Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

06.10.2017

Shopping im Wohnzimmer

Das Einkaufserlebnis zu Hause und in Partylaune hat viele Vorteile – für die Verkäufer! Zum einen sparen die Hersteller ganz gewaltig an Fixkosten für Läden, Werbekampagnen und nicht zuletzt für Personal. Denn die Präsentatoren auf den Verkaufspartys arbeiten meist auf Provisionsbasis. Zum anderen können die Kunden und Kundinnen die Angebote nicht unmittelbar mit anderen Konkurrenzprodukten vergleichen. Das Wissen um Preise und Qualität der Konkurrenz bewahrt Interessenten aber gerade, auf der Party scheinbar hochwertige Produkte zu hohen Preisen zu erwerben.

Häppchen, Getränke und Partylaune fördern den Absatz weiter. Denn wer auf die Angebote mit Zurückhaltung reagiert, wird schnell als Partymuffel abgestempelt; und wer ist in geselliger Runde schon gern die Spaßbremse?

Widerruf ist möglich!

Oft wird ein Spontankauf binnen kurzer Zeit bereut. Käufer, die ihre Bestellung auf Verkaufspartys gerne rückgängig machen möchten, können sie binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss – unter Umständen erst ab Erhalt der Waren – widerrufen. Über dieses Recht müssen Kunden bei Vertragsabschluss informiert werden. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß, erlöscht das Widerrufsrecht erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Waren.

Reklamationen: Wer haftet?

Um Mängel an der gelieferten Ware müssen sich die Gastgeber einer Verkaufsparty nur kümmern, falls sie die Waren auf eigene Rechnung erworben haben, um sie anschließend zu verkaufen. Wird hingegen für die Vorführung und den Vertrieb der Präsentator oder eine Präsentatorin einer Firma hinzugebeten, dann muss der Anbieter Produktfehler beseitigen oder für einwandfreie Ware sorgen.

Im Zweifelsfall sollten sich Kunden an die Geschäftspartner halten, die als Verkäufer im Vertrag genannt sind, raten ARAG Experten. Vorsicht jedoch bei Geschäftsadressen mit Sitz im Ausland: Bei solchen Firmen kann es schwierig sein, überhaupt Ansprüche durchzusetzen.

Weitere Verbraucherthemen

Was ist erlaubt im Supermarkt?

Dürfen Sie eine Verpackung öffnen, um sie auf Vollständigkeit zu überprüfen? Müssen Sie eine heruntergefallene Flasche bezahlen? Antworten auf Fragen wie diese lesen Sie im Rechtsstipp.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick