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Wer bestimmt, wohin die Reise geht?
Skifahren in Österreich, Segeltörn auf dem Ijsselmeer oder Sightseeing in Barcelona. Toll für die Schüler, aber manchmal schlecht fürs Familienbudget. Würde eine Wandertour durch die Eifel nicht auch den Zusammenhalt der Klasse fördern? Wer bestimmt eigentlich, wohin die Schüler reisen? Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. An vielen Schulen gibt es bestimmte Traditionen. Da fährt die neunte Klasse Jahr für Jahr zur Skifreizeit. Gut, wenn Kinder so auch einmal Wintersport erleben können, deren Eltern kein Interesse daran haben, oder es sich nicht leisten können mit der ganzen Familie zu fahren. Außerdem hat so eine festgelegte Planung den Vorteil, dass man rechtzeitig Geld zurücklegen kann.

 

In Stein gemeißelt sind solche Traditionen aber nicht. Und es schadet nicht, sie von Zeit zu Zeit zu hinterfragen. Egal, was Schüler und Lehrer sich wünschen: Der Schulleiter muss die Fahrt genehmigen. Und Sie als Eltern haben die Möglichkeit zu intervenieren, wenn Ihnen das Reiseziel nicht zusagt oder Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen. Sprechen Sie das Thema am besten an einem Elternabend an. Möchten Sie sich wegen finanzieller Bedenken nicht outen, können Sie auch vorab mit dem Lehrer reden. Oft ist es aber so, dass andere Eltern die Bedenken teilen.

Klassenfahrt: Muss mein Kind teilnehmen

Kein Urlaub: Schüler, die nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, müssen den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder Schulaufgaben erledigen.

Muss mein Kind teilnehmen?

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung. So steht es in den Schulordnungen, die von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedlich sein können. Die Teilnahme ist in der Regel für alle Pflicht. Und macht auch Sinn, denn gemeinsame Fahrten sind fester Bestandteil des Lernens und wichtig für das Klima in der Klasse. Sie fördern das gegenseitige Verständnis, Toleranz und Rücksichtnahme und stärken die Selbstständigkeit Ihres Kindes.

Ausnahmen sind eher selten. So verpflichtete beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Bremen drei Kinder an einer Klassenreise teilzunehmen. Ihre Eltern hatten versucht, ihre Kinder aufgrund ihres Glaubens von der Klassenfahrt zu befreien (Az.: 1 A 275/10).

Nur wenn Eltern und Schüler keinen Kompromiss finden, kommt eine Befreiung in besonders schweren Einzelfällen infrage.

Wer nicht mitfährt, darf übrigens nicht einfach zu Hause bleiben. Ihr Kind muss dann den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben erledigen.

Dann gibt es noch die Fälle, in denen Schüler und Schülerinnen nicht mitreisen dürfen – etwa, weil sie sich nicht benommen haben. Der Ausschluss von einer Klassenfahrt kann durchaus eine disziplinarische Maßnahme sein. Wer ständig den Unterricht stört, darf nicht erwarten, mit seinen Mitschülern auf Klassenfahrt gehen zu dürfen. Die so genannte Klassenkonferenz kann dies beschließen.

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Sparschwein – Sparen für die Klassenfahrt

Klassenfahrten werden früh angekündigt, damit Sie besser dafür sparen können.

Was darf eine Klassenfahrt kosten?

In den entsprechenden Regelungen der Bundesländer gibt es meist gibt es keine Obergrenzen für die Kosten einer Klassenfahrt. Zwar soll sie finanziell für die Eltern zumutbar bleiben, aber die Formulierungen bleiben oft schwammig. Viele Schulen haben bereits feste Budgets, oft abgestimmt mit den Mitwirkungsgremien wie Schulpflegschaft oder Schulkonferenz. Zudem werden Klassenfahrten meist so früh angekündigt, dass es möglich sein sollte, dafür zu sparen.

Kinder auf Reisen

Was tun, wenn es finanziell zwickt?

Kinder aus Familien mit wenig Geld haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Erhalten die Eltern zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe oder beziehen sie einen Kinderzuschlag oder Wohngeld, werden die Kosten der Klassenfahrt als sogenannte Leistung zur Bildung und Teilhabe vom zuständigen Amt übernommen. Gezahlt werden alle Ausgaben, die die Schule den Eltern gegenüber abrechnet. Doch auch Geringverdiener, die ansonsten keine Sozialleistungen beziehen, können Mittel aus dem öffentlichen Topf zustehen. Hier wird von Fall zu Fall entschieden, wer – abhängig von den jeweiligen Lebensumständen – Unterstützung bekommt. Dann gibt es an den meisten Schulen noch die Fördervereine, die Familien im Einzelfall diskret mit einem Zuschuss finanziell unter die Arme greifen können. Nachfragen lohnt.

Finanzielle Hilfen? Werden Sie kreativ!

Schlagen Sie eine Berlin-Reise vor! Bei Reisen nach Berlin ab der Klassenstufe Neun gibt es nämlich einen Fahrtkostenzuschuss vom Bundesrat.

Voraussetzung dafür: Die Klasse muss an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat und an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehmen.

Schlagen Sie eine Berlin-Reise vor! Bei Reisen nach Berlin ab der Klassenstufe Neun gibt es nämlich einen Fahrtkostenzuschuss vom Bundesrat. Voraussetzung dafür: Die Klasse muss an einer Informations­veranstaltung beim Bundesrat und an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehmen.

Kuchenbasar in der Schule

Ein gemeinsamer Flohmarkt oder Kuchenverkauf spült auch ein wenig Geld in die Klassenkasse, das dann für eine Unternehmung auf der Reise genutzt werden kann.

Das passende Gerichtsurteil:

Jobcenter muss USA-Aufenthalt bezahlen

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Ein Schüler aus Baden-Württemberg, dessen Familie Arbeitslosengeld II bezieht, hatte an einem geförderten Austauschprogramm mit einer High-School in Arizona teilgenommen. Er war als einer von 16 Schülern seiner Jahrgangsstufe wegen seiner guten schulischen Leistungen und wegen seines sozialen Engagements ausgewählt worden. Die Kosten für die Reise in Höhe von 1.650 Euro hatten ihm frühere Geschäftsfreunde seines Vaters vorfinanziert.

Der Grundsicherungsträger lehnte später die Erstattung der Kosten ab. Der Grund: Es habe sich gar nicht um eine Klassenfahrt gehandelt, da nicht alle Schüler teilgenommen hätten.

Das sah das Bundessozialgericht (BSG) in letzter Instanz anders. Maßgeblich sei, ob es sich auch nach den jeweiligen landesrechtlichen Schulvorschriften um eine Klassenfahrt gehandelt habe. Das sei hier der Fall gewesen: Nach den Vorschriften in Baden-Württemberg würde ein Schüleraustausch mit einer Klassenfahrt gleichgesetzt. Der betroffene Schüler habe daher einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten. (BSG, Az.: B 4 AS 204/10 R).

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