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20.10.2016

Der Kellner reagiert einfach nicht! Wer dreimal nach der Rechnung gefragt hat oder länger als eine halbe Stunde gewartet hat, darf doch wohl gehen, oder? Das sollte man sich zweimal überlegen, wenn man nicht als Zechpreller abgestempelt werden will. Das Strafgesetzbuch ist da eindeutig auf Seiten der Gastwirte. Hat dieser Grund zu der Annahme, dass die Gäste gar nicht erst die Absicht hatten, die Zeche zu zahlen, kommt sogar eine Anzeige wegen Betrugs in Frage. Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der rechtliche Hintergrund der Zechprellerei

Einen Paragrafen namens „Zechprellerei“ gibt es im deutschen Recht nicht. Das heißt aber nicht, dass das Vergehen rechtlich unerheblich ist. Tatsächlich kann es sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben.

Besuchen Sie ein Restaurant und geben eine Bestellung auf, schließen Sie durch Ihr Handeln aus zivilrechtlicher Sicht einen Bewirtungsvertrag ab. Sie haben die Pflicht, Ihr Essen und Ihre Getränke zu bezahlen. Gehen Sie, ohne zu zahlen, hat der Restaurantbesitzer neben einem Anspruch darauf, dass Sie Ihren Part, die Rechnung zu begleichen, erfüllen, auch einen Schadensersatzanspruch an Sie.

Handelt es sich um einen Übernachtungsgast in einem Hotel, ist der Wirt zudem berechtigt, ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes geltend zu machen. Wirten in reinen Speiselokalen steht dieses Recht allerdings nicht zu.

Welche Rechte hat der Gastwirt?

Bemerkt ein Wirt, dass ein Gast das Lokal ohne zu bezahlen verlässt, kann er die Polizei rufen oder den Gast festhalten – auch gegen dessen Willen – bis die Polizei eintrifft. Denn dann kann er davon ausgehen, dass der Gast über seine Zahlungswilligkeit getäuscht und damit in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Hier greift das Jedermann-Festnahmerecht. In § 127, Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Dabei muss man selbstverständlich auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten.

Unser Tipp

 

Wenn Sie vergeblich auf die Rechnung warten, sollten Sie zur Theke gehen und dort bezahlen. Ist das nicht möglich, bleibt als letzte Alternative, Namen und Anschrift mit der Bitte um Zusendung der Rechnung zu hinterlassen.

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