufen?

Ab dem siebten Geburtstag sind Käufe der Kinder wirksam, wenn sie – so die Regelung des Paragrafen 110 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – mit Mitteln bewirkt wurden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Grundsätzlich dürfen Kinder sich also mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis.

Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Sie fallen nach Auskunft der ARAG Experten im Regelfall nicht unter die Vorschrift des sogenannten "Taschengeldparagraphen". Der entsprechende Vertrag kann daher ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein. Doch auch hier kann im Einzelfall zwischen Kind und Eltern etwas anderes abgesprochen sein. Anschaffungen wie etwa Haustiere, die Folgekosten nach sich ziehen, sind jedoch niemals ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Abgesehen davon besagt Paragraf 11 c des Tierschutzgesetzes, dass Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden dürfen.

Wenn das Taschengeld nicht reicht

Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Wofür darf man das Taschengeld verwenden?

Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.

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Ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

Viele Banken und Sparkassen bieten mittlerweile für Minderjährige Girokonten an. Für ältere Kinder – Experten meinen, ab dem zehnten Lebensjahr – ist das auch durchaus sinnvoll. Bargeld wird immer weniger genutzt; der Umgang mit Girocard und Überweisungen will ebenfalls geübt sein. Für Kinder und Jugendlichen gelten oft besonders günstige Konditionen. Für manche Banken ist allerdings nicht nur das Alter, sondern ebenso der Status der jungen Leute als Schüler, Studierende oder Azubis für die günstigen Konditionen wichtig. Eltern sollten daher vorab auf ein paar Dinge achten:

  • Das Taschengeldkonto ist selbstverständlich ein Guthabenkonto. Überziehen und Dispokredite sind für die Kinder und Jugendlichen, die den Umgang mit ihren Finanzen erst lernen sollen, tabu!
  • Nicht nur die Kontoführung, auch die Karte zum Konto sollte gratis sein. Außerdem sollte das Kreditinstitut genügend Automaten für kostenloses Geldabheben bieten. Sonst fallen unter Umständen bis zu fünf Euro pro Abhebung an; zu viel für ein Guthaben, das aus Taschengeld besteht.
  • Für Auslandsreisen ist eventuell eine Kreditkarte sinnvoll. Für Minderjährige gibt es meist Prepaid-Karten, die mit Guthaben aufgeladen werden können. Auch hier lohnt sich ein Preisvergleich. Die jährlichen Gebühren für Kreditkarten liegen je nach Anbieter zwischen null und 42 Euro.
  • Manche Geldinstitute stellen auch für Überweisungen 1,50 Euro in Rechnung. Sinnvoll ist es daher unter Umständen, gleich ein Online-Konto zu eröffnen. Hier können die Konto-Anfänger ihren aktuellen Kontostand checken und Überweisungen selbst tätigen.

Die Taschengeld-App

Wenn sogar Kleinstbeträge an der Kasse mit Karte statt mit Bargeld bezahlt werden? Wenn Ware auch online per Mausklick bargeldlos bestellt werden kann? Die ARAG Experten haben ein paar Tipps, wie es gelingt, den Nachwuchs zu verantwortungsvollen digitalen Finanzjongleuren zu machen.
Taschengeld-App
Mit Hilfe von Taschengeld-Apps behalten Eltern und Kinder nicht nur den Überblick, wann wie viel Taschengeld fällig oder gar überfällig ist, sondern gleichzeitig animiert die Anwendung zum Sparen. Bei dieser Art der Taschengeldverwaltung ist kein echtes Konto nötig. Es können auch für mehrere Kinder virtuelle Konten angelegt werden. Dabei besteht die Möglichkeit für jedes Kind individuell festzulegen, in welcher Höhe und in welchem Intervall das Taschengeld fließt. Ein- und Auszahlungen nimmt das Kind gemeinsam mit den Eltern vor, wobei derselbe Account in der Regel auf mehreren Geräten genutzt werden kann. Ein Pin schützt vor nicht erlaubten Zugriffen auf die App. Ein eigenes Smartphone benötigt das Kind also nicht.
Gleichzeitig helfen die meisten Programme, auch bei mehreren Kindern den Überblick nicht zu verlieren. Sie zeigen an, wenn Taschengeldzahlungen vergessen wurden, leider aber auch, wenn Zahlungen doppelt erfolgt sind. Wollen Kinder sich vom Taschengeld etwas kaufen, können in der App Sparziele angelegt werden. So lernt der Nachwuchs, für Wünsche zu sparen und sieht unter Umständen, wie lange es manchmal dauern kann, bis sich ein Wunsch erfüllt.
Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass eine der gängigen Anwendungen von Sparkassen entwickelt wurde, um möglichst früh eine Markenbindung aufzubauen.

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