Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

13.04.2017

"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben." Dieser Leitsatz der modernen Hospizbewegung stammt von der englischen Krankenschwester und Ärztin Cicely Saunders, die 1967 bei London das erste stationäre Hospiz eröffnete und damit als Begründerin der modernen Hospizidee gilt. Hospize ermöglichen Schwerkranken und Sterbenden, ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben in einer wohnlichen, familiären Atmosphäre zu führen. Es unterstützt und begleitet zudem Angehörige beim Abschiednehmen und in ihrer Trauer. ARAG Experten geben im Folgenden einen Überblick über dieses sensible Thema.

Wer wird aufgenommen?

In der Regel bieten Hospize zwischen acht und 16 Betten an. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass eine Krankenhausbehandlung nicht mehr möglich und nötig ist, weil Patienten an einer unheilbaren Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führen wird. Wenn zudem eine ambulante Versorgung und ein Sterben zu Hause nicht möglich sind, beispielsweise weil die Angehörigen mit der Aufgabe überlastet sind, können Patienten in ein Hospiz aufgenommen werden. Ein behandelnder Arzt muss eine entsprechende Diagnose bescheinigen. Sind die Bedingungen erfüllt, müssen gesetzliche Krankenkassen einen Hospizaufenthalt mitfinanzieren (§ 39a Sozialgesetzbuch V).

Wer kümmert sich im Hospiz?

Den Patienten und ihren Angehörigen steht ein interdisziplinäres Team zur Seite. Es besteht nicht nur aus medizinischem Personal, sondern bezieht auch weitere Berufsgruppen wie etwa Sozialarbeiter und Seelsorger mit ein. Auch freiwillige Begleitpersonen, die meist ehrenamtlich im Hospiz tätig sind, unterstützen die schwerstkranken Patienten, indem sie kochen, einkaufen, Kinder beaufsichtigen oder sich einfach nur Zeit für Gespräche nehmen.

Wie wird ein Hospizplatz beantragt und finanziert?

Anträge werden grundsätzlich mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse gestellt. Die Kosten der stationären Hospizversorgung werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Die restlichen fünf Prozent trägt das Hospiz durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Die Selbstbeteiligung an Arznei- und Hilfsmittelkosten müssen Patienten weiterhin zahlen.

Wo ist das nächste Hospiz?

In den letzten zehn Jahren hat sich Anzahl der Hospize in Deutschland verachtfacht. 235 stationäre Hospize gibt es hierzulande, einschließlich der stationären Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die mit Abstand größte Anzahl an stationären Hospizen gibt es in Nordrhein-Westfalen (62). Die geringste Zahl an stationären Hospizen für Erwachsene weist Bremen mit zwei Hospizen auf. Bei der Suche nach einem Hospiz sind die Krankenkassen behilflich. Auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin findet man zudem eine Übersicht aller Hospize mit Adressen und Kontaktdaten (www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de).

Gut zu wissen

 

Mit diesen Dokumenten können Sie vorsorgen

  • Vorsorgevollmacht Solange ein Patient (noch) geschäftsfähig ist, kann er durch eine so genannte Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzen, die zur Interessenwahrnehmung dienen soll. Diese Vollmacht kann verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten) umfassen, so dass die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich sein kann. Wenn dann der Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit gekommen ist, kann die bevollmächtigte Person die Rechtsgeschäfte für den Demenzkranken im Rahmen der Vollmacht tätigen.
  • Betreuungsverfügung Ist bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten, kann der Demenzkranke trotzdem eine Betreuungsverfügung errichten, in der er zumindest Wünsche zur Person des Betreuers, Lebensgestaltung usw. festlegen kann. Dafür muss aber der Erkrankte seinen Willen äußern können, was in fortgeschrittenem Stadium einer Demenz oft nicht mehr möglich ist. Diese Verfügung macht ein gerichtliches Betreuungsverfahren nicht entbehrlich, nimmt aber Einfluss darauf.
  • Patientenverfügung Wenn es um die Frage von medizinischer Behandlung und Eingriffen geht, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Dafür ist die Einwilligungsfähigkeit notwendig, die immer dann gegeben ist, wenn der Demenzkranke eine medizinische Erklärung verstehen kann und aufgrund dieser seine Entscheidung verständlich machen kann. Bei fortgeschrittenem Stadium kann dies oft nicht mehr gegeben sein, so dass eine frühzeitige Errichtung der Patientenverfügung ratsam ist, um Zweifel am Willen des Patienten weitestgehend auszuschließen.

Unsere Empfehlung

 

Pflegezusatzversicherung

Verwirklichen Sie im Fall der Fälle Ihre Vorstellung von guter Pflege und sichern Sie sich gegen die Kosten ab.

Pflegezeit – So werden pflegende Angehörige unterstützt

Es ist großartig, wenn Sie Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied das Leben in seiner vertrauten Umgebung ermöglichen können. Lesen Sie, wer Ihnen dabei hilft.

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Zu wissen, wer sich kümmert, wenn man es selbst nicht kann, ist ein beruhigendes Gefühl. In unserer ausführlichen Artikel-Serie erfahren Sie alles zu Patienten­verfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

Daheim oder Heim: Wissenswertes zur Pflege von Angehörigen

Sie möchten Ihre Eltern oder Ihren Partner im Pflegefall bestens betreut wissen. In unseren Artikeln zum Thema Pflege steht vieles, was Ihnen weiterhilft.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick