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08.09.2016

Mehrfach hatte die Leiterin einer Abteilung mit 300 Mitarbeitern ihren Chef darum gebeten, sie außertariflich zu vergüten. Als dieser sich jedoch vehement weigerte, ihr mehr Geld zu zahlen, trat die Frau in den Sitzstreik. Und zwar direkt in seinem Büro. Der ratlose Chef, dessen Kündigungsandrohungen ungehört blieben, wollte den Betriebsrat und sogar den Ehemann um Hilfe bitten, doch das lehnte die erboste Frau ab. Nach drei Stunden musste sie schließlich von der Polizei abgeführt werden.

Am darauffolgenden Tag zog die Frau per Rund-Mail über ihren Chef her. Der kündigte ihr daraufhin fristlos. Nach Auskunft der ARAG Experten liegt in diesem Fall ein so genannter wilder Streik vor, also die Arbeitsniederlegung ohne die Rückendeckung einer Gewerkschaft. Und dies ist hierzulande nicht erlaubt.

Trotz dieser besonders schweren Pflichtverletzung der streikenden Mitarbeiterin musste der Chef die fristlose Kündigung zurücknehmen und in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Eine außerordentliche Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein, zu dem ein Arbeitgeber greifen darf (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 354/14).

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